Samstag, September 01, 2007

First Real Estate: Enge Fristen für Insolvenzverfahren beachten.

Schadensersatz prüfen!
Geschädigte müssen Ihre Forderungen bis einschließlich 01.10.2007 beim Insolvenzverwalter anmelden. Hintermann Böhle und Geschäftsführerin Cmok dürften schadensersatzpflichtig sein. Weitere Klagen in Vorbereitung!

Geschädigte in dem Insolvenzverfahren der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH, das am 22.08.2007 vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 31/07 eröffnet wurde, müssen ihre Forderungen bis einschließlich 01.10.2007 beim Insolvenzverwalter, Dr. Winfried Andres, anmelden. Diese Frist müssen die zahlreichen Geschädigten einhalten, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Leider fällt nach gegenwärtigem Stand der Dinge die Insolvenzquote nur gering aus, laut Auskunft des Insolvenzverwalters können die Geschädigten mit einer Quote von maximal 5 % rechnen, die in frühestens 5 Jahren zur Auszahlung kommen könnte.

Ob sich noch weitere Vermögenswerte realisieren lassen, eventuell in Dubai, wohin ca. 5 Millionen geflossen sein sollen, ist ungewiss. Eines steht jedoch mit Gewissheit fest: Allein über das Insolvenzverfahren werden die Geschädigten nur einen Bruchteil ihres Schadens kompensieren können.

Geschädigte sollten daher auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, vor allem die offizielle Geschäftsführerin Cmok und den faktischen Geschäftsführer Böhle. Auch der Insolvenzverwalter kommt in seinem Sachstandsbericht zu dem Ergebnis, dass gegen Frau Cmok und Herrn Böhle (den Lebensgefährten von Frau Cmok) Ansprüche in Millionenhöhe bestehen können.

Der BSZ® e.V. hat diese Erkenntnis den zahlreichen Geschädigten bereits vor über 2 Monaten als erster Anlegerschutzverein präsentiert und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben daher bereits in den vergangenen Wochen zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die Verantwortlichen mit einem Volumen von ca. 530.000 € eingereicht, auch Rechtsschutzversicherungen geben in der Regel Deckungsschutz für die Klagen. Für die nicht rechtsschutzversicherten Betroffenen wurden die Klagen in Form von Streitgenossenschaften, im Volksmund auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnet, eingereicht, um Kosten zu sparen.

Ob eine Vollstreckung erfolgreich sein wird, kann zwar nicht garantiert werden, die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte konnten jedoch zahlreiche Hinweise auf Firmenbeteiligungen der Geschäftsführer in Erfahrung bringen. Auch ist nicht auszuschließen, dass bereits Anlegergelder von den Verantwortlichen in Millionenhöhe beiseite geschafft wurden, auch hier ermittelt der BSZ® e.V.

Geschädigte sollten auch immer berücksichtigen, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Vollstreckung bei frühzeitiger Klage noch am aussichtsreichsten sein dürften, und bei späteren Klagen das Vollstreckungsrisiko ansteigen dürfte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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