Montag, September 10, 2007

Gericht erkennt Schadensersatzpflicht der Finanzierungsbank an.

Badenia zur kompletten Rückabwicklung verurteilt.

Erwerber von Immobilien in Wuppertal klagen erfolgreich gegen die Finanzierungsbank.
Betroffen war ein Objekt, in dem ca. 70 Prozent der Wohnungen leer stehen. Betroffen sind 160 Wohnungen und Menschen aus ganz Deutschland, von denen nicht wenige finanziell an Ihre Grenzen gekommen sind. Grund für den Immobilenerwerb waren neben der zugesicherten Wertsteigerung der Immobilie u.a. auch garantierte Mieteinnahmen. Die versprochenen Mieteinnahmen konnten jedoch nicht erzielt werden.

Die Wohnungen in dem Haus in Elberfeld gehörten in den 70er Jahren der Neuen Heimat und wurden von der bereits 2000 in die Insolvenz geschlitterten Firma Heinen & Biege aus Dortmund gekauft, berichtet das Magazin Plusminus. Dieses Unternehmen verkaufte die Wohnungen an private Anleger und versprach mit dem Konzept eines sogenannten Mietpools feste Einnahmen. Aber: Die versprochenen Mieteinnahmen konnten nicht erzielt werden. Die Käufer der Wohnungen fühlten sich getäuscht und fehlerhaft beraten .

Einige der geschädigten Kapitalanleger klagen nun gegen die Bausparkasse Badenia, die diese Geschäfte vermittelt und die Wohnungskäufe finanziert haben soll.

Der Schadensersatzanspruch wird unter anderem auf folgendes gestützt: Die Finanzierungsbank soll von den Käufern als Voraussetzung für die Finanzierung den Beitritt zu diesem Mietpool verlangt haben. Einiges deutet darauf hin, dass diese Mietpoolkonstruktion von der Badenia mit konzepiert worden ist. Weiter besteht Grund zur Vermutung, dass sich die Badenia unmittelbar aus dem Mietpool bedient hat. Das heißt, sie hat die Zinsen für die Erwerber aus dem Mietpool erhalten.

Aufgrund dieser Konstellation wurde die Finanzierungsbank nun in erster Instanz verurteilt. Danach muss die Finanzierungsbank den Anleger von seinen Darlehensverpflichtungen freistellen und seinen Vermögensschaden ausgleichen. Im Gegenzug hat der Anleger die Immobilie auf die Finanzierungsbank zu übertragen.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, raten die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München getäuschten Immobilienerwerbern, ihre Ansprüche sowohl gegen Verkäufer, als auch gegen Vermittler und Finanzierungsbank prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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