Schadenersatz für Anleger der 8. Dreiländer Handels Beteiligung (8. DHB) und 9. Dreiländer Handels Beteiligung (9. DHB)
Mit Urteil vom 18.4.2008, Az.: I – 16 U 275/06 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der verurteilten Beratungsgesellschaft in die 8. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (8. DHB) sowie in die 9. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (9. DHB) investiert.
Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der beiden Beteiligungen nicht über negative Pressemeldungen aufgeklärt worden. Der Anleger hatte sich mit Nominalbeträgen in Höhe von DM 60.000,00 an der 9. DHB – Beteiligung und in Höhe von DM 85.000,00 an der 8. DHB Beteiligung beteiligt. Auch eine Verjährung der Schadensersatzansprüche sah das Oberlandesgericht Düsseldorf als nicht gegeben an.
Anleger der 2. bis 11. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaften Walter Fink KG, denen der Abschluss der DHB - Beteiligungen im Rahmen eines Beratungsgespräches empfohlen wurde, haben nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte gegen die jeweiligen Vermittler bzw. die dahinter stehende Beratungsgesellschaft gute Chancen, ihr Geld zurück zubekommen, wenn sie fehlerhaft beraten wurden. Anleger, die sich bei Dreiländer Handels Beteiligungen fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher dringend überprüfen lassen, ob sie mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend machen können, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der das richtungsweisende Urteil erstritten hat.
In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Vorgehen gegen Anlageberater ab, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Beitritts bereits bestand.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DHB Dreiländer Handels Beteiligungen " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Mit Urteil vom 18.4.2008, Az.: I – 16 U 275/06 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der verurteilten Beratungsgesellschaft in die 8. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (8. DHB) sowie in die 9. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (9. DHB) investiert.
Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der beiden Beteiligungen nicht über negative Pressemeldungen aufgeklärt worden. Der Anleger hatte sich mit Nominalbeträgen in Höhe von DM 60.000,00 an der 9. DHB – Beteiligung und in Höhe von DM 85.000,00 an der 8. DHB Beteiligung beteiligt. Auch eine Verjährung der Schadensersatzansprüche sah das Oberlandesgericht Düsseldorf als nicht gegeben an.
Anleger der 2. bis 11. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaften Walter Fink KG, denen der Abschluss der DHB - Beteiligungen im Rahmen eines Beratungsgespräches empfohlen wurde, haben nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte gegen die jeweiligen Vermittler bzw. die dahinter stehende Beratungsgesellschaft gute Chancen, ihr Geld zurück zubekommen, wenn sie fehlerhaft beraten wurden. Anleger, die sich bei Dreiländer Handels Beteiligungen fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher dringend überprüfen lassen, ob sie mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend machen können, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der das richtungsweisende Urteil erstritten hat.
In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Vorgehen gegen Anlageberater ab, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Beitritts bereits bestand.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DHB Dreiländer Handels Beteiligungen " anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.