BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatz für Aktionäre!
Bestellung der Vorstände Frank Thielert und Roswitha Grosser am 23.04.2008 aus wichtigem Grund widerrufen. Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 wahrscheinlich fehlerhaft und möglicherweise nichtig. Verdacht der Bilanzfälschung. BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth prüft Schadensersatzansprüche von Aktionären.
Gemäß einer Ad-hoc-Meldung von Euro adhoc, für deren Inhalt der Emittent verantwortlich ist, hat der Aufsichtsrat der Thielert AG mit Datum vom 23.04.2008 die Bestellung der Vorstände Frank Thielert und Roswitha Grosser aus wichtigem Grund widerrufen und deren Anstellungsverträge außerordentlich gekündigt.
Grundlage hierfür seien unter anderem Erklärungen des Vorstands und Informationen, die der Aufsichtsrat vom Landeskriminalamt Hamburg im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Gesellschaft erhalten habe! Es sei davon auszugehen, dass die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Gesellschaft wahrscheinlich fehlerhaft und möglicherweise nichtig seien! Aktionäre der Thielert AG, die ihre Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Sanierungskonzeptes unter bestimmten Bedingungen zugesagt hätten, hätten der Gesellschaft am 23. April 2008 mitgeteilt, dass sie dazu nicht mehr bereit seien. Das Maßnahmenpaket zur Behebung der Liquiditätskrise, über das in der Ad-hoc-Meldung vom 9. April 2008 berichtet worden sei, könne deshalb nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden.
Diese Meldung lässt darauf schließen, dass es um die Thielert AG vielleicht nicht unbedingt zum Besten stehen könnte. Auch lässt die Nachricht, dass der Aufsichtsrat Informationen vom Landeskriminalamt Hamburg im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Gesellschaft erhalten habe, darauf schließen, dass eventuell strafrechtlich relevante Tatbestände verwirklicht worden sein könnten.
Erstaunlich ist, dass man Firmenangaben zufolge nun selber einräumt, dass die Jahresabschlüsse wahrscheinlich fehlerhaft gewesen sind. Wie Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bereits in einem Bericht der Euro am Sonntag vom 7.3.2008 mitteilte, war zumindestens „der Jahresabschluss 2004 auch Basis des Börsenprospekts. Wenn der Abschluss für nichtig erklärt wird, dürfte auch der Prospekt in Teilen nichtig sein.“
„Dies könnte unter Umständen Prospekthaftungsansprüche der Verantwortlichen nach sich ziehen. Wir prüfen daher zur Zeit intensiv Schadensersatzansprüche von Aktionären gegenüber Verantwortlichen der Thielert AG, so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth.
Auch das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 06.03.208 die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Thielert AG für nichtig erklärt und dies gemäß einer ad-hoc-Meldung der Thielert AG mit einem Verstoß gegen Bewertungsvorschriften begründet. Ob Thielert akut Insolvenz gefährdet sei, mochte und konnte man Firmenangaben zufolge noch nicht beantworten. Über eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Thielert AG, die Thielert Aircraft Engines AG, musste aber gemäß einer Meldung von euro-adhoc mit Datum vom 24.04.3008 bereits vor dem Landgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren eröffnet werden!
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Thielert AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Bestellung der Vorstände Frank Thielert und Roswitha Grosser am 23.04.2008 aus wichtigem Grund widerrufen. Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 wahrscheinlich fehlerhaft und möglicherweise nichtig. Verdacht der Bilanzfälschung. BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth prüft Schadensersatzansprüche von Aktionären.
Gemäß einer Ad-hoc-Meldung von Euro adhoc, für deren Inhalt der Emittent verantwortlich ist, hat der Aufsichtsrat der Thielert AG mit Datum vom 23.04.2008 die Bestellung der Vorstände Frank Thielert und Roswitha Grosser aus wichtigem Grund widerrufen und deren Anstellungsverträge außerordentlich gekündigt.
Grundlage hierfür seien unter anderem Erklärungen des Vorstands und Informationen, die der Aufsichtsrat vom Landeskriminalamt Hamburg im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Gesellschaft erhalten habe! Es sei davon auszugehen, dass die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Gesellschaft wahrscheinlich fehlerhaft und möglicherweise nichtig seien! Aktionäre der Thielert AG, die ihre Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Sanierungskonzeptes unter bestimmten Bedingungen zugesagt hätten, hätten der Gesellschaft am 23. April 2008 mitgeteilt, dass sie dazu nicht mehr bereit seien. Das Maßnahmenpaket zur Behebung der Liquiditätskrise, über das in der Ad-hoc-Meldung vom 9. April 2008 berichtet worden sei, könne deshalb nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden.
Diese Meldung lässt darauf schließen, dass es um die Thielert AG vielleicht nicht unbedingt zum Besten stehen könnte. Auch lässt die Nachricht, dass der Aufsichtsrat Informationen vom Landeskriminalamt Hamburg im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Gesellschaft erhalten habe, darauf schließen, dass eventuell strafrechtlich relevante Tatbestände verwirklicht worden sein könnten.
Erstaunlich ist, dass man Firmenangaben zufolge nun selber einräumt, dass die Jahresabschlüsse wahrscheinlich fehlerhaft gewesen sind. Wie Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bereits in einem Bericht der Euro am Sonntag vom 7.3.2008 mitteilte, war zumindestens „der Jahresabschluss 2004 auch Basis des Börsenprospekts. Wenn der Abschluss für nichtig erklärt wird, dürfte auch der Prospekt in Teilen nichtig sein.“
„Dies könnte unter Umständen Prospekthaftungsansprüche der Verantwortlichen nach sich ziehen. Wir prüfen daher zur Zeit intensiv Schadensersatzansprüche von Aktionären gegenüber Verantwortlichen der Thielert AG, so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth.
Auch das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 06.03.208 die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Thielert AG für nichtig erklärt und dies gemäß einer ad-hoc-Meldung der Thielert AG mit einem Verstoß gegen Bewertungsvorschriften begründet. Ob Thielert akut Insolvenz gefährdet sei, mochte und konnte man Firmenangaben zufolge noch nicht beantworten. Über eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Thielert AG, die Thielert Aircraft Engines AG, musste aber gemäß einer Meldung von euro-adhoc mit Datum vom 24.04.3008 bereits vor dem Landgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren eröffnet werden!
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Thielert AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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