Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hielt am 27.06.2007 zu dem Anlagebetrug der Care Life Gruppe eine Informationsveranstaltung in Würzburg ab, zu der eine Vielzahl von betroffenen Anlegern erschien. Anlass dieser Veranstaltung waren unter anderem Rundschreiben von Anlageberatern an ihre Kunden mit bedenklichem Inhalt.
Die Anleger wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und die Beantwortung der Zeugenbefragungsbögen der Staatsanwaltschaft gemeinsam abzustimmen. Ziel der Schreiben war es somit, eine Aufklärung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft sowie die Geltendmachung von Ansprüchen zu Lasten der Anlagevermittler zu vermeiden.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verurteilt diese Vorgehensweise. Die Anlageberater sind im vorliegenden Fall regelmäßig nicht Opfer, sondern selbst Täter. Die Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist eine unsinnige Mandatsbeschränkung, durch welche die Rechte der Anleger nicht gewahrt werden. Durch die Behinderung staatsanwaltlicher Ermittlungen wird zudem regelmäßig der Straftatbestand der Strafvereitlung erfüllt, für dessen Verwirklichung sich Anlageberater Anlegern als Werkzeug bedienen.
Während der Informationsveranstaltung stellte sich heraus, dass unter dem Auditorium auch Anlageberater, welche Beteiligungen an der Care Life Gruppe vertrieben, vertreten waren. Die betroffenen Anleger reagierten auf dessen Anwesenheit - verständlicherweise - durchweg ungehalten. Dies verwundert nicht, da diese weiterhin die Taktik verfolgten, durch gezielte Einwürfe Anleger dazu zu verleiten, sich weiterhin passiv zu verhalten.
Dagegen gab es auf die Frage, ob die Vermittler gewillt seien, ihren Teil dazu beizutragen, die Anleger schadlos zu halten, nur Schweigen. Auch die Frage nach einer Berufshaftpflichtversicherung konnte nicht beantwortet werden.
„Entscheidend ist, dass Anleger der Care Life Gruppe ihren Anlageberater nicht mehr blind folgen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, “damit steht einer vollumfänglichen Wahrung ihrer Rechte nichts mehr im Wege. Betroffene Anleger sollten sich an eine unabhängige und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, die ohne Einschränkungen ihre Interessen vertritt.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.
Die Anleger wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und die Beantwortung der Zeugenbefragungsbögen der Staatsanwaltschaft gemeinsam abzustimmen. Ziel der Schreiben war es somit, eine Aufklärung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft sowie die Geltendmachung von Ansprüchen zu Lasten der Anlagevermittler zu vermeiden.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verurteilt diese Vorgehensweise. Die Anlageberater sind im vorliegenden Fall regelmäßig nicht Opfer, sondern selbst Täter. Die Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist eine unsinnige Mandatsbeschränkung, durch welche die Rechte der Anleger nicht gewahrt werden. Durch die Behinderung staatsanwaltlicher Ermittlungen wird zudem regelmäßig der Straftatbestand der Strafvereitlung erfüllt, für dessen Verwirklichung sich Anlageberater Anlegern als Werkzeug bedienen.
Während der Informationsveranstaltung stellte sich heraus, dass unter dem Auditorium auch Anlageberater, welche Beteiligungen an der Care Life Gruppe vertrieben, vertreten waren. Die betroffenen Anleger reagierten auf dessen Anwesenheit - verständlicherweise - durchweg ungehalten. Dies verwundert nicht, da diese weiterhin die Taktik verfolgten, durch gezielte Einwürfe Anleger dazu zu verleiten, sich weiterhin passiv zu verhalten.
Dagegen gab es auf die Frage, ob die Vermittler gewillt seien, ihren Teil dazu beizutragen, die Anleger schadlos zu halten, nur Schweigen. Auch die Frage nach einer Berufshaftpflichtversicherung konnte nicht beantwortet werden.
„Entscheidend ist, dass Anleger der Care Life Gruppe ihren Anlageberater nicht mehr blind folgen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, “damit steht einer vollumfänglichen Wahrung ihrer Rechte nichts mehr im Wege. Betroffene Anleger sollten sich an eine unabhängige und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, die ohne Einschränkungen ihre Interessen vertritt.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt