Prüfung von Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe gegen Anlagevermittler. Auskunftsansprüche gegenüber Vermittlern geltend machen.
Die auf Kapitalanlegerrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München teilt mit, bereits eine Vielzahl deutscher Anleger zu vertreten, die in Produkte der Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA investierten. Das Unternehmen des deutschen Staatsbürgers Ulrich Engler soll zahlreiche Anleger aus Deutschland und der Schweiz um ca. 100 Mio US$ (73 Mio. Euro) geschädigt haben. Die Kanzlei CLLB kooperiert mit Rechtsanwälten in Österreich und in der Schweiz, um auch die Interessen dieser Geschädigten gemeinsam zu verfolgen.
Die Vermittler der Engler-Produkte werden voraussichtlich in den nächsten Wochen mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert. Anleger, die den vollmundigen Versprechungen der PCO und dessen Vertrieb Glauben schenkten, wollen aufgrund der umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nun ihr Geld zurück, berichtet Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB aus München.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Vermittler dazu verpflichtet, das von ihnen vertriebene Anlagemodelle auf Plausibiliät hin zu überprüfen. Bei Renditen von teilweise über 72% kann diese Plausibilitätsprüfung wohl kaum funktionieren, meint Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB. Dies gilt vor allem dann, wenn die jeweiligen Vermittler tatsächlich die vermuteten Provisionszahlungen von bis zu 40% der Anlagesummen erhalten haben. Wie bei solch hohen Provisionen noch eine realistische Rendite erzielt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Anleger sollten daher unbedingt auch die ihnen zustehenden Auskunftsansprüche hinsichtlich der Provisionszahlungen an die Vermittler verfolgen, um so die weiteren Schadenersatzansprüche vorzubereiten.
Neben der zivilrechtlichen Verfolgung der Ansprüche gehen mittlerweile auch die Strafverfolgungsbehörden massiv gegen die verantwortlichen Personen der Private Commercial Office Inc. vor.
Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern rechtzeitig prüfen zu lassen, gegen welche Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. „Erfahrungsgemäß, so Rechtsanwalt Cocron, gibt es bei derartigen Fällen, bei denen der Verdacht des Betrugs besteht, einen Wettlauf der Gläubiger, um auf die meist wenigen vorhandenen Vermögensgegenstände zugreifen zu können.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die auf Kapitalanlegerrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München teilt mit, bereits eine Vielzahl deutscher Anleger zu vertreten, die in Produkte der Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA investierten. Das Unternehmen des deutschen Staatsbürgers Ulrich Engler soll zahlreiche Anleger aus Deutschland und der Schweiz um ca. 100 Mio US$ (73 Mio. Euro) geschädigt haben. Die Kanzlei CLLB kooperiert mit Rechtsanwälten in Österreich und in der Schweiz, um auch die Interessen dieser Geschädigten gemeinsam zu verfolgen.
Die Vermittler der Engler-Produkte werden voraussichtlich in den nächsten Wochen mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert. Anleger, die den vollmundigen Versprechungen der PCO und dessen Vertrieb Glauben schenkten, wollen aufgrund der umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nun ihr Geld zurück, berichtet Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB aus München.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Vermittler dazu verpflichtet, das von ihnen vertriebene Anlagemodelle auf Plausibiliät hin zu überprüfen. Bei Renditen von teilweise über 72% kann diese Plausibilitätsprüfung wohl kaum funktionieren, meint Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB. Dies gilt vor allem dann, wenn die jeweiligen Vermittler tatsächlich die vermuteten Provisionszahlungen von bis zu 40% der Anlagesummen erhalten haben. Wie bei solch hohen Provisionen noch eine realistische Rendite erzielt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Anleger sollten daher unbedingt auch die ihnen zustehenden Auskunftsansprüche hinsichtlich der Provisionszahlungen an die Vermittler verfolgen, um so die weiteren Schadenersatzansprüche vorzubereiten.
Neben der zivilrechtlichen Verfolgung der Ansprüche gehen mittlerweile auch die Strafverfolgungsbehörden massiv gegen die verantwortlichen Personen der Private Commercial Office Inc. vor.
Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern rechtzeitig prüfen zu lassen, gegen welche Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. „Erfahrungsgemäß, so Rechtsanwalt Cocron, gibt es bei derartigen Fällen, bei denen der Verdacht des Betrugs besteht, einen Wettlauf der Gläubiger, um auf die meist wenigen vorhandenen Vermögensgegenstände zugreifen zu können.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen