Landgericht Koblenz verurteilt Targobank AG & Co. KGaA wegen Beratungsfehlern. Die Bank muss dem Anleger alles ersetzen. Eine wichtige Entscheidung für viele MPC Anleger und Targobank Kunden. Das ist eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Christian Hensel und Matthias Gröpper.
Das Koblenzer Landgericht hatte keine
Zweifel. Die Bank hat den Kunden falsch beraten. Und wurde verurteilt. Sie muss
dem Anleger jetzt € 28.000,00 ersetzen und ihn aus allen Verbindlichkeiten im
Zusammenhang mit dem Investments in die MPC Siebenundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds
Holland GmbH & Co. KG (MPC Holland 47) freistellen (nicht rechtskräftig).
Der Kunde wollte für seinen schwerbehinderten
Sohn vorsorgen und bei der Citibank, die nach der Lehman-Pleite umbenannt wurde
und jetzt Targobank AG & Co. KGaA heißt, eigentlich ein Tagesgeldkonto
eröffnen. Nachdem er die Filiale betreten und seinen Wunsch geäußert hatte,
erklärte ihm die Kundenbetreuerin, dass er sein Geld besser verzinst anlegen
könne. Und empfahl stattdessen die streitgegenständliche Beteiligung an dem
geschlossenen Immobilienfonds.
Mit Folgen. Der Fonds lief schlecht. Der
Anleger drohte alles zu verlieren. Und klagte mit den auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten. Jetzt bekam er
Recht. Das Gericht teilte die Einschätzung der Anlegeranwälte und stellte fest,
dass der Anleger falsch beraten wurde.
Der BSZ e.V. Ankegerschutzanwalt Christian
Hensel, der die Sache vertreten hat, sagt: "Der Richter war nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass die Beraterin aus dem erheblichen
Provisionsinteresse aus der Vermittlung dieser spekulativen, verlustträchtigen
Kapitalanlage von der beabsichtigten Veranlagung ins Tagesgeldkonto abgeraten
und stattdessen den Fonds empfohlen hat. Obwohl der Fonds für die Vorsorge,
wegen der Ausschüttungs- und Verlustrisiken und der eingeschränkten
Handelbarkeit für die Absicherung ungeeignet ist."
"Nach unserer Einschätzung,"
ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "ist das kein
Einzelfall. Denn viele Targobank-Mitarbeiter bekommen Provisionen aus der
Vermittlung dieser Beteiligungen. Und die Höhe der Provisionen folgt
vereinfacht gesagt aus dem Risiko des jeweiligen Investments. Je höher die
Risiken, desto höher die Provisionen. Und für ein Tagesgeldkonto, das risikolos
ist, gibt es keine Provisionen. Deshalb ist die Versuchung, Kunden tendenziell
riskantere Investments anzudienen, entsprechend groß.", findet
Rechtsanwalt Gröpper
Die Bank kann gegen dieses Urteil Berufung
einlegen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen der Einlegung des
Rechtsmittels gelassen entgegen. Das Urteil ist, finden sie, gut gemacht.
Für die
Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der
"BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MPC Holland Immobilienfonds"
beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner
sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest
den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp