Mittwoch, April 15, 2009

CSA Beteiligungsfonds OLG Nürnberg bestätigt Urteil des LG Regensburg gegen die Südfinanz AG

Mit Beschluss vom 03.04.2009 (Az.: 14 U 1771/08) hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg (Az.: 3 O 19/08 3) zurückgewiesen. Darin war einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen worden.

Der Anleger hatte auf Empfehlung der in Regensburg ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben. Wie das OLG Nürnberg nun erklärte, gäbe es keinerlei Anlass, die Ausführungen des Landgerichts Regensburg anders zu beurteilen.

Die Südfinanz AG war vom Landgericht Regensburg dazu verurteilt worden, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 6.706,12 zu bezahlen und ferner den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der erworbenen CSA-Kommanditbeteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass der Anleger keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG leisten muss.

Wie das OLG weiter feststellte, besteht insbesondere auch kein Mitverschulden der Klägerin, weil sie sich allein auf die Gespräche mit der Beraterin verließ und nicht das umfangreiche Informationsmaterial studierte.

„Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg haben damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.“

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CSA" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.04.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, April 14, 2009

Juragent Prozesskostenfonds KG – Vorstand in Untersuchungshaft –

Garantieausschüttungen eingestellt – BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreiten im außergerichtlichen Verfahren Schadenersatz für Anleger.

Die Spekulationen über die Zukunft des Prozesskostenfinanzierers Juragent AG reißen nicht ab. In einem aktuellen Schreiben des Beirats zum Prozesskostenfonds III teilt dieser den Anlegern mit, dass im Finanzierungsvolumen des Fonds derzeit eine Lücke in Höhe von 283 Millionen Euro klafft. Bereits seit mehr als einem Jahr seien seitens der Prozessfinanzierungsgesellschaft keinerlei Prozesse finanziert worden. Laut Angaben im Prospekt sollten aber bereits Ende 2006 Prozessfinanzierungen in Höhe von 300 Mio. Euro erfolgt sein, erklärt der Beirat. Tatsächlich wurden bis zum 31. 12. 2008 allerdings nur 29 Mio. finanziert.

Nach den Ausführungen des Beirats wird das Ergebnis wegen des Prozesskostenfonds Nr. 3 somit gegen Null tendieren. "Das Ergebnis ist für uns Anleger mehr als frustrierend", schreibt der Beirat - und fordert die Anleger auf, unverzüglich eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.

Darüber hinaus wurde den Anlegern der Zweiten, Dritten und Vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, Berlin, am 26.03.2009 seitens der Treuhandgesellschaft Treukommerz mitgeteilt, dass auch die im Prospekt zugesagten Garantieausschüttungen vorerst nicht ausbezahlt wird. Eine Begründung für diese Zahlungseinstellung liege der Treuhandgesellschaft allerdings noch nicht vor.

Der ehemalige Vorstand Mirko Heinen hatte zuvor ebenfalls für Unmut bei Aktionären und Anlegern gesorgt, weil er, so die Zeitschrift "Finanztest", klammheimlich eine Million Euro aus der Firmenkasse genommen haben soll, um den Mittelverwendungskontrolleur der Juragent-Fonds aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Inzwischen hat sich dieser schwere Vorwurf offenbar erhärtet: Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber mehreren Medienvertretern bestätigte, wurde gegen "Mirko H." sowie drei weitere Beteiligte (darunter offenbar auch der ehemalige Mittelverwendungskontrolleur, der einst mit Juragent-Geld aus der Haft erlöst worden sein soll) Anklage erhoben.

Der Vorwurf: gewerbsmäßige und bandenmäßige Untreue.

Mirko Heinen, als einem der Hauptverantwortlichem wird vorgeworfen, zwischen Februar 2007 und März 2008 insgesamt rund 16 Millionen Euro aus dem Juragent-Vermögen für eigene Zwecke in die Schweiz transferiert zu haben. Seit Ende Januar sitzt Heinen nun in Berlin in Untersuchungshaft. Für die Anleger gibt es aber zumindest eine kleine Hoffnung, dieses Gelder wieder beitreiben zu können. Immerhin konnte nach den Angaben der Schweizer Staatsanwaltschaft zumindest ein Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro sichergestellt werden.

Anleger sollten daher prüfen lassen, ob ihnen gegen Anlageberater, Treuhänder, oder gegen den Vorstand des Unternehmens Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der verschiedenen Juragent Prozesskostenfonds vertritt.

Aus Sicht der BSZ Anlegerschutzkanzlei kommen vorliegend neben etwaigen Ansprüchen gegen Vorstand und Treuhänder insbesondere auch Schadenersatzsansprüche wegen Falschberatung in Betracht, wenn die jeweiligen Zeichner der Beteiligungen nicht, oder nicht vollständig über die jeweiligen Risiken eines solchen Fonds aufgeklärt wurden. Erst kürzlich konnte seitens der Rechtsanwälte bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Schadenersatzforderung eines Anlegers gegenüber einer Beratungsgesellschaft durchgesetzt werden.

Der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger wandte sich im Herbst des Jahres 2004 an einen Anlageberater, um sich über Anlagemöglichkeiten im Fondsbereich zu informieren. der Anleger gab dabei an, dass ausschließlich Interesse an sicheren Anlageformen bestehe.

Der Berater empfahl sodann eine Beteiligung an der Zweiten Juragent GmbH & Co. Prozessfinanzierungsfonds KG mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von € 20.000,00, nebst Agio in Höhe von € 1.000,00, ohne auch die hierbei bestehenden Risiken hinzuweisen.

Es würde sich hierbei, so der Anlegeberater gegenüber dem Anlageinteressenten weiter, um eine absolut sichere Beteiligung handeln, bei der praktisch keine Verlustrisiken bestehen.

Die Empfehlung zum Abschluss der Beteiligung erfolgte trotz der Tatsache, dass in der Fachpresse bereits im Frühling des Jahres 2004 eindringlich vor einer Beteiligung an der Juragent JG gewarnt wurde.

Der Anleger erklärte gegenüber der BSZ Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte , wenn er über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken und die bereits bestehende negative Presse bezüglich der Juragent Beteiligungen aufgeklärt worden, so hätte er die Beteiligung niemals erworben.

Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen des Anlegers beim Anlageberater keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei mit der Durchsetzung der ihm zustehenden Schadenersatzansprüche. „Erfreulicherweise konnten wir bereits im außergerichtlichen Verfahren gegen den Anlageberater eine Schadenersatzleistung im vierstelligen Bereich erwirken, so dass sich der Anleger die Durchführung eines kosten- und zeitintensiven Klageverfahrens sparen konnte, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Juragent Prozessfinanzierungsfonds" anzuschließen.

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Tourex Middle East insolvent! War es Anlagebetrug im großen Stil?

Landesgericht Feldkirch eröffnet Konkursverfahren! Wurden tausende von Anlegern Opfer eines Schneeballsystems? Deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte formieren sich im BSZ e.V.

Das Unternehmen „Tourex Middle East FZE“, das seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hatte, ist insolvent! Das Landesgericht Feldkirch eröffnete am Donnerstag letzter Woche das Konkursverfahren. Anlegern wurden von Tourex Middle East hohe Renditen versprochen, allerdings, so der Vorwurf, das Geld nicht wie vereinbart angelegt, sondern zur Auszahlung der Renditen der Kundengelder verwendet. „Damit besteht ganz klar der Verdacht eines Schneeballsystems, denn es ist zu befürchten, dass alte Anleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt wurden,“ so der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Über die Schadenshöhe sind noch keine sicheren Erkenntnisse vorhanden, laut Medienberichten besteht gemäß einem Gutachten aus dem Jahr 2005 die Befürchtung, dass Kundengelder von bis zu ca. 109 Mio. € betroffen sind, insgesamt geht man Schätzungen zufolge davon aus, dass zwischen 5.000 und 20.000 Anleger von dem Skandal betroffen sein könnten.

Bereits im Mai 2007 gab eine Bregenzer Bank den Hinweis auf Geldwäsche-Verdacht, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnahm. Tourex Middle East war in Deutschland, Österreich, der Schweiz, aber auch in Tschechien und der Slowakei tätig.

Betroffene deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Tourex Middle East FZE“ anschließen.

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Freitag, April 10, 2009

Lehman-Zertifikate-Anleger: Vorsicht vor Angebot der Andria Capital AG!

Andria Capital AG bietet Privatanlegern 2 Prozent vom Nennwert! Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Dieses Angebot ist lächerlich niedrig“. Erste Klagen von BSZ e.V.-Vertrauensanwälten gegen Banken eingereicht.

Seit letzter Woche macht eine „Andria Capital AG“ aus Rödermark diversen Anlegern von Lehman Brothers-Zertifikaten ein öffentliches Kaufangebot und bietet diesen an, ihnen ihre Lehman-Zertifikate für 2 Prozent vom Nennwert abzukaufen.

