Freitag, August 01, 2008

Atlas Fonds 10: Aktuelles Rundschreiben überrascht die Gesellschafter

Die Gesellschafter der Atlas IMMO GbR 10 werden von ihrer Geschäftsführung in einem Rundschreiben vom 30.07.2008 befragt, ob sie an dem Verkauf der Fondsimmobilie in Ludwigsburg interessiert seien. Zugleich wird ihnen ein Angebot eines namentlich nicht genannten Investors zum Kauf von Fondsanteilen zum Preis von EUR 2.850,00 pro Anteil übermittelt.

Laut Gesellschaftsvertrag ist die Atlas IMMO GbR 10 bis zum 31.12.2010 errichtet. Von Seiten des Fonds wurde immer wieder betont, dass es sich bei dieser Beteiligung um ein langfristiges Investment handele. Deshalb bringe es auch nichts, wenn man Angaben zu dem aktuellen Wert eines Fondsanteils machen würde. Die Wertermittlung würde nur Geld kosten und damit das Fondsvermögen belasten.

Vor diesem Hintergrund verwundert es schon, wenn die Geschäftsführung 1 ½ Jahre vor Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit überlegt, ob die Fondsimmobilie verkauft werden soll. Dass die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, macht den Vorstoß nicht plausibel. Die Spekulationssteuer würde nur dann anfallen, wenn durch den Verkauf ein Gewinn erzielt würde. Danach sieht es aber nicht aus. Angesichts eines Kaufangebots in Höhe von EUR 2.850,00 für einen Anteil, der 1997/1998 DM 10.000,00 gekostet hat, ist es unwahrscheinlich, dass ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erzielt wird. Ebenso wenig nachvollziehbar ist der Wertverlust von ca. 45 % innerhalb von 10 Jahren.

Aber auch das Angebot des Investors wirft Fragen auf. Wer ist dieser Investor? Wie ist seine Bonität? Was will er mit den Gesellschaftsanteilen, die nicht fungibel sind? Wie wurde der Preis von EUR 2.850,00 pro Anteil ermittelt? Warum gibt er nicht gleich ein Kaufangebot für die Immobilie ab?

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar meint hierzu: „Über all diese unklaren Punkte sollte die Geschäftsführung im Rahmen einer Präsenzveranstaltung Rede und Antwort stehen. Der Plan, die Fondsimmobilie zu veräußern, ist ein so bedeutender Vorgang, den man nicht mit ein paar dürren Erklärungen im Umlaufverfahren abhandeln kann. Dieses Vorhaben muss im Rahmen einer Präsenzveranstaltung unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten ausführlich erörtert werden. Wir können nur allen Gesellschaftern empfehlen, die Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu beantragen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Atlas Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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