Mittwoch, September 12, 2007

Deep Sea Exploration plc: Schiffbruch für Schatztaucher

Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhebt Anklage gegen den Vorstand der Deep Sea Exploration plc (DSE), Stefan Rieck, Paul Wolff und Ingo Kretschmann.

Die DSE, mit Sitz in Ipswich, Englang, gegründet am 06.09.2000, hatte zum Geschäftsgegenstand, gesunkene Schiffe mit wertvoller Ladung zu finden und zu bergen und die Funde zu verwerten. Zur Finanzierung der Projekte verkaufte die DSE vorbörsliche Aktien an Anleger, die zuvor unaufgefordert von Mitarbeitern angerufen wurden. Insgesamt sammelte die DSE Anlegergelder in Höhe von rund € 15.000.000,00 ein.

Die Mitarbeiter der DSE behaupteten gegenüber den Angerufenen, dass Bergungsprojekte kurz vor dem Abschluss stünden und dass aus den Bergungen beträchtliche Einkünfte zu erzielen wären. Den Anlegern wurde ferner suggeriert, dass ein Börsengang der DSE bevorstehe und dass die Aktien der DSE in absehbarer Zeit an einem institutionalisierten Markt, dem OFEX mit Sitz in London, gehandelt würden.

Tatsächlich standen aber offenbar keine Bergungserfolge bevor. Und offenbar plante der Vorstand der DSE, Stefan Rieck, Paul Wolff und Ingo Kretschmann, den Börsengang nicht vor 2003. Letztlich wurden die Aktien nie handelbar, weil die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllte. Den vorbörslichen Aktienpreis legte der Vorstand der DSE offensichtlich willkürlich fest.

Am 28.10.2005 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSE eröffnet. Am 27.04.2007 gab der englische Insolvenzverwalter bekannt, dass die DSE wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst werden soll und an die Anleger kein Geld ausbezahlt werden kann. Der Totalverlust der Anlegergelder ist damit amtlich.

Gegen die Vorstandsmitglieder der DSE, Stefan Rieck, Paul Wolff und Ingo Kretschmann hat die Staatsanwaltschaft nun am 22.05.2007 Anklage wegen gemeinschaftlichen Betrugs erhoben.

Nach Überzeugung des BSZ-Vertrauensanwalts Thomas Sittner, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft u.a. Schadensersatzansprüche gegen die Angeschuldigten, Rieck, Wolff und Kretschmann in Betracht. Darüber hinaus können Anlegern Schadenersatzansprüche gegenüber weiteren Verantwortlichen (Vermittlern, Banken, etc.) zustehen, falls diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hatten.

Die Anleger sollten Ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen; denn es muss damit gerechnet werden, dass die Angeschuldigten nicht alle Anleger werden bedienen können.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deep See Exploration (Schatztaucher)“anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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