Das bedeutet also, dass Anleger, die 10.000,- € in den Zertifikaten von Lehman Brothers angelegt haben, nur einen Betrag in Höhe von 200 € ausbezahlt erhalten würden. Insgesamt will die Andria Capital AG Zertifikate im Nennwert von 50 Millionen Euro von den Anlegern aufkaufen, hierfür müsste also von der Firma ca. 1 Mio. bezahlt werden.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth ist dieses Angebot der Andria Capital AG „lächerlich niedrig, ich befürchte, dass die Andria Capital AG darauf spekuliert, dass zahlreiche uninformierte Anleger auf das Angebot eingehen, ohne genau Bescheid zu wissen, worauf sie sich einlassen. Anleger sollten sich daher 3 mal überlegen, ob sie auf dieses Angebot wirklich eingehen sollten.

Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Anleger von Lehman-Zertifikaten im Insolvenzverfahren zumindestens diese 2 % ihres Kapitals zurück erhalten, auch die Andria Capital AG spekuliert offensichtlich darauf, durch eine höhere Entschädigungsquote mehr als diese 2 % zu erhalten,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Dann kann der Anleger aber seine Lehman-Zertifikate auch gleich selbst behalten und versuchen, über das Insolvenzverfahren oder Klagen gegen die vermittelnden Banken mehr als diese 2 % seines eingesetzten Kapitals zurück zu erhalten.

Wie hoch die Insolvenzquote bei Lehman Brothers ausfallen wird, kann noch nicht sicher prognostiziert werden, spekuliert wird über Quoten im Insolvenzverfahren von bis zu über 10 %. Sollte tatsächlich im Insolvenzverfahren eine Quote von 10 % erzielt werden können, dann hätte die Andria Capital AG also, wenn sie tatsächlich Zertifikate im Nennwert von 50 Mio. € einsammeln können sollte, und 1 Mio. € an die Anleger bezahlen müsste, einen Gewinn in Höhe von ca. 4 Mio. € erzielt.
„Depotbanken sind grundsätzlich zur Weiterleitung solcher öffentlicher Kaufangebote verpflichtet, insofern wird hier von Firmen wie der Andria Capital AG eine gesetzliche Lücke ausgenutzt. Dadurch, dass das Angebot von den Depotbanken weiter geleitet wird, wird dem ganzen zusätzlich noch ein –vermeintlicher- seriöser Eindruck verliehen,“ so Späth.

Es ist zu erwarten, dass den Anlegern von Lehman-Zertifikaten auch in den weiteren Wochen und Monaten neue Aufkaufangebote von diversen Firmen gemacht werden, auch hier sollten die Anleger genau prüfen, ob ein Eingehen auf diese Angebot wirklich sinnvoll ist.

Diverse Institute wie die Hamburger Sparkasse sind inzwischen dazu übergegangen, wenigstens einen Teil der Anleger im Vergleichswege zu entschädigen, weitere Institute wie die Frankfurter Sparkasse haben angekündigt, sich bis zum 30. April hierzu zu äußern. Auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte können -in Einzelfällen- Vergleichsschlüsse bestätigen.

Da für den Großteil der Anleger in Lehman-Zertifikaten eine freiwillige Entschädigung durch die Banken aber noch in weiter Ferne ist, haben die BSZ-Vertrauensanwälte inzwischen für diverse Anleger erste Klagen gegen die diversen vermittelnden Banken vor verschiedensten Gerichten eingereicht. „Insbesondere Banken wie die Citibank scheinen in den meisten Fällen noch nicht zu einer vergleichsweisen Einigung bereit,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Inzwischen kommen immer mehr Details zu den Verkaufs- und Vermittlungspraktiken bei den Lehman-Zertifikaten ans Tageslicht, diesen werden wir uns demnächst in einem weiteren Beitrag widmen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.04.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, April 09, 2009

Rentnerfalle: Steueridentifikationsnummer

"Ich bin doch jetzt Rentner, ich bin doch nicht mehr steuerpflichtig!!" So lauten viele Aussagen von Rentnern. Sie übersehen aber dabei, dass man sein ganzes Leben lang Steuerzahler bleiben wird, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, was zu einer Verschärfung der Besteuerung für Rentner führte, da ab 2005 der steuerpflichtige Anteil der Renten sich erhöht hatte. Bis 2004 musste nur der Ertragsanteil einer Rente der Einkommensbesteuerung unterworfen werden. Dies konnte abhängig vom Alter des Bezugsberechtigten bei Rentenbeginn ein Satz zwischen ca. 27% und 35% sein. Von allen Bestandsrenten im Jahr 2005 und neu gewährten Renten werden mit Einführung des Gesetzes einheitlich 50% besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2 % von 50 % im Jahre 2005 auf 80 % im Jahr 2020 und in Schritten von 1 % ab dem Jahr 2021 bis 100 % im Jahre 2040 an.

Viele Rentner haben dennoch im Glauben, keine Steuern zahlen zu müssen, in den zurückliegenden Jahren keine Steuererklärungen eingereicht. Viele ließen alles beim Alten und blieben weitgehend unbehelligt. Dies hatte vor allem seinen Grund darin, als die Finanzämter oftmals nicht wussten, wer Steuern zu bezahlen hat und wer nicht. Es konnte dies schlichtweg nicht wirksam überprüft werden.

Diese Sachlage hat sich jedoch schlagartig mit der allen mittlerweile bekannten Einführung der Steueridentifikationsnummer geändert. Die Steueridentifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Zinsinformationsverordnung. Die weit reichende Konsequenz dieser Nummer ist noch gar nicht richtig erkannt worden. Dies gilt insbesondere auch für die Rentner, die ihre bisherigen Einkünfte nicht offenbart haben. Dies kann nun sehr gefährlich werden, denn durch die besagte Identifikationsnummer werden die Rentenversicherungen nun in die Lage versetzt, die Daten über die Einkünfte der Rentner direkt an die Finanzämter weiterzuleiten.

Im Klartext bedeutet dies, dass jedes Finanzamt feststellen kann, welche Rentner keine Steuern gezahlt haben und insoweit auch rückwirkende Steuernachforderungen erheben. Dies reicht bis in das Jahr 2005 zurück und zwar wegen des Alterseinkünftegesetzes und im Einzelfall auch für Zeiträume davor, sofern entsprechend höhere Renten erzielt worden sind. Es gilt generell eine Verjährungsfrist von 10 Jahren bei einer Steuerhinterziehung. Sollten also schon vor 2005 größere Renteneinkünfte nicht angegeben worden sein, so können auch diese betroffen sein.

Ein dringender Handlungsbedarf ist insoweit gegeben, als den Finanzämtern zuvor gekommen werden muss, denn sollte bereits ein Verfahren eingeleitet worden sein, besteht für strafbefreiende Maßnahmen kein Raum mehr. In einem solchen Falle droht neben der Steuernachforderung zzgl. Hinterziehungszinsen und auch noch ein Steuerstrafverfahren. Im Normalfall richtet sich die Höhe der Geldstrafe in etwa nach der Höhe der hinterzogenen Steuerbeträge. Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht, wie der Bundesgerichtshof jüngst in einer Entscheidung nochmals hervorhob. Dies kann im Ernstfall also schnell auf den doppelten Betrag der ursprünglich hinterzogenen Summe auflaufen. In diesem Fall muss also tatsächlich gesagt werden, hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Insoweit gilt es nun für jeden Rentner zu handeln und möglichst dem Finanzamt zuvor zu kommen. Ob Handlungsbedarf besteht, können Betroffene durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte bzw. Fachanwälte für Steuerrecht feststellen lassen. Eine entsprechende Checkliste kann kostenlos und unverbindlich bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Mittwoch, April 08, 2009

Swiss Global Connect AG: Angebot lässt Fragen offen!

Wie soll die hohe erwähnte Rendite von 9 - 18 % erwirtschaftet werden? Höheren Chancen stehen höhere Risiken gegenüber. Ist die Risikoaufklärung ausreichend?

Die Swiss Global Connect AG mit Sitz in Dortmund will zur Zeit stille Beteiligungen an die Anleger verkaufen. Laut der Homepage der Swiss Global Connect AG gingen die Anleger kein unnötiges Risiko ein, weil alle Anlagen auf ihr sorgfältig analysiertes individuelles Risikoprofil abgestimmt seien. Das Vermögen der Anleger sei dabei in guten Händen und werde rund um die Uhr von ausgewiesenen Experten betreut und überwacht. Die Finanzanlagen der Anleger würden ständiger Kontrolle unterliegen.

Als Renditeziel wird von Swiss Global Connect AG eine Rendite zwischen 9 und 18 % angegeben. Anleger sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass derartige hohe versprochene Renditen nur mit deutlich erhöhten Risiken möglich sind, d.h., auch das Risiko bei einer Anlage in stillen Beteiligungen ist erhöht, denn letztendlich handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken, falls sich die Beteiligung also gut entwickelt, sind prinzipiell hohe Renditen möglich, im schlimmsten Fall jedoch, falls es zu einer Insolvenz kommen sollte, wäre sogar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Auf das Totalverlustrisiko werden Anleger der Swiss Global Connect AG jedoch nur recht eingeschränkt hingewiesen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Swiss Global Connect AG " anschließen.


