Wie riskant ist eine Beteiligung wirklich?
Nachdem bereits im Dezember 2005 in einschlägigen Fachpublikationen von einer Investition in den Dubai Invest Immobilienfonds abgeraten wurde, häufen sich mittlerweile die Nachfragen besorgter Anleger.
Seit im Februar 2007 bekannt wurde, dass die inzwischen insolvente Düsseldorfer Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH Gründungsgesellschafterin der Komplementärin war und auch sonst diverse personelle Verflechtungen bestehen, wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, befürchten viele Anleger auch negative Auswirkungen auf den Dubai Invest Fonds.
Der BSZ® e.V. hat deshalb exklusiv ein Privatgutachten in Form eines Prospektgutachtens über die Plausibilität des Dubai Invest Immobilienfonds Emissionsprospektes vom 01.06.2005 sowie den Nachträgen CONCORDE TOWER DUBAI vom 05.05.2006 und 29.09.2006 in Auftrag gegeben, in dem neue Fragen aufgeworfen werden.
Ausweislich des Emissionsprospektes des Dubai Invest Immobilienfonds vom 01.06.2005 wird den Fondszeichnern bei einer Mindestanlage von 4.000,- € zzgl. Agio in Höhe von 5 % eine Beteiligung an der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG angeboten.
Nach Prospektangaben betrug das geplante Investitionsvolumen ursprünglich 60 Mio. €, die geplanten Ausschüttungen sollten laut Prognoserechnung bei ca. 8,5 % p.a. bezogen auf das gezeichnete Kapital (ohne Agio) liegen.
In den Nachträgen vom 05.05.2006 und 29.09.2006 ist jedoch nur noch ein Investitionsvolumen von 6.800.000,00 € vorgesehen.
Eine Begründung, warum das Fondskonzept geändert wurde bzw. geändert werden musste, ist den oben zitierten Nachträgen nicht zu entnehmen.
Das Prospektgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Emissionsprospekt vom 01.06.2005 und die Nachträge vom 05.05.2006 und 29.09.2006 gegen die Gebote der Vollständigkeit, Transparenz und Richtigkeit verstoßen.
So ist laut Gutachten davon auszugehen, dass die Prognoserechnungen hinsichtlich der Ausgabenpositionen unvollständig sind. Im Prospekt genannte Renditekennziffern wurden laut Gutachten teilweise falsch berechnet bzw. sind zu hoch ausgewiesen und nicht erläutert. Die oben genannten Nachträge enthalten wesentliche Änderungen der Investitions- und Finanzierungsvolumina gegenüber dem Emissionsprospekt vom 01.06.2005.
Im Prospekt wird als Worst-Case-Szenario von einer Mietsteigerung von 8 % p.a. und einer Wertsteigerung der Immobilie von 40 % bis zum Verkauf der Wohnungen ausgegangen, durchaus stolze Werte.
Über die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Treuhänderin, Mittelverwendungskontrolleurin, Initiator und Geschäftführung des Fonds wird laut Gutachter nicht hinreichend aufgeklärt.
Besonders kritisch sieht das Prospektgutachten auch die immens hohen Weichkosten des Fonds von ca. 25 %. BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth hierzu: „Die aktuelle BGH-Rechtsprechung sieht hier die magische Grenze bei ca. 15 %, ab der eine Aufklärungsplicht über die erhöhten Weichkosten besteht.“
Ob unter diesen Voraussetzungen die versprochene Rendite nachhaltig erwirtschaftet werden kann, ist fraglich.
Anleger, die auf Grund der Entwicklung beim Dubai Invest Immobilienfonds um den Verlust ihrer Einlage fürchten, können das Bestehen von Rückabwicklungsansprüchen vom BSZ® e.V.. prüfen lassen.
Nach Angaben von BSZ® e.V. –Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen nach ständiger Rechtsprechung im Falle des Vorliegens eines Prospektfehlers Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai Invest Immobilienfonds" anschließen.
Nachdem bereits im Dezember 2005 in einschlägigen Fachpublikationen von einer Investition in den Dubai Invest Immobilienfonds abgeraten wurde, häufen sich mittlerweile die Nachfragen besorgter Anleger.
Seit im Februar 2007 bekannt wurde, dass die inzwischen insolvente Düsseldorfer Firma First Real Estate Grundbesitz GmbH Gründungsgesellschafterin der Komplementärin war und auch sonst diverse personelle Verflechtungen bestehen, wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, befürchten viele Anleger auch negative Auswirkungen auf den Dubai Invest Fonds.
Der BSZ® e.V. hat deshalb exklusiv ein Privatgutachten in Form eines Prospektgutachtens über die Plausibilität des Dubai Invest Immobilienfonds Emissionsprospektes vom 01.06.2005 sowie den Nachträgen CONCORDE TOWER DUBAI vom 05.05.2006 und 29.09.2006 in Auftrag gegeben, in dem neue Fragen aufgeworfen werden.
Ausweislich des Emissionsprospektes des Dubai Invest Immobilienfonds vom 01.06.2005 wird den Fondszeichnern bei einer Mindestanlage von 4.000,- € zzgl. Agio in Höhe von 5 % eine Beteiligung an der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG angeboten.
Nach Prospektangaben betrug das geplante Investitionsvolumen ursprünglich 60 Mio. €, die geplanten Ausschüttungen sollten laut Prognoserechnung bei ca. 8,5 % p.a. bezogen auf das gezeichnete Kapital (ohne Agio) liegen.
In den Nachträgen vom 05.05.2006 und 29.09.2006 ist jedoch nur noch ein Investitionsvolumen von 6.800.000,00 € vorgesehen.
Eine Begründung, warum das Fondskonzept geändert wurde bzw. geändert werden musste, ist den oben zitierten Nachträgen nicht zu entnehmen.
Das Prospektgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Emissionsprospekt vom 01.06.2005 und die Nachträge vom 05.05.2006 und 29.09.2006 gegen die Gebote der Vollständigkeit, Transparenz und Richtigkeit verstoßen.
So ist laut Gutachten davon auszugehen, dass die Prognoserechnungen hinsichtlich der Ausgabenpositionen unvollständig sind. Im Prospekt genannte Renditekennziffern wurden laut Gutachten teilweise falsch berechnet bzw. sind zu hoch ausgewiesen und nicht erläutert. Die oben genannten Nachträge enthalten wesentliche Änderungen der Investitions- und Finanzierungsvolumina gegenüber dem Emissionsprospekt vom 01.06.2005.
Im Prospekt wird als Worst-Case-Szenario von einer Mietsteigerung von 8 % p.a. und einer Wertsteigerung der Immobilie von 40 % bis zum Verkauf der Wohnungen ausgegangen, durchaus stolze Werte.
Über die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Treuhänderin, Mittelverwendungskontrolleurin, Initiator und Geschäftführung des Fonds wird laut Gutachter nicht hinreichend aufgeklärt.
Besonders kritisch sieht das Prospektgutachten auch die immens hohen Weichkosten des Fonds von ca. 25 %. BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth hierzu: „Die aktuelle BGH-Rechtsprechung sieht hier die magische Grenze bei ca. 15 %, ab der eine Aufklärungsplicht über die erhöhten Weichkosten besteht.“
Ob unter diesen Voraussetzungen die versprochene Rendite nachhaltig erwirtschaftet werden kann, ist fraglich.
Anleger, die auf Grund der Entwicklung beim Dubai Invest Immobilienfonds um den Verlust ihrer Einlage fürchten, können das Bestehen von Rückabwicklungsansprüchen vom BSZ® e.V.. prüfen lassen.
Nach Angaben von BSZ® e.V. –Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen nach ständiger Rechtsprechung im Falle des Vorliegens eines Prospektfehlers Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai Invest Immobilienfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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