Donnerstag, Juni 21, 2007

Amtsgericht Göttingen wirft der Securenta AG Zuständigkeitserschleichung vor

Das Amtsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.06.2007, das derBSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vorliegt, seine örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren der Securenta AG festgestellt. Außerdem hat es das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Entscheidung enthält darüber hinaus interessante Details über das Verhalten der Göttinger Gruppe in den Tagen und Wochen vor der Insolvenzeröffnung. So hätten die Verantwortlichen der Securenta AG in Berlin einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, obwohl das Amtsgericht Göttingen bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hatte. Dies hätten sie dem Gericht in Berlin bei der Erläuterung des Eigenantrags aber nicht mitgeteilt. Umgekehrt hätten die Vorstände den vorläufigen Insolvenzverwalter im Göttinger Verfahren nicht über ihren Antrag in Berlin informiert. Deshalb drängte sich dem Gericht der Eindruck auf, dass die Securenta AG die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg erschleichen wollte.

Derjenige Antrag, der letztendlich zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters führte, sei auch nicht etwa von einem geschädigten Anleger sondern von ehemaligen Rechtsanwälten der Securenta AG gestellt worden. Den Antragstellern hätten gegen ihre Ex-Mandantin noch offene Forderungen in Höhe von ca. € 20.000,00 zugestanden. Zuvor habe es 2007 bereits 44 Insolvenzanträge gegen die Gesellschaft gegeben, die alle durch Antragsrücknahmen oder durch Erledigungserklärungen beendet worden seien.

Immerhin ist dem Urteil ist zu entnehmen, dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich gedeckt sind. Für die Anleger wird es jetzt darauf ankommen, ob von dem ursprünglichen Vermögen der Göttinger Gruppe noch etwas übrig ist, das an sie verteilt werden kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die stillen Gesellschafter zur Kasse bitten wird. Es wird aber noch eine Weile dauern, bis die Betroffenen verlässliche Antworten auf diese Fragen erhalten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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