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Donnerstag, April 02, 2009

Medienfonds: Aberkennung von Verlustzuweisungen in Milliardenhöhe

Nach einer Meldung von Fondstelegramm vom 31.03.2009 soll die Finanzverwaltung den Initiatoren KGAL, Hannover Leasing und LHI Leasing mitgeteilt haben, dass die Verlustzuweisungen sämtlicher Leasing - Medienfonds zusammengestrichen werden. Man erachte die Schuldübernahme der Banken als abstraktes Schuldversprechen. Folge soll sein, dass sich die Verlustzuweisungen auf 10 bis 30 % reduzieren.

Das Handelsblatt und die FAZ haben neben anderen Medien ausführlich berichtet. Bewahrheiten sich die Ankündigungen, stehen Filmfonds mit einem Volumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro und rund 50000 Anleger im Feuer. Bereits die Anleger der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 mussten hohe Rückforderungen von Finanzämtern über sich ergehen lassen.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, weist vor diesem Hintergrund erneut darauf hin, dass auf Empfehlung von beratenden Kreditinstituten oder freien Beratern eingegangene Fondsbeteiligungen in einer beachtlichen Vielzahl von Fällen rückabgewickelt werden können. Ursache dafür sind typische Beratungsfehler.

Aus Sicht der Kreditwirtschaft waren Medienfonds oft lohnende Produkte. Bei den VIP 3 und VIP 4 Filmfonds etwa konnten Banken, wie die Commerzbank, zwischen 8,25 und 8,72 % vom Nennwert an Provisionen kassieren. Weil in solchen Konstellationen die konkrete Gefahr besteht, dass der Berater nicht mehr nur die Interessen seiner Kundschaft im Auge hat, hält die Rechtsprechung des BGH solche Gestaltungen für fragwürdig und räumt in vielen Fällen Schadensersatzansprüche ein. Sie führen dazu, dass die Fondsbeteiligungen rückgängig gemacht werden müssen, d. h. die beratende Bank das aufgewendete Eigenkapital erstatten, eingegangene Kredite übernehmen, Ersatz für entgangenen Gewinn leisten und eintreten muss, wenn bei Steuernachforderungen von der Finanzverwaltung Zinsen eingefordert werden.

Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Auseinandersetzung. Es ist empfehlenswert, frühzeitig die Weichen zu stellen für eine Inanspruchnahme von Banken oder freien Beratern. Sollte die Finanzverwaltung Nachforderungen stellen, werden die Zahlungsfristen kurz sein. Schon mit Einleitung eines Rechtsstreits entsteht der Anspruch auf Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins. Vor diesem Hintergrund kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fast eine lohnende Anlage sein.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film-und Medien-Fonds" anschließen.

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Mittwoch, März 25, 2009

Commerzbank haftet für schuldhaft falsche Bewertung der Rechtslage durch ihre Rechtsabteilung

Gericht bejaht Organisationsverschulden der Commerzbank wegen mangelnder Aufklärung der VIP 3 und 4 Medienfondskunden.

In mehreren von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, für Gesellschafter der Filmfonds VIP 3 und VIP 4 gegen die Commerzbank geführten Schadensersatzprozessen hat das Landgericht Wuppertal am 12.03.2009 im Hinblick auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Commerzbank deutliche Worte gefunden. Ihre Mitarbeiter hatten nicht informiert über an die beratende Bank fließende Provisionsrückvergütungen zwischen 8,25% und 8,72% der Zeichnungssumme des jeweiligen Kunden. Das Landgericht machte der Bank deshalb zum Vorwurf, dass sie, obwohl sie als Beraterin zur Unabhängigkeit verpflichtet war und sich allein an den Interessen ihrer Kunden hätte ausrichten müssen, die Provisionsrückvergütung nicht hätte verschweigen dürfen.

In Zusammenschau mit der Tatsache, dass der BGH die Auszahlungspflicht von Dritten erlangter Provisionen an den Kunden bereits bejaht und das Verschweigen einer Rückvergütung als Betrug gewertet hatte, hätte sie nicht damit rechnen dürfen, dass die Offenlegung des Interessenkonflikts gegenüber der VIP Medienfonds Kundschaft von der Rechtsprechung als nicht erforderlich angesehen werden würde. Die richtige Feststellung ihrer Rechtsabteilung hätte sein müssen, dass eine Bejahung der Offenlegungspflicht nicht auszuschließen war. Die Bank müsse für das Verschulden bei der fehlerhaften Bewertung der Rechtslage durch ihre Rechtsabteilung einstehen und habe zumindest fahrlässig gehandelt. Die Folge sei die Verpflichtung zum Schadensersatz, der darauf gerichtet sei, den Beteiligungsentschluss ungeschehen zu machen. Er umfasse neben der Erstattung des Eigenkapitaleinsatzes auch die Übernahme von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit obligatorischen Darlehensfinanzierungen, wie die Erstattung entgangenen Gewinns.

Das Landgericht stellt, soweit ersichtlich, erstmals auf ein systemisches Fehlverhalten einer Bank bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsanlagen ab und macht der Commerzbank zum Vorwurf, dass ihre Rechtsabteilung die unterbliebene Aufklärung über den in Kick Back Verfahren liegenden Interessenkonflikt zugelassen habe. Da es vorhersehbar gewesen sei, dass die Kundschaft über Provisionsrückvergütungen hätte aufgeklärt werden müssen, liege ein Organisationsversagen des Kreditinstituts vor.

Mit erfreulicher Deutlichkeit hat das Landgericht Wuppertal in Verfahren der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, nunmehr ein zum Schadensersatz führendes, standardisiertes Verhalten in den Vordergrund seiner Beurteilung gestellt und einen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle anzutreffenden Ablauf sanktioniert. Über die die Commerzbank konkret betreffenden Fälle im Zusammenhang mit den Fonds VIP 3 und VIP 4 hinaus dürften die Entscheidungen Auswirkungen haben auch für Auseinandersetzungen mit anderen Kreditinstituten und wegen diverser, die Erwartungen der Kundschaft nicht erfüllender Fondsanlagen. Auch die Zertifikate Rechtsprechung wird von ihnen beeinflusst werden. Das Abgehen von der Einzelfallbetrachtung sollte der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ermöglichen, mit einer Vielzahl von Fällen mit vertretbarem organisatorischen Aufwand fertig zu werden.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte freut sich über diesen erneuten Erfolg ihrer Mandantschaft, zumal das Landgericht Wuppertal zunächst zu den eher zurückhaltenden Gerichten gehörte, was die Frage einer grundsätzlichen Verantwortlichkeit der Commerzbank anging.

Zu den erfolgreich geführten Auseinandersetzungen gehört auch der rechtskräftige Abschluss eines VIP Medienfonds Falles gegen die Commerzbank durch einen Beschluss des BGH, der die vom Kreditinstitut gegen seine Verurteilung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde kurzerhand zurückwies.

Einmal mehr ist hervorzuheben, dass es nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung kaum noch Kunden beratender Banken geben dürfte, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
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Dienstag, März 24, 2009

HPE Hanseatic Private Equity AG: Vorstand stellt Insolvenzantrag, Anleger sollten jetzt handeln

Der Vorstand der Berliner HPE Hanseatic Private Equity AG (HPE AG) hat am 11.03.2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Eröffnungsverfahren wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 36h IN 1054/09 geführt. Rechtsanwalt Uwe Feser wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt und mit der Erstellung des Insolvenzgutachtens beauftragt.

Die HPE AG hat sich über die Hamburger E.I.B. Elbe Invest und Beteiligungs GmbH, die eine 100%-ige Tochter der HPE AG ist, an Technolgieunternehmen, Finanzdienstleistern und der Ponaxis AG beteiligt. Das Unternehmen wollte die Beteiligungskäufe ganz wesentlich über die Emission von zwei Teilschuldverschreibungen in den Jahren 2005 mit einem Volumen in Höhe von € 8 Mio. (mit der amtlichen WKN A0EY6P) und einem Volumen in Höhe von € 20 Mio. (mit der amtlichen WKN A0KAHS) finanzieren.

Die beiden Anleihen wurden exklusiv über die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) vertrieben. Das Itzehoer Finanzdienstleistungsinstitut warb Kunden mit hohen Zinsangeboten für das Tagesgeld und empfahl vielen die Eröffnung eines so genannten Zins-Kombi-Kontos. Dabei wurde ein Teil des Geldes auf einem Tagesgeldkonto und ein Teil in einen Genussschein oder in eine Anleihe, mitunter eine Teilschuldverschreibung der HPE AG, investiert.

Die Anleger trifft die Insolvenz des Unternehmens ganz erheblich. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Unseres Erachtens handelt es sich in den meisten Fällen um ganz besonders konservative Kapitalanleger, die nichts riskieren und ihre Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto anlegen wollten. Dabei sind vielen die tatsächlich hochriskanten Wertpapiere empfohlen worden."

Doch die Anleger können in den meisten Fällen eine ganze Menge tun. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Sie sollten die Anleihe unverzüglich mit sofortiger Wirkung kündigen und die Valuten aus der Anleihe fällig stellen. Zudem könnten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) geltend gemacht werden, wenn sie im Beratungsgespräch nicht auf die ganz erheblichen Risiken, u.a. Totalverlust, und die Annahme von Rückvergütungen bei der Vermittlung der Wertpapiere, die von der HPE AG gezahlt wurden, hingewiesen wurden."

Die BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte raten deshalb allen Betroffenen, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle Ansprüche prüfen zu lassen. Dabei zählt auch der Faktor Zeit. Denn in vielen Fällen könnte bereits dieses Jahr Verjährung drohen, soweit es um Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaften „HPE AG“ oder „Driver & Bengsch" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, März 23, 2009

Madoff: Globale Anwaltsallianz fordert internationalen Finanz-Gerichtshof!

Globale Anwaltsallianz wendet sich an die UN und den US-Senat. Deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! Madoff in Untersuchungshaft!

Dieburg, Berlin, Wien, Zürich, New York, Washington, den 22.03.2009: Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 17.02.2009 in den Kanzleiräumen von Cremades & Calvo Sotelo in Madrid eine globale Anwaltsallianz im Fall Madoff ins Leben gerufen, um die Interessen der Geschädigten wirklich umfassend und global zu vertreten. Der angeklagte US-Investor Madoff, der bis zu 150 Jahre Haft zu erwarten hat, hatte den Schaden im Dezember selbst auf ca. 50 Mrd. Dollar geschätzt, es handelt sich somit vermutlich um den größten Betrugsfall der Weltwirtschaftsgeschichte. Der „globalen Allianz im Fall Madoff“ gehören 34 Kanzleien aus 21 Ländern an, Präsident dieser globalen Anwaltsallianz ist der spanische Anwalt Dr. Javier Cremades von Cremades & Calvo Sotelo.

Inzwischen haben sich auch zahlreiche private und institutionelle Geschädigte aus ganz Europa beim BSZ e.V. gemeldet, um von dieser globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff zu profitieren, d.h., vor allem Geschädigte aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Liechtenstein und Luxemburg.

„Wir gehen davon aus, dass Geschädigte im Rahmen dieser globalen Anwaltsallianz durch den Erfahrungsaustausch bessere Chancen haben, zum Ziel zu kommen und Schadensersatz verwirklichen zu können,“ so die Allianzanwälte Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, Prof. Dr. Daniel Fischer, CFE, von der Züricher und Berner Kanzlei Fischer & Partner, Dr. Gabriel Lansky von der Wiener Kanzlei Lansky und Partner sowie Lex Thielen von der Luxemburger Kanzlei Thielen & Strösser.

Der Präsident dieser globalen Anwaltsallianz, Dr. Javier Cremades, befindet sich zur Zeit gerade in den USA, und hatte diverse Treffen mit Vertretern der UN und dem US-Kongress und US-Senat mit dem Vorschlag, einen internationalen Finanzgerichtshof ins Leben zu rufen, um den Geschädigten im Fall Madoff wirklich globale Hilfe zu leisten. Nach dem Treffen mit dem Präsidenten von UNCITRAL (der Kommission der UN, die den internationalen Handel reguliert), ist Cremades nach Washington gereist, um seinen Vorschlag – neben weiteren Behördenvertretern-, dem Chairman der Securities Exchange Commission, Mary Schapiro und dem Präsidenten des House Capital Markets Subcommittee, Paul Kanjorski, zu unterbreiten.

Der Vorschlag der globalen Anwaltsallianz zu einem internationalen Finanzgerichtshof soll nach deren Vorstellung auch bei dem Treffen der Finanzminister der G-20-Länder am 2. April in London besprochen werden. Von den Allianzkanzleien werden die internationalen Möglichkeiten Geschädigter mit Hochdruck geprüft, erste Quasi-Sammelklagen gegen diverse Verantwortliche sind in Österreich und der Schweiz in Vorbereitung, auch für deutsche Geschädigte werden die Möglichkeiten in internationaler Hinsicht, also vor allem auch in den USA und Luxemburg, intensiv geprüft. Eine erste Sammelklage wurde von der Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo auch inzwischen in Florida, unter anderem gegen die Banco Santander, eingereicht.

Nachdem Madoff inzwischen auch in Untersuchungshaft ist, hat er diversen Meldungen zufolge bis zu 150 Jahre Haft zu erwarten, das Strafmaß soll am 16. Juni bekannt gegeben werden.

Europäische Geschädigte, also vor allem Geschädigte aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien, Liechtenstein und Luxemburg, können sich der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anschließen, um Zugang zu der „globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff“ zu bekommen und von ihr zu profitieren.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, März 16, 2009

EECH AG: OLG Hamburg nimmt den Ex-Vorstand Bode wegen Kapitalanlagebetrug in die persönliche Haftung

EECH AG: OLG Hamburg nimmt den Ex-Vorstand Bode im Sammeltermin in 46 Fällen wegen Kapitalanlagebetrug in die persönliche Haftung. Der XIV. Zilvilsenat des OLG Hamburg setzt ein Ausrufezeichen für den Anlegerschutz und bejaht die persönliche Haftung des Managers wegen Kapitalanlagebetrug.

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger BSZe.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke hat am 13.03.2009 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem Sammeltermin in 46 Fällen die Schadensersatzansprüche der EECH-Geschädigten gegen den ehemaligen Vorstand Michael Bode gesichert. Das sind die ersten Urteile des OLG gegen Michael Bode.

BSZ Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir konnten glaubhaft machen, dass Herr Bode spätestens seit 2005 wusste, dass der Erlös der als „Anleihe Solar“ beworbenen Emission realiter für den Erwerb der Kunstgegenstände verwendet wurde. Und das wurde von ihm sogar unterstützt. Deshalb hielten wir es für sehr wahrscheinlich, dass Herr Bode wegen Kapitalanlagebetrug persönlich haftet. Und das wurde jetzt vom OLG in dem Sammeltermin bestätigt."

Die von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten konnten dadurch die Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei führte der Senat aus, dass der Sicherungsanspruch auch aus dem Verhalten von dem ehemaligen EECH-Vorstand begründet wird. Dieser hatte nämlich in der Verhandlung im erstinstanzlichen Rechtszug vor dem Landgericht noch jedwede Kenntnis bestritten. Dieses Verhalten wurde als Versuch gewertet, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Wir haben mit Hochdruck an der Aufklärung des EECH-Skandals gearbeitet und zuletzt eine ganze Reihe von Informationen gefunden, die den zweiten Vorstand Michael Bode erheblich belasten. Durch die Urteile wird die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der übrigen EECH-Geschädigten erneut erheblich vereinfacht. So gesehen ist das ein Erfolg für alle Betroffenen. Zudem zeigt die Rechtsprechung des OLG ganz klar, dass die Unternehmensverantwotlichen mit dem Geld der Anleger umsichtig und verantwortungsbewusst umgehen müssen und andernfalls mit ihrem Privatvermögen haften."

Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte betreuen die Schutzgemeinschaft EECH-Anleger und vertreten darüber mehr als 500 von insgesamt über 7.000 EECH-Geschädigten. Sie haben für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft bereits gegen die EECH AG und den ehemaligen EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sind damit die erste und bislang einzige Rechtsanwaltskanzlei, die die Ansprüche der Geschädigten gegen die Gesellschaft, Herrn Yoleri und Herrn Bode erfolgreich geltend gemacht haben. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertritt die Interessen der Geschädigten zudem im Insolvenzverfahren als Mitglied des Gläubigerausschusses.


Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

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Sonntag, März 15, 2009

GlobalSwissCapital AG-Anleger: Astoria Capital AG zahlt Zinsen nicht aus!

Anleger berichten, dass halbjährliche Zinszahlungen ausbleiben! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte warnten frühzeitig vor dubiosem Angebot! Schadensersatzmöglichkeiten prüfen!

Beim BSZ e.V. melden sich die ersten besorgten Anleger, die in Anleihen der GlobalSwissCapital AG investiert hatten und das Angebot der Astoria Capital AG mit angeblichem Sitz auf den Marschall-Inseln angenommen hatten, und berichten davon, dass die Astoria Capital AG die versprochenen halbjährigen Zinsen nicht ausbezahlt hätte!
Nach der Insolvenz der GlobalSwissCapital AG wurden Anlegern verstärkt Aufkaufangebote gemacht: So machte eine „Astoria Capital AG“ mit –angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, den Anlegern das Angebot, ihnen ihre wertlosen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, also zum eingesetzten Geldbetrag, abzukaufen.

Das Angebot der Astoria Capital AG ließ zahlreiche Fragen offen: Zunächst war nicht erkennbar, wer hinter der „Astoria Capital AG“ stecken sollte, unterschrieben wurden die dem BSZ e.V. vorliegenden Angebote mit „President“ und „Vice Präsident“, wobei die Namen nicht zu entziffern waren.

„Die Astoria Capital AG gab auch nicht auf ihren Geschäftsbriefen die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und alle Vorstandsmitglieder an, gem. § 80 Aktiengesetz zwingende Vorschriften, was weitere Zweifel hervor rief. Das Angebot hatte weitere Haken für die Anleger, z.B. ist nicht bekannt, ob die Astoria Capital AG, wenn es sie denn geben sollte, überhaupt genügend Geld hat, um die Anleger auch wirklich auszubezahlen, Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind nicht zu finden, die jetzt von Anlegern berichteten ausbleibenden Zinszahlungen sind als Alarmsignal zu werten.

Mitglieder des BSZ e.V. waren frühzeitig vor diesem unseriösen und dubiosen Angebot der Astoria Capital AG gewarnt, bereits frühzeitig rieten der BSZ e.V. bzw. die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zur äußersten Vorsicht bei dem Angebot:

Bereits in der Ausgabe des „Kapitalanleger-Echo“ im BSZ e.V. vom 01.02.2008, also vor über einem Jahr, riet „BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zur „Vorsicht vor dem Angebot der Astoria Capital AG“, in der Ausgabe vom 10.03.2008 riet Dr. Späth noch einmal „Finger weg von Übernahmeangebot von den Marschallinseln“ und äußerte die Befürchtung, dass Anlegern hier erneut ein unseriöses Angebot unterbreitet werden sollte, Bedenken, die durch die von Anlegern berichtete Nichtausbezahlung der Zinsen verstärkt werden.

Die größte Falle lauert nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth in den Auszahlungsbedingungen, denn der Anlagebetrag soll den einzelnen Anlegern erst in den Jahren 2011 bis 2013 ausbezahlt werden. „Merkwürdiger Weise soll das Geld erst zu einem Zeitpunkt ausbezahlt werden, zu dem sämtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären.“ Sollte dann das Geld von der Astoria Capital AG nicht ausbezahlt werden, so dürfte es für einen Anleger fast chancenlos sein, wenn er seine Ansprüche auf den Marschall-Inseln durchzusetzen versucht.

Betroffene, die das Angebot der Astoria Capital AG angenommen haben, sollten daher unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen, auch Anleger, die nur die Anlagen bei der GSC AG gezeichnet haben, sollten ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen: Die Chancen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Global Swiss Capital AG dürften in der Regel als gut zu bezeichnen sein:

Nachdem das Landgericht Konstanz, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth vor kurzem in einem Verfahren gelungen ist, für einen Anleger, der einen Schaden von ca. 3.000,- € erlitten hatte, einen Vergleich mit einem Haftungsgegner (nicht dem Vermittler) zu schließen, wonach der Anleger von seinem Schaden über 70 % ersetzt erhält, verurteilte nun auch Ende Januar 2009 die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Der Berater hatte Inhaber-Teilschuldverschreibungen der GSC (Classic-Line und Premium-Line) vermittelt.
Zahlreiche weitere Verfahren vor diversen Landgerichten in ganz Deutschland werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit betreut.

Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte.

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der vor mehreren Wochen versandten Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen und sich über Ihre Erfolgsaussichten informieren lassen.

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Samstag, März 14, 2009

Weiterer Erfolg für Anleger der EuropLeasing AG: LG Hanau verurteilt Berater zum Schadensersatz.

Mit Urteil vom 11.03.2009 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Hanau einen Anlageberater verurteilt, einem Anleger dem diesen durch seine Beteiligung an der EuropLeasing AG entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

Dem Anleger wurde Ende 2002 von dem Anlageberater empfohlen, sich mit einem Nennbetrag in Höhe von € 20.000,00 als atypisch stiller Gesellschafter an der EuropLeasing AG zu beteiligen. Auf die Verlustrisiken einer derartigen Beteiligung wurde der Anleger nicht hingewiesen. Ebenso wenig wurde der Anleger darauf hingewiesen, dass die Investitionspolitik der EuropLeasing auf einem Blind-Pool-Konzept basierte.

Nachdem über das Vermögen der EuropLeasing AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, beauftrage der Anleger die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung bestehender Ansprüche. Da nicht abzusehen ist, ob das Insolvenzverfahren zu einer - auch nur teilweisen - Schadenskompensation führen wird, erhob die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage gegen den Berater wegen der Verletzung der Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag. Das Landgericht Hanau hat dieser Klage in der I. Instanz stattgegeben.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern, die sich auf Grund einer Beratung an der EuropLeasing AG beteiligt haben, dass Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Europ-Leasing AG anschließen.

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Donnerstag, März 12, 2009

Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR vom 04.03.2009

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger vor Ort.

Am 04.03.2009 wurde im zweiten Anlauf die Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR in München durchgeführt. Frau Rechtsanwältin Veronika Knodt, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, war vor Ort persönlich anwesend. Während der Versammlung bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger, die sich nach der zuvor versandten Tagesordnung angedeutet hatten:

Angekündigt waren 11 Beschlussfassungen.

Von der Geschäftsführung zur Beschlussfassung gestellt wurde unter anderem die eigene Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2007. Weiterhin begehrte die Geschäftsführung, dass ihr zukünftig die Befugnis übertragen werde, die Anlageentscheidungen selbst ohne Einschaltung eines Finanzportfolioverwalters zu treffen.

Von dem Auseinandersetzungsguthaben z. B. wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossener Anleger sollten vermeintlich mit dem Ausschluss verbundene Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Gleichzeitig sollten Kapitalkonten und damit vermeintliche Zahlungsrückstände der ausgeschiedenen Gesellschafter bei der Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens Berücksichtigung finden.

Anlegern, die eine hohe Einmaleinlage (mindestens € 6.000) geleistet hatten, sollte deren vertragliches Entnahmerecht entzogen werden. Schließlich schlug die Geschäftsführung vor, alle Anleger, die keine Einlagen mehr leisten, zu verklagen.

Sämtliche Beschlüsse wurden unter Protest der anwesenden Anlegervertreter mit gleichbleibender Mehrheit gefasst. Die für die Beschlussvorlagen der Geschäftsführung abgegebenen Stimmen wurden allesamt durch den von der Geschäftsführung in der Ladung vorgeschlagenen Anwalt als Vertreter ausgeübt. Ob diesem tatsächlich in dem von der Versammlungsleitung festgestellten Umfang Vollmachten erteilt waren, ist offen.

Aus Sicht der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB – Rechtsanwälte, die auf der Versammlung anwesend waren, sind die nunmehr gefassten Beschlüsse der Versuch, die durch fehlerhafte Beratung herbeigeführten Beteiligungen wirtschaftlich zu realisieren. Einmal mehr festigt sich der Eindruck, dass das mit der namens gebenden Vielzahl von Beratern inszenierte System des Multi Advisor Fonds nicht darauf zielt, für Anleger Rendite zu erwirtschaften.

Würden die von der Geschäftsführung herbeigeführten Beschlüsse umgesetzt, würde das auch von fehlerhaft beratenen Anlegern eingesammelte Kapital bei der Gesellschaft verbleiben. Damit wird die Frage nach der persönlichen Verantwortung der Initiatoren zunehmend drängend.

Je mehr Betroffene sich erfolgreich gegen die Zahlungsklagen der Gesellschaft wehren, desto deutlicher werden die fehlerhafte Schulung der teils selbst geschädigten Berater und damit die zentrale Verantwortlichkeit für die Schlechtberatung zu Tage treten. Es empfiehlt sich weiterhin, einer Zahlungsklage der Gesellschaft zuvor zu kommen und sich von einem auf derartige Fallgestaltungen spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Wie bereit berichtet, hat die Fondsgesellschaft die ersten Klagen gegen Anleger bereits verloren.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei CLLB prüfen derzeit Schadensersatzansprüche u.a. gegen Anlageberater / -vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie gegen die European Securities SECI GmbH.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anschließen.

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Mittwoch, März 11, 2009

Madoff: Globale Anwaltsallianz bereitet (Sammel)-Klagen vor!

Quasi-Sammelklagen in Österreich und der Schweiz in Vorbereitung! Luxemburger Kanzlei bereitet Klage gegen HSBC vor! Geschädigte aus ganz Europa schließen sich dem BSZ e.V. an!

Dieburg, Berlin, Wien, Zürich, den 09.03.2009: Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 17.02.2009 eine globale Anwaltsallianz im Fall Madoff ins Leben gerufen, der 34 Kanzleien aus 21 Ländern angehören, um die Interessen der Geschädigten wirklich international zu vertreten. Präsident dieser globalen Anwaltsallianz ist der spanische Anwalt Javier Cremades von Cremades & Calvo Sotelo.

Inzwischen haben sich auch zahlreiche private und institutionelle Geschädigte aus ganz Europa beim BSZ e.V. gemeldet, um von dieser globalen Anwaltsallianz im Fall Madoff zu profitieren, d.h., vor allem Geschädigte aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Liechtenstein und Luxemburg.

"Wir gehen davon aus, dass Geschädigte im Rahmen dieser globalen Anwaltsallianz durch den Erfahrungsaustausch bessere Chancen haben, zum Ziel zu kommen und Schadensersatz verwirklichen zu können," so die Anwälte Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, Prof. Dr. Daniel Fischer, CFE, von der Züricher Kanzlei Fischer & Partner, Dr. Gabriel Lansky von der Wiener Kanzlei Lansky und Partner, sowie Lex Thielen von der Luxemburger Kanzlei Thielen & Partner.

Bei einem weiteren Treffen der deutschsprachigen Allianzkanzleien am 09.03.2009 in Wien (anwesend waren u.a. Dr. Gabriel Lansky aus Österreich, Prof. Dr. Daniel Fischer aus der Schweiz, Dr. Walter Späth aus Berlin sowie Lex Thielen aus Luxemburg) wurde das weitere Vorgehen für die europäischen Geschädigten besprochen.

