Auch andere Geschädigte sollten jetzt handeln, BSZ® e.V. Vertrauensanwälte bereiten Klage in Streitgenossenschaft, sog. „Sammelklage“ gegen Argentinien vor.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 26 W 37/07) entschieden, dass der argentinische Staat dazu verpflichtet ist, den Anlegern das Geld, das diese in Argentinien-Anleihen angelegt hatten, zurück zu bezahlen und diese sich ihr Geld notfalls auch per Pfändung zurückholen können. „Dies erhöht die Chancen von Anlegern, ihr Geld im Wege der Zwangsvollstreckung zurück zu erhalten, deutlich,“ so der BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth.
Argentinien hatte die Rückzahlung der Anleihen vor einigen Jahren mit der Begründung verweigert, dass das Land zahlungsunfähig sei und sich auf den sog. Staatsnotstand berufen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2007 entschieden, dass Argentinien die Zahlung nicht wegen angeblichen Staatsnotstandes verweigern könne.
Auch das OLG Frankfurt schloss sich nun der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts an.
Zwar wird es auch in Zukunft wohl nicht möglich sein, bei argentinischen Botschaften zu vollstrecken, da diese aufgrund der bestehenden Immunität vor Zugriffen geschützt sind. Bei Guthaben und Konten des argentinischen Staates könnten Anleger aber in Zukunft vollstrecken. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, die schon seit mehreren Jahren mit Argentinien-Anleihen beschäftigt sind, haben bereits vor Jahren große Kreativität bei der Vollstreckung bewiesen: So ließ BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Franz Braun vor einigen Jahren ein argentinisches Schulschiff vom Gerichtsvollzieher an die Kette legen. Dass dieses argentinische Schulschiff, ohne dass Wertgegenstände vom Gerichtsvollzieher entfernt wurden, wieder von der Kette gelöst wurde und davon ziehen konnte, lag nur daran, dass der zuständige Amtsrichter den Pfändungsbeschluss aufhob, weil er der Meinung war, dass Argentinien sich auf den Staatsnotstand berufen könne. Dies wird in Zukunft nach den Urteilen des BVerf und des OLG nicht mehr möglich sein. Argentinische Schiffe dürften also auch in Zukunft in deutschen Häfen herzlich willkommen geheißen werden.
Um die Vollstreckung einleiten zu können, benötigen Anleger zunächst einen Titel, um einen solchen in Händen halten zu können, ist also zunächst erforderlich, z.B. in Form einer Klage tätig zu werden. Um hier für die zahlreichen Geschädigten kostengünstig vorzugehen, werden die BSZ® e.V. Anwälte in Form einer Streitgenossenschaft, auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnet, tätig werden. Dies spart erheblich Kosten gegenüber einer Einzelklage.
„Je größer der Druck auf den argentinischen Staat wird, z.B. durch Klagen zahlreicher Geschädigter, umso größer dürfte auch die Wahrscheinlichkeit sein, dass Argentinien schließlich doch noch einlenkt und ein vernünftiges Auszahlungsangebot macht,“ so Späth.
Auch im „Spiegel“ vom 13.08.2007 wird auf Seite 100 angedeutet, dass die Situation für Argentinien durch den Zahlungsstopp nicht zufrieden stellend ist. „Seit vier Jahren brummt die Wirtschaft wieder, Buenos Aires blüht fast wie in alten Zeiten. „Die Hölle haben wir hinter uns,“ sagt Alberto Fernandez, Kabinettschef des amtierenden Präsidenten Nestor Kirchner, „jetzt befinden wir uns im Fegefeuer.“ Der Grund wird vom „Spiegel“ auch gleich mitgeliefert: Auf dem internationalen Finanzmarkt kommt Argentinien seit dem Zahlungsstopp nur schwer an Kredite.
Es ist daher zumindestens nicht auszuschließen, dass die Präsidentschaftskandidatin Cristina Kirchner, wenn sie im Herbst zur Präsidentin gewählt werden sollte, hier einiges anders sieht, als der bisherige Präsident Nestor Kirchner, ihr Mann, und somit vielleicht doch etwas anlegerfreundlicher handeln könnte.
Laut Spiegel will sie zumindestens beim „Club von Paris“ vorfühlen, der Vereinigung der Gläubigerländer. Argentinien, so glaube sie, müsse sich wieder der Welt öffnen.
Ob hieraus vielleicht ein Kurswechsel abgeleitet werden könnte?
