Betroffene Anleger müssen mit hohen Nachschüssen rechnen. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Jetzt helfen Hamburger Anlegeranwälte Betroffenen bei der Rückabwicklung. Die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung stehen danach gut.
Es gibt eine ganze Reihe von kreditfinanzierten Rentenmodellen, die unter verschiedenen Namen von verschiedenen Gesellschaften vertrieben wurden. Dazu zählen beispielsweise die LEX Konzept Rente, der Novarent Europlan und die SpaRenta Kombi-Rente.
Eines der am häufigsten vertriebenen Modelle ist die so genannte Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe. Nach dem Schnee-Konzept sollten die Anleger eine Einmalzahlung auf einen sofort ausschüttenden Lebensversicherungsvertrag (in aller Regel der Wealthmaster des englischen Lebensversicherers Clercial Medical Investment Group) leisten und gleichzeitig eine Tilgungsversicherung abgeschlossen werden. Diese Zahlungen und die auf die Geschäfte entfallenden weichen Kosten (Provisionen, Disagio und andere Honorare) sollten ca. zu 90% aus einem gleichzeitig aufgenommenen Kredit gezahlt werden. Die restlichen 10% wurden vom Anleger selbst aufgebracht. Beim Kredit handelte es sich um einen so genannten endfälligen Kredit, der erst zum Laufzeitende getilgt werden musste. Die Zinsen sollten einstweilen durch die Erträge aus der Lebensversicherung und etwaigen Steuervorteilen gezahlt werden. Nach der Rückzahlung der Kreditvaluten sollte der Anleger in den Genuss der lebenslangen Rente kommen.
Das Konzept ging in vielen Fällen nicht auf. Die Lebensversicherung erzielte nicht einmal ansatzweise die für die Zinszahlungen notwendigen Erträge und die Investmentfonds entwickelten sich so schlecht, dass bei vielen Verträgen mittlerweile eine dramatische Deckungslücke entstanden ist. Und diese Deckungslücke vergrößert sich praktisch jeden Tag. Denn nach den von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte in Auftrag gegebenen finanzmathematischen Sachverständigengutachten müssten bei den untersuchten Fällen in Abhängigkeit von dem Vertragsbeginn und der Vertragsausgestaltung zukünftig Renditen in Höhe von durchschnittlich 19% bis zu 41% p.a. erzielt werden. Und das ist völlig unrealistisch. Danach sind bereits viele Kapitalanlagen gescheitert.
Die Schnee-Gruppe glaubt einen Verantwortlichen für das Desaster ausgemacht zu haben. Sie sprechen dem Versicherer die Schuld zu. Das ist nach der Einschätzung des auf kreditfinanzierte Rentenmodelle spezialisierten Hamburger BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allenfalls begrenzt richtig: "Natürlich spielt die schlechte Wertentwicklung der Versicherung eine Rolle, aber die Ursachen für die Probleme der Anleger liegen nach unserer Einschätzung ganz wesentlich in der Konzeption. Für Fachleute war es offensichtlich, dass das Konzept nur bei optimalen Rahmenbedingungen aufgehen konnte. Und die lagen in den meisten Jahren nicht vor.“
Zudem wurden die Anleger nach der Einschätzung von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte in vielen Fällen nicht richtig beraten. Rechtsanwalt Gröpper: „Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind viele Anleger nicht richtig auf die Risiken der Schnee-Rente hingewiesen worden.“
Die Auffassung von Rechtsanwalt Gröpper wurde auch schon gerichtlich bestätigt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm waren die Aufklärungsmaterialen in dem verhandelten Fall unzureichend. Zudem habe das Konzept nichts mit einer für die Altersvorsorge geeigneten Rente zu tun.
Die Entscheidung könnte weit reichende Folgen haben. Rechtsanwalt Gröpper: „Die Einwendungen aus dem Beratungsvertrag können unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kredit gebenden Banken entgegenhalten werden. In den Fällen würden die Anleger alle bislang auf die Kreditverträge geleisteten Zahlungen zurück erhalten und zukünftig von allen weiteren Verpflichtungen frei gestellt werden.“
Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen und der Mitwirkung von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte viele Anleger erfolgreich saniert werden können. Betroffene sollten deshalb der Interessengemeinschaft Schnee-Rente beitreten und die Rechtslage vom BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schnee Rente" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Es gibt eine ganze Reihe von kreditfinanzierten Rentenmodellen, die unter verschiedenen Namen von verschiedenen Gesellschaften vertrieben wurden. Dazu zählen beispielsweise die LEX Konzept Rente, der Novarent Europlan und die SpaRenta Kombi-Rente.