Die Zürcher Anwaltskanzlei Fischer & Partner, welche in den letzten Monaten Erfolg versprechend auch die Interessen von durch Schweizer Banken, insbesondere der Credit Suisse geschädigte Lehman-Opfer vertreten hat, ist auch äußerst aktiv im Zusammenhang mit den Madoff-Geschädigten befasst. Prof. Dr. Fischer führt aus, aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Fonds und Depotbanken in der Schweiz ihren Sitz haben sind gegenwärtig umfangreiche Rechtsabklärungen in diesen Bereichen im Gange. Schweizer Quasi-Sammelklagen werden immer wahrscheinlicher bei Fairfield, Kingate, Matterhorn und Optifin.

Inzwischen wird auch für die österreichischen Geschädigten von der Allianzkanzlei Lansky & Partner eine erste Klage als Quasisammelklage gegen die Bank Medici und Sonja Kohn persönlich vorbereitet. Von der luxemburgischen Allianzkanzlei Thielen & Partner wird gerade eine Klage gegen die HSBC in Luxemburg vorbereitet, auch für weitere europäische Geschädigte wird gerade geprüft, ob es Sinn macht, sich an einer solchen Klage zu beteiligen.

Auch für deutsche Geschädigte, die laut Pressemeldungen mindestens 150 Mio. EURO bei Madoff verloren haben dürften, sowie auch für die schweizer Geschädigten, die über 3 Mill. EURO verloren haben dürften, werden die internationalen Möglichkeiten intensiv überprüft.

Der Präsident der globalen Anwaltsallianz, Dr. Javier Cremades, befindet sich zur Zeit gerade bei der Allianzkanzlei in New York, um auch die weiteren Möglichkeiten unter anderem im Rahmen einer US-Sammelklage für europäische Geschädigte auszuloten, demnächst werden wir darüber berichten. "Insbesondere die US-Börsenaufsicht SEC muss sich vorwerfen lassen, ihren Pflichten nicht ausreichend nachgekommen zu sein, denn bereits vor ca. 10 Jahren gab es die ersten Warnhinweise vor dem Anlagemodell von Madoff, ohne dass hier erforderliche Untersuchungen eingeleitet worden wären," so der deutsche Allianzanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Eine erste Sammelklage wurde von der Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo auch inzwischen in Florida, unter anderem gegen die Banco Santander, eingereicht.

Europäische insbesondere Deutsche, aber auch österreichische und Schweizer Anleger sind gut beraten, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anzuschließen, um ihre möglichen Schadensersatzansprüche fachkundig überprüfen zu lassen.

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Dienstag, März 10, 2009

Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4: Vorsicht vor Vollmachtsammlern!

Keine Stimmrechte "verschenken"!

Nach nicht unwahrscheinlich wochenlangem Taktieren und Fintieren hinter den Kulissen stehen am 25. und 26.3.2009 außerordentliche Gesellschafterversammlungen bei den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 an. Aus wenig überzeugenden Gründen soll die Geschäftsführung der Filmfonds gegen unbekannte "Retter" der Anleger austauscht werden.

Die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte werden keine Auswechslung der Geschäftsleitung betreiben, da sie nichts unternehmen werden, was den Erfolg der Umsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gefährden könnte. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Umgestaltung der Fonds können sich ausschließen! Wer heute leichtfertig seine Stimmrechte "verschenkt", riskiert damit vielleicht morgen viel versprechende Schadensersatzmöglichkeiten.

In Kürze erfahren Sie hier mehr. Wenn Sie Fragen haben: Sie können sich gerne der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte informieren sie über Erfolg versprechende Vorgehensweisen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen beratende Banken und freie Berater. Der "Sturz" der Geschäftsleitung ist dazu keine gleichwertige Alternative.

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Freitag, März 06, 2009

Weiterer Durchbruch im Anlegerschutz: BGH bestätigt: Kick-Back-Rechtsprechung gilt auch für Medienfonds.

Kommentierung von Rechtsanwältin und BSZ® e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zum aktuellen „Kick-Back-Beschluss“ des XI. Zivilsenats vom 20.01.2009 – XI ZR 510/07 -

Nun ist es amtlich: Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20.01.2009 – XI ZR 510/07 – bestätigt, dass seine Kick-Back-Rechtsprechung u.a. auch auf Medienfonds Anwendung findet. Damit dürfte gleichfalls geklärt sein, dass eine Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen generell bei Anlageberatungsverträgen greift. Laut BGH handelt es sich bei dem Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte um einen allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz. Damit ist der Anlageberater – egal ob eine Bank oder ein sonstiger Berater – verpflichtet, die Anlageinteressenten über bestehende Rückvergütungen zu informieren. Nur so ist der Anleger in der Lage, das Umsatzinteresse des Beraters einzuschätzen und zu beurteilen, ob dieser die Fondsbeteiligung nur deshalb empfiehlt, weil er selbst daran verdient.

Der BGH hat in diesem Zusammenhang auch klargestellt, dass eine derartige Offenlegungspflicht gerade dann gilt, wenn die Tatsache, dass ein Agio erhoben wird, im Prospekt – was oftmals der Fall ist - ausgewiesen wurde. Denn daraus ergibt sich gerade nicht die Schlussfolgerung, ob und in welcher Höhe entsprechende Rückvergütungen an den Berater geflossen sind. Der XI. Zivilsenat hat auch mit der unrichtigen Ansicht aufgeräumt, dass es in diesem Zusammenhang auf die Höhe der Provisionen ankomme und erst ab 15 % eine Offenlegungspflicht bestünde. Diese Ansicht wurde bislang gerne von Bankenseite bemüht. Nach der Klarstellung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kommt es nicht auf die Höhe der Rückvergütung an. Es müsse in jedem Fall darüber informiert werden.

Der BGH bestätigt damit die von Hahn Rechtsanwälte bislang auch schon in zahlreichen Prozessen vertretene Auffassung, dass die Grundsatzentscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226 ff.) generell auf Anlageberatungsverträge anwendbar ist. Damit haben die Anleger u.a. von geschlossenen Medien- und Immobilienfonds nunmehr auch die Möglichkeit sich auf diese Beratungspflichtverletzung zu stützen. Die Banken dürften über derartige Rückvergütungen regelmäßig nicht informiert haben, so dass sich für die Anleger nunmehr auch unter diesem Aspekt gute Chancen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ergeben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „IMF-Medienfonds" anschließen.
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Samstag, Februar 28, 2009

VIP Medienfonds 4: Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz

Das Landegericht Lüneburg hat mit Urteil vom 23.02.2009 (noch nicht rechtskräftig) einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz gegen eine Beratungsgesellschaft zugesprochen. Der Anleger hatte auf Anraten des Beraters eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds über Euro 100.000,00 zzgl. Agio gezeichnet.

Der Anleger ist gemäß des Urteils so zu stellen, als hätte er die VIP Medienfondsbeteiligung nicht gezeichnet. Er erhält somit seine eingebrachten Eigenmittel sowie eine Alternativverzinsung in Höhe von 5 % p.a. erstattet. Darüber hinaus muss die Beratungsgesellschaft den Anleger von seinen Darlehensverbindlichkeiten bezüglich des beim VIP Medienfonds obligatorisch aufzunehmenden Darlehens bei der HypoVereinsbank AG freistellen. Überdies wurde die Beratungsgesellschaft auch zur Freistellung des Anlegers von den steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen seiner Investition verurteilt.

Für die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte stellt dieses Urteil einen weiteren Erfolg bei der Vertretung von Anlegern des VIP Medienfonds dar. Erst kürzlich, nämlich mit Beschluss vom 17.02.2009, Az.: XI ZR 184/08, hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt, mit dem einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP 4 Medienfonds Schadenersatz gegenüber der Commerzbank AG zugesprochen wurde.

Diese Entscheidungen stärken genauso wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009, Az. XI ZR 510/07, die Rechte der Anleger.

In vorgenanntem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch bei Medienfonds im Rahmen eines Beratungsvertrages auf Rückvergütungen, sogenannte Kick-backs, hingewiesen werden muss. Unterbleibt ein derartiger Hinweis, so macht sich das Beratungsinstitut regelmäßig schadenersatzpflichtig.

Selbst für jene Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4, die bis dato von der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen abgesehen haben, eröffnen sich somit neue Chancen, um sich schadlos zu halten. In den wenigsten Fällen dürften die Anleger bereits im Jahre 2005 Kenntnis von den Rückvergütungen gehabt haben.

Anlegern des VIP Medienfonds ist daher dringend anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da sich die Rechtsposition der Beratungsgesellschaften und der beratenden Banken, allen voran die Commerzbank AG, nunmehr deutlich verschlechtert hat, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Februar 27, 2009

Madoff-Skandal: Globale Anwaltsallianz nimmt Arbeit auf! Gefahr für Altanleger!

Zahlreiche deutsche, österreichische und schweizerische Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! Erste Strafanzeige durch österreichische Allianzkanzlei! Gefahr für Altanleger durch Rückforderungen des Insolvenzverwalters! Globale Lösungen für globalen Betrugsfall.