Auch aus einem anderen Grund sollten betroffene Anleger umgehend tätig werden: In einiger Zeit, z.B. am 31.12.2007, drohen auch weitere Zinsansprüche gegen das Land Argentinien zu verjähren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Argentinien Anleihen" anschließen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 26 W 37/07) entschieden, dass der argentinische Staat dazu verpflichtet ist, den Anlegern das Geld, das diese in Argentinien-Anleihen angelegt hatten, zurück zu bezahlen und diese sich ihr Geld notfalls auch per Pfändung zurückholen können. „Dies erhöht die Chancen von Anlegern, ihr Geld im Wege der Zwangsvollstreckung zurück zu erhalten, deutlich,“ so der BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth.
Argentinien hatte die Rückzahlung der Anleihen vor einigen Jahren mit der Begründung verweigert, dass das Land zahlungsunfähig sei und sich auf den sog. Staatsnotstand berufen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2007 entschieden, dass Argentinien die Zahlung nicht wegen angeblichen Staatsnotstandes verweigern könne.
Auch das OLG Frankfurt schloss sich nun der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts an.
Zwar wird es auch in Zukunft wohl nicht möglich sein, bei argentinischen Botschaften zu vollstrecken, da diese aufgrund der bestehenden Immunität vor Zugriffen geschützt sind. Bei Guthaben und Konten des argentinischen Staates könnten Anleger aber in Zukunft vollstrecken. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, die schon seit mehreren Jahren mit Argentinien-Anleihen beschäftigt sind, haben bereits vor Jahren große Kreativität bei der Vollstreckung bewiesen: So ließ BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Franz Braun vor einigen Jahren ein argentinisches Schulschiff vom Gerichtsvollzieher an die Kette legen. Dass dieses argentinische Schulschiff, ohne dass Wertgegenstände vom Gerichtsvollzieher entfernt wurden, wieder von der Kette gelöst wurde und davon ziehen konnte, lag nur daran, dass der zuständige Amtsrichter den Pfändungsbeschluss aufhob, weil er der Meinung war, dass Argentinien sich auf den Staatsnotstand berufen könne. Dies wird in Zukunft nach den Urteilen des BVerf und des OLG nicht mehr möglich sein. Argentinische Schiffe dürften also auch in Zukunft in deutschen Häfen herzlich willkommen geheißen werden.
Um die Vollstreckung einleiten zu können, benötigen Anleger zunächst einen Titel, um einen solchen in Händen halten zu können, ist also zunächst erforderlich, z.B. in Form einer Klage tätig zu werden. Um hier für die zahlreichen Geschädigten kostengünstig vorzugehen, werden die BSZ® e.V. Anwälte in Form einer Streitgenossenschaft, auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnet, tätig werden. Dies spart erheblich Kosten gegenüber einer Einzelklage.
„Je größer der Druck auf den argentinischen Staat wird, z.B. durch Klagen zahlreicher Geschädigter, umso größer dürfte auch die Wahrscheinlichkeit sein, dass Argentinien schließlich doch noch einlenkt und ein vernünftiges Auszahlungsangebot macht,“ so Späth.
Auch im „Spiegel“ vom 13.08.2007 wird auf Seite 100 angedeutet, dass die Situation für Argentinien durch den Zahlungsstopp nicht zufrieden stellend ist. „Seit vier Jahren brummt die Wirtschaft wieder, Buenos Aires blüht fast wie in alten Zeiten. „Die Hölle haben wir hinter uns,“ sagt Alberto Fernandez, Kabinettschef des amtierenden Präsidenten Nestor Kirchner, „jetzt befinden wir uns im Fegefeuer.“ Der Grund wird vom „Spiegel“ auch gleich mitgeliefert: Auf dem internationalen Finanzmarkt kommt Argentinien seit dem Zahlungsstopp nur schwer an Kredite.
Es ist daher zumindestens nicht auszuschließen, dass die Präsidentschaftskandidatin Cristina Kirchner, wenn sie im Herbst zur Präsidentin gewählt werden sollte, hier einiges anders sieht, als der bisherige Präsident Nestor Kirchner, ihr Mann, und somit vielleicht doch etwas anlegerfreundlicher handeln könnte.
Laut Spiegel will sie zumindestens beim „Club von Paris“ vorfühlen, der Vereinigung der Gläubigerländer. Argentinien, so glaube sie, müsse sich wieder der Welt öffnen.
Ob hieraus vielleicht ein Kurswechsel abgeleitet werden könnte?
Auch aus einem anderen Grund sollten betroffene Anleger umgehend tätig werden: In einiger Zeit, z.B. am 31.12.2007, drohen auch weitere Zinsansprüche gegen das Land Argentinien zu verjähren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Argentinien Anleihen" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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