EECH AG – LG Hamburg hält nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage die von der Kanzlei CLLB für ihre Mandanten eingereichten und am 17.09.2007 verhandelten Klagen für begründet. Urteilsverkündung am 08.10.2007
Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach vorläufiger Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“ mit einer Verzinsung von 8,15 % und einer Laufzeit bis zum 19. August 2008.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 350 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind über 200 Klagen gegen die EECH beim Landgericht Hamburg anhängig.
Das Landgericht ließ in der zweiten mündlichen Verhandlung vom 17.09.2007 klar erkennen, dass es auch die nun verhandelten weiteren 16 verhandelten Klagen mit einer Gesamtforderung von über € 240.000,00 für begründet hält.
Im Rahmen der ersten, am 21.05.2007, vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren, verpflichtete sich die EECH nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge. Die Anleger waren damals bereit, auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern die EECH bis zum 09.07.2007 die Forderungen erfüllt. Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlichen vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger nicht nachkam, wurden von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber der EECH eingeleitet.
Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH einen Betrag in Höhe von € 199.156,14. „Damit haben wir für unsere Mandanten nun 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt,“ erklärte Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. „Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 bezahlt, hätte sie sich über € 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz gerichtlichem Vergleich nicht freiwillig zahlte, obwohl nach Ausführungen der EECH immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Cocron weiter.
Obwohl der Vorstand der EECH AG im Rahmen einer nach wie vor abrufbaren Presseerklärung im Internet verkünden ließ, dass weitere Vergleiche nicht geschlossen würden, bot die EECH AG im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 18.09.2007 den Klägern an, im Rahmen eines Vergleichs 50% des Nennbetrags auszubezahlen, wenn die Anleger im Gegenzug auf ihre Darlehensrestforderungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung verzichten.
Die Anleger sollten also nach dem Vorschlag der EECH auf die Rückzahlung von 50% ihres eingesetzten Kapitals verzichten, obwohl der Vorsitzende Richter zuvor ausführte, dass er die Klagen derzeit in vollem Umfang für begründet hält.
Das Gericht erklärte, am 08.10.2007 ein entsprechendes Urteil zu verkünden, sollten sich die EECH AG und deren Anleger in der Zwischenzeit nicht doch noch einvernehmlich einigen können.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die EECH auf die weiteren außerordentlichen Kündigungen ihrer Anleger reagiert.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach vorläufiger Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“ mit einer Verzinsung von 8,15 % und einer Laufzeit bis zum 19. August 2008.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 350 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind über 200 Klagen gegen die EECH beim Landgericht Hamburg anhängig.
Das Landgericht ließ in der zweiten mündlichen Verhandlung vom 17.09.2007 klar erkennen, dass es auch die nun verhandelten weiteren 16 verhandelten Klagen mit einer Gesamtforderung von über € 240.000,00 für begründet hält.
Im Rahmen der ersten, am 21.05.2007, vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren, verpflichtete sich die EECH nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge. Die Anleger waren damals bereit, auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern die EECH bis zum 09.07.2007 die Forderungen erfüllt. Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlichen vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger nicht nachkam, wurden von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber der EECH eingeleitet.
Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH einen Betrag in Höhe von € 199.156,14. „Damit haben wir für unsere Mandanten nun 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt,“ erklärte Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. „Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 bezahlt, hätte sie sich über € 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz gerichtlichem Vergleich nicht freiwillig zahlte, obwohl nach Ausführungen der EECH immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Cocron weiter.
Obwohl der Vorstand der EECH AG im Rahmen einer nach wie vor abrufbaren Presseerklärung im Internet verkünden ließ, dass weitere Vergleiche nicht geschlossen würden, bot die EECH AG im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 18.09.2007 den Klägern an, im Rahmen eines Vergleichs 50% des Nennbetrags auszubezahlen, wenn die Anleger im Gegenzug auf ihre Darlehensrestforderungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung verzichten.
Die Anleger sollten also nach dem Vorschlag der EECH auf die Rückzahlung von 50% ihres eingesetzten Kapitals verzichten, obwohl der Vorsitzende Richter zuvor ausführte, dass er die Klagen derzeit in vollem Umfang für begründet hält.
Das Gericht erklärte, am 08.10.2007 ein entsprechendes Urteil zu verkünden, sollten sich die EECH AG und deren Anleger in der Zwischenzeit nicht doch noch einvernehmlich einigen können.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die EECH auf die weiteren außerordentlichen Kündigungen ihrer Anleger reagiert.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.