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, haben sich am 17.02.2009 in Madrid 34 Anwaltskanzleien aus 21 Ländern bei der Kanzlei Cremades & CalvoSotelo getroffen, um eine „globale Allianz von Anwaltskanzleien im Fall Madoff“ zu gründen, um die Möglichkeiten der geschädigten Anleger national und international bestmöglich auszuschöpfen. Für Deutschland sind bei dieser globalen Allianz die beiden BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB aus München und Rohde & Späth aus Berlin vertreten. „Diese globale Allianz von internationalen Anwaltskanzleien bietet für die Geschädigten nun die Möglichkeit, globale Lösungen für diesen ersten wirklich globalen Betrugsfall zu finden,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Zahlreiche deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte haben sich daher dem BSZ e.V. angeschlossen, um im Rahmen ihrer BSZ e.V:-Mitgliedschaft Zugang zu dieser globalen Anwaltsallianz erhalten zu können.

Geprüft werden gerade mögliche Ansprüche für Geschädigte in jeder Hinsicht, d.h., Möglichkeiten für Klagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch in Luxemburg und im Rahmen einer möglichen Sammelklage in den USA, von der spanischen Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo wurde auch inzwischen eine erste Sammelklage in Florida eingereicht.

In einem Treffen, das demnächst zwischen den deutschsprachigen Allianzkanzleien in Wien stattfinden wird, werden auch die Möglichkeiten der deutschsprachigen Geschädigten in internationaler Hinsicht intensiv geprüft, vor allem auch für mögliche Sammelklagen in Luxemburg oder den USA.

Inzwischen hat der Rechtsanwalt der österreichischen Allianzkanzlei der globalen Anwaltsallianz, Gabriel Lansky, auch eine Strafanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft gegen die Bank Medici und die Aufsichtsratschefin Sonja Kohn gestellt, die Wiener Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue aufgenommen (bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung).

Der Vorwurf in Österreich lautet unter anderem auch, dass Bank Austria und Pionier beim Verkauf ihrer sog. Primeo-Fonds den Anlegern ausschließlich die Bank Austria und Pioneer als Fondsmanager angegeben hätten, hier ergeben sich nach Ansicht der Allianzkanzleien Ansatzpunkte für Prospekthaftungsklagen.

Auch für schweizerische Anleger, die laut Medienberichten ca. 4,3 Mrd. € bei Madoff angelegt haben sollen, prüft der BSZ e.V. mögliche Ansprüche über Partnerkanzleien in der Schweiz. Verloren haben schweizerische Anleger ihr Geld bei diversen Bankinstituten, unter anderem auch bei einer Anlage der Schweizer Bank UBS, die über den Fonds Luxalpha Gelder bei Madoff angelegt hatte. Einem Medienbericht der FAZ.NET vom 26.02.2009 zufolge hat inzwischen auch die Finanzaufsicht von Luxemburg die schweizerische Bank UBS AG verwarnt, laut FAZ.NET hat die CSSF hervor gehoben, dass die UBS insbesondere ihren Sorgfaltspflichten unzureichend gehorcht habe und dies sei eine schwere Verletzung ihrer Verpflichtung als Vermögensverwalter. Der Druck auf die Verantwortlichen in diversen Ländern nimmt also stark zu.

Gefahr droht Altanlegern in Madoff-Investments laut einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 26.02.2009 auch vom Insolvenzverwalter aus den USA, laut FTD müssen diverse Altanleger mit Rückforderungen ihrer Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter rechnen. Juristisch durchsetzbar seien laut den US-Gesetzen Rückforderungen über Gelder, die bis zu sechs Jahre vor dem Bekanntwerden des Betrugs abgezogen worden seien. Da der Insolvenzverwalter bislang nur rund 940 Mio. $ sicher stellen konnte und somit weniger als 2 % der geschätzten Schadenssumme, seien derartige Rückforderungen die wesentliche Einnahmequelle für den bestellten Insolvenzverwalter. Laut FTD erwarten Beobachter daher eine „juristische Schlacht zwischen dem Insolvenzverwalter und Anlegern“, die seit dem Dezember 2002 und damit in den sechs Jahren vor Madoffs Festnahme am 11. Dezember Gelder bei Madoff abgezogen hätten. Geschädigte sollten auch für dieses Szenario unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, um sich zur Wehr zu setzen.

Geschädigte „Madoff"-Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich dem BSZ e.V. anschließen, um von dieser globalen Allianz von Anwaltsfirmen zu profitieren, und um die Interessen national und international bestmöglich zu vertreten. Der einmalige Mitgliedsbeitrag bis zu einem Anlagebetrag von 50.000,- € liegt bei 75 €, ab 50.000,- € Anlagesumme beträgt die Mitgliedsgebühr beim BSZ e.V. 200 €.

Deutsche, aber auch österreichische und Schweizer Anleger sind daher gut beraten, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anzuschließen, um ihre möglichen Schadensersatzansprüche fachkundig überprüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

FAF Fördergesellschaft Arbeit und Finanzmanagement GmbH im Fokus der Staatsanwaltschaft

900 Anleger betrogen? Razzia gegen Hamburger Firma
BSZ® e. V. Interessengemeinschaft gegründet!

Laut Medienberichten haben Staatsanwaltschaft und Ermittler für organisierte Wirtschaftskriminalität letzte Woche insgesamt elf Wohnungen und Büros von sieben ehemaligen Mitarbeitern der inzwischen insolventen FAF GmbH durchsucht. Sie stellten umfangreiches Aktenmaterial und Computer sicher. Darauf vermuten sie Beweise dafür, dass die Verdächtigen mehr als 900 Anleger aus ganz Deutschland um erhebliche Mengen Geld gebracht haben. Sie hatten die Anlagewilligen davon überzeugt, ihr Geld in diverse Fonds zu investieren. Mit den Einlagen von wohl mehr als 1,8 Millionen Euro sollen widerrechtlich Devisenspekulationen getätigt worden sein. Geschäfte, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedarf, die es jedoch nicht gab. 550.000 Euro sollen die Beteiligten komplett für sich verbraucht und gar nicht erst angelegt haben. Die Taten spielten sich laut Ermittlern zwischen Ende 2006 und Mitte 2007 ab.

Über das Vermögen der FAF GmbH war bereits am 29.01.2009 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg unter dem Az: 67 a IN 563/08 eröffnet worden. Anleger sollten nach Ansicht des Rechtsanwaltes und BSZ® e. V. Vertrauensanwaltes Thorsten G. Janzen aus Hamburg ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier sehr kurze Fristen laufen. Die Forderungen der Anleger müssen bis zum 07.04.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Schadensersatzansprüche der Anleger werden von den BSZ® e. V. Vertrauensanwälten hierbei aus verschiedenen Blickwinkeln geprüft werden. Die aktuelle Entwicklung hat den BSZ® e. V. dazu veranlasst, die Interessengemeinschaft " FAF GmbH" zu gründen, um Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Betroffene Anleger können sich für weitere Informationen der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft FAF GmbH anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Pongs & Zahn AG kündigt Super-Verlust an - Anleger geschockt

Die Berliner Pongs & Zahn AG hat am 10.02.2009 in einer ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie im letzten Geschäftsjahr wahrscheinlich einen dramatischen Verlust erlitten hat. Er wird voraussichtlich mehr als die Hälfte des Eigenkapitals betragen.

Die Unternehmensverantwortlichen begründen die Krise mit der sinkenden Nachfrage in der Automobil- und Baubranche nach Polymeren. Sie wollen das Unternehmen durch eine Verringerung des Grundkapitals von € 37.026.00,00 auf €18.513.000,00 wieder auf Kurs bringen. Dazu muss die Gesellschaft eine (außerordentliche) Hauptversammlung einberufen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Die Pongs & Zahn AG befindet sich nach unserer Einschätzung in einer existenziellen Krise. Die Verringerung des Grundkapitals ist eine radikale Maßnahme. Die Aktionäre sollten der Beschlussvorlage nur zustimmen, wenn der Vorstand ein schlüssiges, tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen kann. Andernfalls sollten sie eine Insolvenzantragstellung erwägen, um nicht noch mehr Anlegergelder zu verbrennen."

Denn bei dem Grundkapital handelt es sich zu einem ganz erheblichen Teil um das Genussrechtskapital, dass bei den Anlegern eingesammelt wurde. Durch eine bilanzrechtliche Besonderheit kann dieses Kapital unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital in die Bilanzen eingestellt werden, obwohl es sich tatsächlich um eine Verbindlichkeit des Unternehmens handelt.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Gröpper: "Deshalb sollten sich Anleger unbedingt von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Neben möglichen Ansprüchen gegen die Gesellschaft und die Prospektverantwortlichen kommen möglicherweise auch Ansprüche gegen die Vermittlerin, das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) in Betracht. Denn in vielen Fällen haben Anleger berichtet, dass sie nicht auf die Risiken der Genussrechte der Pongs & Zahn AG hingewiesen und auch nicht darüber informiert wurden, dass die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG beim Vertrieb der Genussrechte Provisionen von Pongs & Zahn AG kassiert haben. Wenn die Schadensersatzansprüche greifen, werden die Anleger so gestellt, wie sie gestanden hätten, wenn sie die Genussrechte nicht gezeichnet hätten."