Eines der am häufigsten vertriebenen Modelle ist die so genannte Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe. Nach dem Schnee-Konzept sollten die Anleger eine Einmalzahlung auf einen sofort ausschüttenden Lebensversicherungsvertrag (in aller Regel der Wealthmaster des englischen Lebensversicherers Clercial Medical Investment Group) leisten und gleichzeitig eine Tilgungsversicherung abgeschlossen werden. Diese Zahlungen und die auf die Geschäfte entfallenden weichen Kosten (Provisionen, Disagio und andere Honorare) sollten ca. zu 90% aus einem gleichzeitig aufgenommenen Kredit gezahlt werden. Die restlichen 10% wurden vom Anleger selbst aufgebracht. Beim Kredit handelte es sich um einen so genannten endfälligen Kredit, der erst zum Laufzeitende getilgt werden musste. Die Zinsen sollten einstweilen durch die Erträge aus der Lebensversicherung und etwaigen Steuervorteilen gezahlt werden. Nach der Rückzahlung der Kreditvaluten sollte der Anleger in den Genuss der lebenslangen Rente kommen.
Das Konzept ging in vielen Fällen nicht auf. Die Lebensversicherung erzielte nicht einmal ansatzweise die für die Zinszahlungen notwendigen Erträge und die Investmentfonds entwickelten sich so schlecht, dass bei vielen Verträgen mittlerweile eine dramatische Deckungslücke entstanden ist. Und diese Deckungslücke vergrößert sich praktisch jeden Tag. Denn nach den von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte in Auftrag gegebenen finanzmathematischen Sachverständigengutachten müssten bei den untersuchten Fällen in Abhängigkeit von dem Vertragsbeginn und der Vertragsausgestaltung zukünftig Renditen in Höhe von durchschnittlich 19% bis zu 41% p.a. erzielt werden. Und das ist völlig unrealistisch. Danach sind bereits viele Kapitalanlagen gescheitert.
Die Schnee-Gruppe glaubt einen Verantwortlichen für das Desaster ausgemacht zu haben. Sie sprechen dem Versicherer die Schuld zu. Das ist nach der Einschätzung des auf kreditfinanzierte Rentenmodelle spezialisierten Hamburger BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allenfalls begrenzt richtig: "Natürlich spielt die schlechte Wertentwicklung der Versicherung eine Rolle, aber die Ursachen für die Probleme der Anleger liegen nach unserer Einschätzung ganz wesentlich in der Konzeption. Für Fachleute war es offensichtlich, dass das Konzept nur bei optimalen Rahmenbedingungen aufgehen konnte. Und die lagen in den meisten Jahren nicht vor.“
Zudem wurden die Anleger nach der Einschätzung von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte in vielen Fällen nicht richtig beraten. Rechtsanwalt Gröpper: „Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind viele Anleger nicht richtig auf die Risiken der Schnee-Rente hingewiesen worden.“
Die Auffassung von Rechtsanwalt Gröpper wurde auch schon gerichtlich bestätigt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm waren die Aufklärungsmaterialen in dem verhandelten Fall unzureichend. Zudem habe das Konzept nichts mit einer für die Altersvorsorge geeigneten Rente zu tun.
Die Entscheidung könnte weit reichende Folgen haben. Rechtsanwalt Gröpper: „Die Einwendungen aus dem Beratungsvertrag können unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kredit gebenden Banken entgegenhalten werden. In den Fällen würden die Anleger alle bislang auf die Kreditverträge geleisteten Zahlungen zurück erhalten und zukünftig von allen weiteren Verpflichtungen frei gestellt werden.“
Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen und der Mitwirkung von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte viele Anleger erfolgreich saniert werden können. Betroffene sollten deshalb der Interessengemeinschaft Schnee-Rente beitreten und die Rechtslage vom BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schnee Rente" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.09.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt