Montag, Juni 11, 2007

Göttinger Gruppe: Anleger können sich einer starken Interessengemeinschaft anschließen

Altkanzler Gerhard Schröder hatte am Ende seiner Amtszeit dem in Vergessenheit geratenen Begriff Kakophonie mit Blick auf die Vielstimmigkeit in seiner Partei wieder Leben eingehaucht. Immerhin schaffte es die Kakophonie 2002 bei der Wahl zum Wort des Jahres auf den 4. Platz.

Bei den vielen guten Ratschlägen und düsteren Prognosen, die derzeit in Sachen Göttinger Gruppe in den Medien verbreitet werden, kann der betroffene Anleger leicht das Gespür für den richtigen Ton, sprich für das richtige Verhalten, verlieren. Diese Kakophonie ist dem BSZ® e.V., der in den vergangenen Jahren viele erfolgreiche Interessengemeinschaften initiiert hat, bestens bekannt. Auch in früheren spektakulären Anlageskandalen wie Phoenix, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West und WGS war die Bandbreite der Empfehlungen beachtlich. Letztlich wurden die geschädigten Anleger dadurch aber nur noch weiter verunsichert.

Es gibt kaum einen Gesichtspunkt, der von den zahlreichen Autoren fast unzähliger Meldungen in der causa Göttinger Gruppe übereinstimmend bewertet wird. Unsicherheit herrscht z.B. bei der Frage, ob bei der Securenta AG nach dem Insolvenzantrag überhaupt noch etwas zu holen ist. Gewissheit wird es aber erst dann geben, wenn der Insolvenzverwalter die Vermögenslage der Gesellschaft geprüft hat. Ebenso unklar ist momentan, wie wahrscheinlich es ist, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern Nachschüsse verlangt. Auch diese Frage kann eigentlich nur der Insolvenzverwalter selbst beantworten. Die einen raten, die Zahlungen einzustellen, die nächsten empfehlen die fristlose Kündigung von Ratensparverträgen und wieder andere meinen, momentan könne nur abgewartet werden. Auch an der Frage, ob der Anleger fachkundige Unterstützung benötige, scheiden sich die Geister. Die einen sind davon überzeugt, dass der enttäuschte Anleger jetzt unbedingt einen Anwalt braucht. Die anderen sind der Ansicht, dass mit der Beauftragung eines Advokaten nur gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen werde.

Bei dieser Vielfalt an Meinungen, Ratschlägen und Bewertungen verliert der betroffene Anleger leicht den Überblick. Es kostet auch viel Zeit und Energie, über Wochen, Monate oder manchmal sogar über Jahre die Nachrichtenlage selbständig zu beobachten. Die vermeintlich einfachste und kostengünstigste Lösung, dem damaligen Vermittler die Beobachtung der Angelegenheit zu überlassen, ist im Normalfall keine sinnvolle Maßnahme. Der Vermittler wird vor allem versuchen, nicht selber ins Visier von Ansprüchen zu geraten. Eine kostengünstige, Zeit sparende und unabhängige Betreuung bietet aber die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Göttinger Gruppe/ Securenta “.

Der BSZ® e.V. initiiert und betreut seit vielen Jahren Anleger-Interessengemeinschaften, die inzwischen mehrere tausend Mitglieder stark sind. Als erste Sofortmaßnahme erhalten die Mitglieder eine fundierte anwaltliche Erstberatung einer erfahrenen Anlegerschutzkanzlei. Die betreuenden Anwälte beobachten die weitere Entwicklung der Fälle und informieren die Mitglieder über wichtige Erkenntnisse beispielsweise, wenn es neue Urteile gibt oder wenn es neue Informationen über potenzielle Haftungsgegner gibt. Zu der Betreuung gehört auch der Besuch von wichtigen Veranstaltungen, wie der Gläubigerversammlung. Auf der Grundlage der aktuellen Sach- und Rechtslage werden von Zeit zu Zeit Handlungsoptionen vorgestellt. Jeder Anleger kann dann selber entscheiden, ob er den Empfehlungen folgen will oder nicht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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