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen.

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Donnerstag, Februar 26, 2009

Nach Lehmann-Pleite: Was Zertifikate-Anleger beachten sollten.

Seit der Insolvenz des Bankhauses Lehmann Brothers sind inzwischen einige Monate vergangen. Seitdem Zeit wurden Anleger, die in Zertifikate investiert haben, von Berichten in der Presse überhäuft, aus denen sie teils widersprüchliche Meldungen entnehmen können.

Zugleich sprießen Vereine, Pools und sonstige Gruppierungen wie Pilze aus dem Boden, die vorgeben, die Interessen der Lehmann-Geschädigten zu bündeln. Es versteht sich dabei fast von selbst, daß jeder das Patentrezept parat haben will. Praktisch immer stehen dahinter allerdings finanzielle Interessen, die nicht offengelegt werden.

Was aber soll nun der Lehmann Brother Geschädigte und andere Zertifikate-Anleger tun?

Der BSZ® e.V. hat hierzu bei seinen Vertrauensanwälten, der Kanzlei Witt Nittel Rechtsanwälte aus Heidelberg, nachgefragt. Freundlicherweise hat sich Herr Rechtsanwalt Hans Witt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, für dieses Interview zur Verfügung gestellt, der seit über 13 Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig ist.

BSZ:
Nach der Insolvenz von Lehmann Brothers werben zahlreiche Vereine und Interessensgruppen um die geschädigten Anleger. So hat ein Verein versucht, gezielt Mandate für einen Kölner Rechtsanwalt zu werben. Nach den uns vorliegenden Informationen war der Initiator ein mehrfach wegen Betruges verurteilter Straftäter, der offensichtlich ausschließlich finanzielle Interessen verfolgte. Wie können sich die Anleger vor solch unseriösen Machenschaften schützen?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Der Zusammenschluß von Geschädigten kann im Bereich des Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.

BSZ:
Bekanntlich ist auch die Qualität der Beabreitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung können Sie hier geben?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr schwierig, hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine Anlaufstelle gibt, die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt beziehungsweise überhaupt abgeben kann. Für die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber Indizien. Dazu gehören insbesondere erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch hilfreich, wenn eine Kanzlei von neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine Nennung im Juve-Handbuch als spezialisierte Kanzlei für den Bereich des Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür, dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt. Ein weiteres Indiz kann die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sein, denn der Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn neben theoretischen Kenntnissen und eine größere Anzahl von Fällen von dem Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Schließlich muss der Mandant das Gefühl haben, daß sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet wird.

BSZ:
Sind denn die Fälle bei Lehmann Brothers nicht alle gleichgelagert?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Nein, auf keinen Fall. Es bestehen hier sehr große Unterschiede. Denn letztlich geht es fast immer um die Frage, ob bei der konkreten Beratung des jeweiligen Anlegers durch seine Bank Fehler gemacht wurden. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Bank ihrer Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung nachgekommen ist. Dabei steht insbesondere die anlegerrechte Beratung im Vordergrund, nach der der Bankberater die persönlichen Umstände des Anlageinteressenten erfragen muß, so z.B. dessen Wissenstand über das Anlagegeschäft oder auch die Frage seiner Risikobereitschaft und der Fähigkeit, die Risiken, die er einzugehen bereit ist, wirtschaftlich zu tragen. Außerdem muss der Berater dem Kunden auch ein Produkt empfohlen haben, welches den vom Kunden gewünschten Kriterien entspricht. Ist beispielsweise der Anleger nicht risikobereit, sondern möchte sein Geld konservativ anlegen, so wird sich ein riskantes Zertifikat als Anlage verbieten. In diesem Fall muß die Insolvenz des Bankhauses Lehmann Brothers also gar keine Rolle spielen, die Anlageberatung kann auch aus ganz anderen Gründen völlig verfehlt sein.

BSZ:
Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Das Grundgerüst bei der Beurteilung der Frage, ob die Beratung anleger- und anlagegerecht war, ist im wesentlichen bei jeder Anlageberatung identisch. Allerdings kommen bei den unterschiedlichen Produkten immer produktspezifische Aspekte und Fragestellungen hinzu, die man bei der rechtlichen Beurteilung einer Beratungssituation ebenfalls berücksichtigen muss (bei Lehman z.B. die Frage, ob und welche Kenntnisse der Bank über die bevorstehende Insolvenz bestanden, denn das kann eine zusätzliche Verpflichtung der Bank begründen, Ihre Kunden auf derartige Umstände rechtzeitig hinzuweisen, um diese vor Verlusten zu schützen). Man kann also die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu beurteilen, Risiken bestehen meist für beide Seiten, also auch für die Banken.

BSZ:
Wenn die Rechtslage unterschiedlich ist, welchen Sinn macht dann der Zusammenschluss von Geschädigten?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Ein genereller Zusammenschluss von Geschädigten macht unseres Erachtens bei Lehman nicht unbedingt Sinn. Denn hier steht die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls im Vordergrund. Es kann aber ein Vorteil sein, wenn ein spezialisierter Anwalt mehrere Fälle vertritt, so dass in jedem Fall ein Spezialist aufgesucht werden sollte. Dabei sollte der Anleger ruhig nachfragen, seit wann und wie viele Rechtsanwälte in der Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig sind.

BSZ:
In den Medien und natürlich auch ein Seiten der Rechtsanwälte gibt es unterschiedliche Empfehlungen zur Frage, ob die Anleger jetzt bereits handeln sollen oder ob es besser ist, noch abzuwarten. Wie ist Ihre Meinung hierzu?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Soweit der Anleger noch Zeit hat, kann er auch noch in Ruhe den weiteren Gang der Dinge abwarten. Er muß nur beachten, daß die Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren gemäß § 37a WpHG verjähren. Wer im Jahre 2006 gekauft hat, der sollte sicherlich zeitnah einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, denn die Verjährung läuft in diesen Fällen taggenau. Wer erst im Jahre 2008 gekauft hat, der kann theoretisch noch abwarten.

BSZ:
Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage gegen das finanzierende Kreditinstitut einzureichen?

Rechtsanwalt Hans Witt:
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Es muß aber nicht sofort eine Klage eingereicht werden. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, daß man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die wir stets für unsere Mandanten im Auge haben.

BSZ:
Vielen Dank für das Gespräch und weiterhin viel Erfolg!

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Mittwoch, Februar 25, 2009

Acht Milliarden US-Dollar-Betrug des Allan Stanford

Von dem BSZ e.V. gegründete Interessensgemeinschaft setzt sich für geschädigte Europäische Anleger ein.

Nach dem Madoff-Skandal ermittelt die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC in einem weiteren Milliardenbetrugsfall der Finanzbranche. Allen Stanford und seine Stanford International Bank Ltd. (SIB) mit Sitz in Antigua, einer Steueroase in der Karibik, werden beschuldigt, mindestens 30.000 Kunden aus 131 Ländern betrogen zu haben. Es ist von einem Schaden von mindestens 8 Mrd. USD auszugehen.

Kunden von Festgeldanlagen (certificate of deposits [CD’s]) wurden mit angeblich erzielten hohen Renditen angelockt. Neben US-amerikanischen Anlegern kommen die geschädigten Kunden aus Mittel- und Südamerika sowie auch aus Europa.

Die SEC wirft Stanford vor, seinen Kunden eine sichere Anlage mit konstant hoher Rendite versprochen zu machen. Die SIB bot seit mehr als 15 Jahren Certificates of Deposits an. US-Bürger kennen dieses Investment als Festgeldanlage, das allerdings von US-amerikanischen Banken mit deutlich niedrigeren Zinsen angeboten wird. Von den Ermittlungen der SEC sind drei Firmen, neben der SIB die Stanford Group Company (SGC) und die Stanfort Capital Management LLC (SCM) betroffen (siehe Klageschrift der SEC vom 16.02.2009).
Unzutreffenderweise hatte Stanford seinen Kunden erklärt, das Kundengeld werde nur in stets handelbare Wertpapiere investiert und das Gesamtportfolio von den Aufsichtsbehörden in Antigua überwacht. Tatsächlich wanderten 90 % des Portfolios in eine “Black Box”, zu der kein Aufseher Zugang hatte. Die Investitionen erfolgten hauptsächlich in Immobilien und Private Equity.

Um zu verhindern, dass weitere Gelder abgezogen wurden, wurden die drei Firmen unter Zwangsverwaltung gestellt. Die SEC hat am 17.02.2009 bei einem Gericht in Dallas/Texas die Beschlagnahme aller Vermögenswerte der SGC und die Ernennung eines Zwangsverwalters beantragt. Die Stanford-Gruppe unterhielt weltweit zahlreiche Büros, u.a. auch in Zürich/Schweiz. Die von der BSZ e.V. gegründete "Interessensgemeinschaft Geschädigter der Stanford Bank International" wird ihre Arbeit auf die Durchsetzung von möglichen Ansprüchen der geschädigten Anleger aus Europa – insbesondere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz konzentrieren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Stanford Bank International" anschließen.

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