Donnerstag, Mai 24, 2007

VIP: Informationspool Medienfonds vereinbart

Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein mitteilt, haben die mit der Führung der „BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft VIP“ betrauten Anwaltskanzleien einen Informationspool VIP-Medienfonds vereinbart.

Die Anwälte beobachten im Rahmen dieser Zusammenarbeit laufend den Strafprozess gegen den Initiator Schmid vor dem Landgericht in München, tauschen sich auf der Tatsachenebene aus und diskutieren rechtliche Fragen.

An der Unabhängigkeit bei der Vertretung der Mandanten durch die jeweils zuständige Kanzlei ändert sich dadurch nichts. Auch bleibt selbstverständlich das Mandatsgeheimnis gewahrt. Wobei jede einzelne Kanzlei bei der rechtlichen Einschätzung der Situation ihre eigenen Schwerpunkte setzt, die sich durchaus von der Betrachtungsweise der anderen Kanzleien unterscheiden kann.

Da die Mitglieder der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft von dieser Vorgehensweise nur Vorteile haben, begrüßt der BSZ® e.V. diese Zusammenarbeit und hofft, dass die Geschädigten, die bisher noch nicht rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch diese Information darauf aufmerksam werden dass es Alternativen gibt.

Betroffene können sich online der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

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