Montag, August 04, 2008

Atlas Fonds 9: Aktuelles Rundschreiben der Geschäftsführung wirft Fragen auf

Die Gesellschafter der Atlas IMMO GbR 9 werden von ihrer Geschäftsführung in einem Rundschreiben vom 29.07.2008 befragt, ob sie an dem Verkauf der Fondsimmobilie in Stuttgart-Zuffenhausen interessiert seien. Zugleich wird ihnen ein Angebot eines namentlich nicht genannten Investors zum Kauf von Fondsanteilen zum Preis von EUR 1.275,00 pro Anteil übermittelt. Außerdem sollen die Gesellschafter der Geschäftsführung Entlastung für ihre gesamte Tätigkeit in der Vergangenheit bis zum 31.12.2007 erteilen und darüber beschließen, dass die Geschäftsführung nicht befugt sei, persönliche Daten der Gesellschafter offen zu legen oder auszuhändigen.

Die beiden letzten Punkte werden in dem Anschreiben weder begründet noch erläutert. Anlass dazu hätte durchaus bestanden. Ein von uns vertretener Gesellschafter hat nämlich Klage eingereicht, weil ihm bei den jährlichen Abrechnungen zwischen 2001 und 2006 einige Positionen unklar sind und weil ihm die Atlas-Treuhand das im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich angebotene Einsichtsrecht in die Bücher der Gesellschaft verweigert. Die Einsicht in die Bücher ist notwendig, weil die Abrechnungen Zahlungen an die Geschäftsführung ausweisen, die von den Vergütungsregelungen im Gesellschaftsvertrag abweichen. In diesem Zusammenhang versucht dieser Gesellschafter auch, mit seinen Mitgesellschaftern Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen gemeinsam zu beraten, wie eine Klärung herbeigeführt werden kann. Die Geschäftsführung weigert sich jedoch, die Kontaktdaten der Mitgesellschafter bekannt zu geben. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger erklärt hierzu: „Die Geschäftsführung versucht durch die aktuelle Beschlussvorlage Absolution für die gesamte Geschäftsführertätigkeit in den vergangenen Jahren zu erlangen. Wir können nur davon abraten Entlastung zu erteilen, solange nicht geklärt ist, ob die Abrechnungen ordnungsgemäß waren.“

Auch die Anfrage zu dem Immobilienverkauf wirft Fragen auf. So wird unter Hinweis auf eine Berechnung des (namentlich nicht genannten) Steuerberaters der Fondsgesellschaft ein Gesamtwert des Fonds in Höhe von ca. EUR 1.272.000,00 mitgeteilt. Nach Angaben der Geschäftsführung ergibt dies einen Wert in Höhe von EUR 1.398,00 pro Anteil. Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, wie es sein kann, dass ein Fondsanteil, der 1994 DM 10.000,00 gekostet hat, heute nur noch EUR 1.398,00 – also nur noch rund 27 % des ursprünglichen Kaufpreises - wert sein soll. Eine Antwort hierauf findet sich in dem Rundschreiben nicht. Die Geschäftsführung legt auch mit keinem Wort dar, anhand welcher Kriterien und auf welcher Grundlage der Steuerberater den Gebäude- und Grundstückswert errechnet hat. Der Erstellungspreis von Grundstück und Gebäude betrug im Jahre 1996 EUR 3,05 Mio. Da nach Angaben der Geschäftsführer das Geschäftshaus in guter Lage voll vermietet ist, gibt es keinen plausiblen Grund, warum das Objekt nunmehr nur noch EUR 1,2 Mio. wert sein soll.

Der Investor bietet EUR 1.275,00 pro Anteil. Unklar sind aber dessen Motive. Es erscheint nämlich wenig plausibel, nicht fungible Gesellschaftsanteile mit niedrigen Erträgen zu kaufen, wenn alternativ die Möglichkeit besteht, auch die Immobilie selbst zu erwerben. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar meint hierzu: „Über all diese unklaren Punkte sollte die Geschäftsführung im Rahmen einer Präsenzveranstaltung Rede und Antwort stehen. Der Plan, die Fondsimmobilie zu veräußern ist ein so bedeutender Vorgang, den man nicht mit ein paar dürren Erklärungen im Umlaufverfahren abhandeln kann. Dieses Vorhaben muss im Rahmen einer Präsenzveranstaltung unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten ausführlich erörtert werden. Wir versuchen deshalb im Auftrag von Mandanten zu erreichen, dass zu diesem Zweck eine außerordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt wird.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Atlas Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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