Montag, Juni 25, 2007

Langfristige Beteiligungen: Vorzeitigen Ausstieg prüfen!

Zahlreiche Insolvenzen bei Anlage-Firmen des grauen Kapitalmarktes zeigen, dass Langfrist- Investments mit zahlreichen Risiken behaftet sind. „Unter Umständen können besorgte Anleger vorzeitig aus der Beteiligung „aussteigen“, so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Späth.

In den letzten Monaten kam es zu zahlreichen Pleiten von Kapitalanlage-Firmen des grauen Kapitalmarktes mit etlichen tausend Geschädigten. Spektakuläre Insolvenzen wie die der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West (ca. 27.000 Geschädigte), First Real Estate (ca. 8.000 Opfer) oder aktuell der größte Finanzskandal der Deutschen Nachkriegsgeschichte, der Zusammenbruch der „Göttinger Gruppe“ (ca. 100.000 Geschädigte), verdeutlichen vielen Anlegern, dass es sich bei solchen Anlagen, bei denen ihr Kapital langfristig gebunden ist, nicht immer um sichere Anlagen handelt, bei denen sie sich entspannt zurück lehnen können und „nichts passieren“ kann, sondern vielen dämmert langsam und mit der Zeit, zum Beispiel durch negative Presseberichte, dass auch die Anlage, an der sie sich beteiligt haben, am Ende der Laufzeit in einigen Jahren nichts mehr wert sein könnte und sie vielleicht einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals ins Auge sehen müssten.

Vor allem bei der Anlage in Inhaberschuldverschreibungen oder atypisch stillen Beteiligungen haben Anleger es oftmals mit äußerst unseriösen Anbietern zu tun, viele von ihnen fragen sich, ob eine vorzeitige Beendigung der Beteiligung nun unmöglich ist?

Dass es dies keinesfalls ist, zeigt ein aktueller Fall, bei dem vor dem Landgericht Hamburg von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten CLLB Rechtsanwälte die 100%ige sofortige Rückzahlung einer eigentlich noch bis Ende 2010 laufenden Inhaberschuldverschreibung erreicht werden konnte.

In diesem Fall, in dem von mehreren Seiten die Befürchtung ausgesprochen wurde, dass die Anleihen am Ende der Laufzeit nicht zurückgezahlt werden könnten, wurde eine Kündigung unter anderem mit der negativen Presseberichterstattung in den Medien, der schwierigen wirtschaftlichen Lage, etc., begründet.

Nachdem schließlich Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben werden musste, ließ das Landgericht erkennen, dass es die Klage der Anleger für begründet halten würde. Daraufhin verpflichtete sich die Anlagefirma in einem Vergleich zur Rückzahlung der Anleihe zu 100 %.

„Respekt, dieser Fall, der von den BSZ®-Kollegen aus München betreut wurde, ist durchaus als richtungsweisend für die betroffenen Anleger zu bezeichnen, denn unter bestimmten Voraussetzungen steht somit auch anderen Anlegern einer noch laufenden Anlage wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen etc. die Möglichkeit offen, vorzeitig aus der Anlage „auszusteigen“, so der Berliner BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, Partner bei Dr. Rohde & Späth.

Lediglich um einen schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten, wurde schließlich zwischen den Parteien vereinbart, dass nur 90 % des eingesetzten Kapitals zurück zu zahlen seien, sofern die Zahlung binnen weniger Wochen erfolgt.

„Dies ist vielen Betroffenen mit Sicherheit immer noch lieber als einige Jahre des sorgenvollen Wartens mit vielen schlaflosen Nächten, um dann am Ende vielleicht doch mit der Tatsache konfrontiert zu werden, dass man kompletten Schiffbruch mit der Anlage erlitten hat,“ so Späth weiter.

Betroffene können sich der BSZ® e.V.- Anlegerschutzgemeinschaft „Langfristige Beteiligungen – Vorzeitiger Ausstieg“ anschließen.

Die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft umfasst Folgendes:

Die genaue Prüfung der bereits eingegangen Beteiligung des Anlegers, Einschätzung des Chancen- und Risiko-Profils der langlaufenden Anlage (es werden somit also ausdrücklich keine Beteiligungen überprüft, die der Anleger eventuell erst noch eingehen will und ggf. nur überprüfen will, ob er sich an der Anlage risikolos beteiligen kann)
Kontrolle negativer Presseberichte
Prüfung hinsichtlich von Ansatzpunkten für eine mögliche Kündigung
Einschätzung des Chancen-/Risikoprofils für eine mögliche Klage oder Vergleichsverhandlungen
Im Zweifelsfall: Dahingehender Ratschlag, dass Chance und Risiko für Kündigung/Klage/Vergleichsverhandlungen in einem Missverhältnis stehen und es für den Anleger besser ist, die Beteiligung nicht zu verlassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Langfristige Beteiligungen – Vorzeitiger Ausstieg“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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