Landgericht Ellwangen verurteilt VR-Bank Aalen eG zum Schadensersatz.
Mit Urteil vom 16.04.2009 hat das Landgericht Ellwangen einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 31.238,63 gegen die VR-Bank Aalen eG zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der VR-Bank Aalen eG eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.
Auf Grundlage eines mit einem Mitarbeiter der VR-Bank Asalen eG geführten Beratungsgespräches vom 4.10.2001 hatte der Anleger am selben Tag eine Beteiligung am Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG gezeichnet. Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Aufgrund der beispielhaften Erwähnung der NEIS im Emissionsprospekt war die VR-Bank Aalen eG nach Ansicht des Landgerichts Ellwangen dazu verpflichtet, Erkundigungen über die NEIS einzuziehen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da sie dies unterlassen hat und demzufolge den Anleger über die Zweifel an der Seriosität und Bonität der NEIS nicht in Kenntnis setzte, habe die VR-Bank Aalen eG ihre Informationspflichten verletzt. Denn, so das Landgericht Ellwangen weiter, bei Aufklärung über diesen entscheidungserheblichen Umstand hätte der Anleger von dem Erwerb der Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG abgesehen.
Das Urteil, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln zugunsten geschädigter Anleger von Apollo – Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5. Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung des Landgerichts Ellwangen sowie des Oberlandesgerichts Köln Anspruch auf vollen Schadenersatz. Die Schadensersatzansprüche waren nach Ansicht beider Gerichte nicht verjährt. Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der die Klageparteien in den Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen sowie dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Apollo Medienfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Mit Urteil vom 16.04.2009 hat das Landgericht Ellwangen einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von € 31.238,63 gegen die VR-Bank Aalen eG zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der VR-Bank Aalen eG eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.
Auf Grundlage eines mit einem Mitarbeiter der VR-Bank Asalen eG geführten Beratungsgespräches vom 4.10.2001 hatte der Anleger am selben Tag eine Beteiligung am Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG gezeichnet. Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Aufgrund der beispielhaften Erwähnung der NEIS im Emissionsprospekt war die VR-Bank Aalen eG nach Ansicht des Landgerichts Ellwangen dazu verpflichtet, Erkundigungen über die NEIS einzuziehen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da sie dies unterlassen hat und demzufolge den Anleger über die Zweifel an der Seriosität und Bonität der NEIS nicht in Kenntnis setzte, habe die VR-Bank Aalen eG ihre Informationspflichten verletzt. Denn, so das Landgericht Ellwangen weiter, bei Aufklärung über diesen entscheidungserheblichen Umstand hätte der Anleger von dem Erwerb der Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG abgesehen.
Das Urteil, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln zugunsten geschädigter Anleger von Apollo – Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5. Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung des Landgerichts Ellwangen sowie des Oberlandesgerichts Köln Anspruch auf vollen Schadenersatz. Die Schadensersatzansprüche waren nach Ansicht beider Gerichte nicht verjährt. Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der die Klageparteien in den Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen sowie dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Apollo Medienfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.04.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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