Donnerstag, August 28, 2008

Dubai 1000 Hotel-Fonds vor der Rückabwicklung

Anwälte halten Beschlussfassung für rechtswidrig

Ende Juni hat der unter Betrugsverdacht stehende Finanzwirt Georg Recker aus Hamm in Westfalen die Anleger des von ihm initiierten Dubai 1000 Hotel-Fonds aufgefordert, über die Fortführung des Bauvorhabens in Dubai abzustimmen. Angeblich haben über 97 Prozent der Einstellung des Hotel-Projekts zugestimmt. Über die Folgen könne man nun spekulieren, meint Rechtsanwalt Dr Oliver M. Fawzy von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Hamburg: „Wir sind von einem Anleger beauftragt worden, die Wirksamkeit der Beschlussfassung gerichtlich überprüfen zu lassen.“ Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Fawzy ist der Beschluss eindeutig rechtswidrig und somit nichtig. Das ergebe sich bereits aus dem eklatanten Informationsdefizit, das es den Anlegern unmöglich machte, die Folgen der Beschlussfassung auch nur annähernd einzuschätzen.

Bei der mitgeteilten Zustimmungsquote nahe 100 Prozent sei zudem davon auszugehen, dass der Beschluss mit den Stimmen eines vermeintlichen Großinvestors, der karibischen Losna Ltd., zustande kam. Es besteht der Verdacht, Recker habe die Losna Ltd. lediglich vorgeschoben, um die übrigen Anleger bei der Stange zu halten. Dr. Fawzy: „Recker ist bislang jeden Nachweis darüber schuldig geblieben, dass die Losna Ltd. die angeblich investierten 107,5 Mio. Euro tatsächlich geleistet hat.“ Der Gesellschaft fehle mithin die Stimmberechtigung. Es werde nun Aufgabe des zuständigen Gerichts sein, über die Wirksamkeit der Beschlussfassung zu befinden.

Mit Schreiben vom 15. August 2008 war den Anlegern des Dubai 1000 Hotel-Fonds mitgeteilt worden, dass die jüngste Beschlussvorlage mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden ist. Damit könne die Fondsgesellschaft nunmehr mit der beabsichtigten Rückabwicklung beginnen. Dr. Fawzy: „Bezeichnenderweise sind den Anlegern die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Beschlussfassung nicht zur Kenntnis gebracht worden.“ Im Gegenteil würden die Anleger systematisch und unter fadenscheinigen Begründungen ahnungslos gehalten. So sei etwa die Vorlage der zwischen der Hotel-Fondsgesellschaft und der in Dubai ansässigen steuerlehrgang.de FZ LLC geschlossenen Verträge mit der Begründung verweigert worden, sie seien von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden. Die zuständige Oberstaatsanwältin Dr. Holznagel von der Staatsanwaltschaft Dortmund wird dagegen mit den Worten zitiert: „Nichts hätten wir lieber als diese Verträge.“

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Fawzy ist damit völlig unklar, welche Rechte den Anlegern an den noch vorhandenen Vermögenswerten tatsächlich zustehen, wobei selbst deren Höhe verheimlicht wird: „Insbesondere ist nicht gesichert, ob und inwieweit die Anleger an dem Verkauf des in Dubai gelegenen Grundstücks partizipieren werden.“ Welche Einnahmen Recker letztlich aus dem Verkauf generieren wird, unterliege obendrein keinerlei Kontrolle. Mit Blick auf die enge persönliche Beziehung zwischen Georg Recker und der Mittelverwendungskontrolleurin Almut Landmesser, die mittlerweile mit ihm und den beiden gemeinsamen Töchtern im Ausland lebt, geht die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG zudem davon aus, dass die Anlegergelder zweckwidrig verwendet worden sind.

Dr. Fawzy: „Wir raten allen Anlegern, die jeweils übernommenen Einlagen im Wege einer Zivilklage rückabwickeln zu lassen.“ Nach eingehender Recherche liegen KWAG demnach mittlerweile ausreichende Informationen vor, um die Fehlerhaftigkeit des ursprünglichen Verkaufsprospekts nachzuweisen. Passives Abwarten auf weitere Heilsnachrichten von Georg Recker und die damit verbundene Hoffnung auf eine freiwillige Rückzahlung der Anlegergelder seien nicht Erfolg versprechend.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai-1000-Hotel-Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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