Mittwoch, Mai 07, 2008

EECH AG: Insolvenzverfahren eröffnet

Anleger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Erste Schadenersatzklagen gegen Vorstand Yoleri eingereicht.

Am Donnerstag, den 01.05.2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG eröffnet. Wie bereits berichtet, wurde seitens des Finanzamts Hamburg ein Insolvenzantrag gestellt, nachdem die EECH ihren Steuerverbindlichkeiten nicht mehr nachkam.

Anleger können aufgrund der Eröffnung des Verfahrens nun die ihnen zustehenden Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger der EECH vertritt.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG neben der Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht.

„Wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung seitens des Vorstands von vornherein geplant war, stehen die Chancen gut, das eingesetzte Kapital vom Vorstand persönlich zurück zu erhalten, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach dem nun erfolgten Abschluss der rechtlichen Prüfung wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erste Zahlungsklagen gegen den Vorstand beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, ergeben sich daraus weitere Schadenersatzansprüche der Anleger“, so Rechtsanwalt Cocron.

Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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