Sonntag, August 19, 2007

Erster Erfolg für Anleger der Private Commercial Office Inc. und US-Land Banking

BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichen bereits außergerichtlich Rückzahlung des vollen Anlagebetrags in Höhe von € 100.000,00. Zinsen verbleiben beim Anleger.

Die auf Kapitalanlegerrecht spezialisierte BSZ®-Vertrauensanwälte CLLB aus München hat nun erste Erfolge für ihre Mandanten erringen können, die in die Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA investierten. Unternehmen des deutschen Staatsbürgers Ulrich Engler soll zahlreiche Anleger aus Deutschland und der Schweiz um ca. 100 Mio US$ (73 Mio. Euro) geschädigt haben. Die BSZ® Vertrauenskanzlei CLLB kooperiert mit Rechtsanwälten in Österreich und in der Schweiz, um auch die Interessen dieser Geschädigter gemeinsam zu verfolgen

Im Rahmen der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anlageberater und der PCO konnte nach Androhung entsprechender Klageverfahren nun erstmalig die vollständige Rückzahlung des gesamten investierten Kapitals in Höhe von € 100.000,00 erreicht werden. Offensichtlich ist noch ein Teil der eingesammelten Gelder vorhanden, so dass Anleger nicht zögern sollten, die ihnen zustehenden Ansprüche zu verfolgen.

Die Vermittler der Engler-Produkte werden voraussichtlich in den nächsten Wochen mit weiteren Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert, so Rechtsanwalt Cocron, der die Anleger außergerichtlich vertreten hatte.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Vermittler dazu verpflichtet, die von ihnen vertriebenen Anlagemodelle auf Plausibiliät hin zu überprüfen. Bei Renditen von teilweise über 72% kann diese Plausibilitätsprüfung wohl kaum funktionieren, meint BSZ®-Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB. Dies gilt vor allem dann, wenn die jeweiligen Vermittler tatsächlich die vermuteten Provisionszahlungen von bis zu 40% der Anlagesummen erhalten haben. Wie bei solch hohen Provisionen noch eine realistische Rendite erzielt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Anleger sollten daher unbedingt auch die ihnen zustehenden Auskunftsansprüche hinsichtlich der Provisionszahlungen an die Vermittler verfolgen, um so die weiteren Schadenersatzansprüche vorzubereiten.

Neben der zivilrechtlichen Verfolgung der Ansprüche gehen mittlerweile auch die Strafverfolgungsbehörden massiv gegen die verantwortlichen Personen der Private Commercial Office Inc. vor.

BSZ®-Vertrauensanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern rechtzeitig prüfen zu lassen, gegen welche Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. „Erfahrungsgemäß, so Rechtsanwalt Cocron, gibt es bei derartigen Fällen, bei denen der Verdacht des Betrugs besteht, einen Wettlauf der Gläubiger, um auf die meist wenigen vorhandenen Vermögensgegenstände zugreifen zu können.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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