Hohe Haftstrafen für Akzenta - Gründer
Am 14.08.2008 ging der Strafprozess gegen die verantwortlichen Gründer und ehemaligen Vorstände der Akzenta AG zu Ende.
Nach Meldung der FTD verurteilte das Landgericht München den Ex-Vorstand Ulrich Chmiel wegen bandenmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. Ex-Vorstand Oliver Braun erhielt fünf Jahre Haft. Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe als Jugendstrafe wurde der Sohn von Chmiel verurteilt.
Am 14.08.2008 ging der Strafprozess gegen die verantwortlichen Gründer und ehemaligen Vorstände der Akzenta AG zu Ende.
Nach Meldung der FTD verurteilte das Landgericht München den Ex-Vorstand Ulrich Chmiel wegen bandenmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. Ex-Vorstand Oliver Braun erhielt fünf Jahre Haft. Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe als Jugendstrafe wurde der Sohn von Chmiel verurteilt.
Grundlage für die Verurteilung sei der Umstand gewesen, dass die 22.000 Kunden der Akzenta um rund 70 Mio. Euro betrogen worden seien. Die lediglich 0,2 Prozent, die als Ausschüttungen an die Kunden zurückflossen, seien in einer Art „Schneeballsystem“ vereinnahmt worden.
Trotz der mit der Verurteilung sehr deutlich gewordenen Auffassung des Gerichts zur Rechtmäßigkeit der Geschäfte des Akzenta AG, bemüht sich diese auf ihrer Webseite weiter um das Vertrauen der Kunden und verspricht trotz allem die erhofften Gewinne. Dass diese nunmehr nicht so schnell fließen könnten, sei allein dem Imageschaden durch das Strafverfahren geschuldet. Es werde mit „Hochdruck“ am Neustart gearbeitet, schließlich sei das Geschäftsmodell nun von verschiedenen Seiten beleuchtet und Fehler der Vergangenheit könnten nunmehr vermieden werden.
„Wer´s glaubt, ist selber schuld", so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. vertrauensanwalt Torsten Geißler dazu. Nach dem eindeutigen Schuldspruch durch das Strafgericht dürften keine Zweifel mehr an der Unlauterbarkeit des Geschäftsmodells Akzenta bestehen. Vor allem, nach dem erhebliche Gelder abgeflossen sind, kann die versprochene Rendite nicht mehr erwirtschaftet werden.
Wir empfehlen den Anlegern der Akzenta AG, umgehend anwaltlich prüfen zu lassen, ob erfolgreich Ansprüche gegen die Gesellschaft oder die Verantwortlichen durchgesetzt werden können.
Trotz der mit der Verurteilung sehr deutlich gewordenen Auffassung des Gerichts zur Rechtmäßigkeit der Geschäfte des Akzenta AG, bemüht sich diese auf ihrer Webseite weiter um das Vertrauen der Kunden und verspricht trotz allem die erhofften Gewinne. Dass diese nunmehr nicht so schnell fließen könnten, sei allein dem Imageschaden durch das Strafverfahren geschuldet. Es werde mit „Hochdruck“ am Neustart gearbeitet, schließlich sei das Geschäftsmodell nun von verschiedenen Seiten beleuchtet und Fehler der Vergangenheit könnten nunmehr vermieden werden.
„Wer´s glaubt, ist selber schuld", so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. vertrauensanwalt Torsten Geißler dazu. Nach dem eindeutigen Schuldspruch durch das Strafgericht dürften keine Zweifel mehr an der Unlauterbarkeit des Geschäftsmodells Akzenta bestehen. Vor allem, nach dem erhebliche Gelder abgeflossen sind, kann die versprochene Rendite nicht mehr erwirtschaftet werden.
Wir empfehlen den Anlegern der Akzenta AG, umgehend anwaltlich prüfen zu lassen, ob erfolgreich Ansprüche gegen die Gesellschaft oder die Verantwortlichen durchgesetzt werden können.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Akzenta AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig
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