Angebot des Unternehmens von den Marschall-Inseln lässt etliche Fragen offen! Anleger sollten von Angebot Abstand nehmen! Gute Schadensersatzchancen für Geschädigte!
Bei der insolventen GlobalSwissCapital AG werden Anlegern zur Zeit verstärkt Aufkaufangebote gemacht: So macht zur Zeit eine „Astoria Capital AG“ mit –angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, den Anlegern das Angebot, ihnen ihre wertlosen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, also zum eingesetzten Geldbetrag, abzukaufen.
Was zunächst Hoffnungen wecken mag, entpuppt sich nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte als unbrauchbares Angebot, denn:
Zunächst ist nicht erkennbar, wer hinter der „Astoria Capital AG“ stecken soll, unterschrieben wurden die dem BSZ® e.V. vorliegenden Angebote mit „President“ und „Vice Präsident“, wobei die Namen nicht zu entziffern sind.
„Der Astoria Capital AG scheint nicht die Vorschrift des § 80 Aktiengesetz bekannt zu sein, wonach auf allen Geschäftsbriefen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und alle Vorstandsmitglieder angegeben werden müssen,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Im Gegenteil stellt sich die Frage, ob es die Astoria Capital AG überhaupt gibt, denn bei der Gesellschaftsform der „AG“ handelt es sich eben um eine europäische Gesellschaftsform.
Das Angebot hat weitere Haken für die Anleger, z.B. ist nicht bekannt, ob die Astoria Capital AG, wenn es sie denn geben sollte, überhaupt genügend Geld hat, um die Anleger auch wirklich auszubezahlen, Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind nicht zu finden.
Die größte Falle lauert nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth in den Auszahlungsbedingungen, denn der Anlagebetrag soll den einzelnen Anlegern erst in den Jahren 2011 bis 2013 ausbezahlt werden. „Merkwürdiger Weise soll das Geld erst zu einem Zeitpunkt ausbezahlt werden, zu dem sämtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären.
Sollte dann das Geld von der Astoria Capital AG nicht ausbezahlt werden, so dürfte es für einen Anleger fast chancenlos sein, wenn er seine Ansprüche auf den Marschall-Inseln durchzusetzen versucht,“ so Dr. Späth.
Eingeworfen wurden die Angebote übrigens teilweise in Hannover und somit in der Stadt, in der die GlobalSwissCapital AG ihre Zahlstelle hatte. Somit besteht der Verdacht, dass die Verantwortlichen der GSC AG den Anlegern ein neues dubioses Angebot unterbreiten wollen, um berechtigte Ansprüche von sich abzuwenden und sich über die Verjährung zu retten.
„Das Angebot der Astoria Capital AG wäre meiner Meinung nach nur dann überhaupt diskutabel, wenn den Anlegern der Anlagebetrag sofort ausbezahlt werden würde,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Die Chancen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen dürften indes als gut zu bezeichnen sein, weshalb auch Anleger, die bereits das Angebot der Astoria Capital AG unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen sollten, zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche wurden von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen eingereicht.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Global Swiss Capital AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
Bei der insolventen GlobalSwissCapital AG werden Anlegern zur Zeit verstärkt Aufkaufangebote gemacht: So macht zur Zeit eine „Astoria Capital AG“ mit –angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, den Anlegern das Angebot, ihnen ihre wertlosen Inhaberteilschuldverschreibungen zum Nennwert, also zum eingesetzten Geldbetrag, abzukaufen.
Was zunächst Hoffnungen wecken mag, entpuppt sich nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte als unbrauchbares Angebot, denn:
Zunächst ist nicht erkennbar, wer hinter der „Astoria Capital AG“ stecken soll, unterschrieben wurden die dem BSZ® e.V. vorliegenden Angebote mit „President“ und „Vice Präsident“, wobei die Namen nicht zu entziffern sind.
„Der Astoria Capital AG scheint nicht die Vorschrift des § 80 Aktiengesetz bekannt zu sein, wonach auf allen Geschäftsbriefen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und alle Vorstandsmitglieder angegeben werden müssen,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Im Gegenteil stellt sich die Frage, ob es die Astoria Capital AG überhaupt gibt, denn bei der Gesellschaftsform der „AG“ handelt es sich eben um eine europäische Gesellschaftsform.
Das Angebot hat weitere Haken für die Anleger, z.B. ist nicht bekannt, ob die Astoria Capital AG, wenn es sie denn geben sollte, überhaupt genügend Geld hat, um die Anleger auch wirklich auszubezahlen, Angaben zum Stammkapital der Gesellschaft sind nicht zu finden.
Die größte Falle lauert nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth in den Auszahlungsbedingungen, denn der Anlagebetrag soll den einzelnen Anlegern erst in den Jahren 2011 bis 2013 ausbezahlt werden. „Merkwürdiger Weise soll das Geld erst zu einem Zeitpunkt ausbezahlt werden, zu dem sämtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären.
Sollte dann das Geld von der Astoria Capital AG nicht ausbezahlt werden, so dürfte es für einen Anleger fast chancenlos sein, wenn er seine Ansprüche auf den Marschall-Inseln durchzusetzen versucht,“ so Dr. Späth.
Eingeworfen wurden die Angebote übrigens teilweise in Hannover und somit in der Stadt, in der die GlobalSwissCapital AG ihre Zahlstelle hatte. Somit besteht der Verdacht, dass die Verantwortlichen der GSC AG den Anlegern ein neues dubioses Angebot unterbreiten wollen, um berechtigte Ansprüche von sich abzuwenden und sich über die Verjährung zu retten.
„Das Angebot der Astoria Capital AG wäre meiner Meinung nach nur dann überhaupt diskutabel, wenn den Anlegern der Anlagebetrag sofort ausbezahlt werden würde,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Die Chancen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen dürften indes als gut zu bezeichnen sein, weshalb auch Anleger, die bereits das Angebot der Astoria Capital AG unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen sollten, zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche wurden von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen eingereicht.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Global Swiss Capital AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
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