Freitag, Mai 29, 2015

MPC Siebenundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG.: Falschberatung durch Bank.

Landgericht Koblenz verurteilt Targobank AG & Co. KGaA wegen Beratungsfehlern. Die Bank muss dem Anleger alles ersetzen. Eine wichtige Entscheidung für viele MPC Anleger und Targobank Kunden. Das ist eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Christian Hensel und Matthias Gröpper.


Das Koblenzer Landgericht hatte keine Zweifel. Die Bank hat den Kunden falsch beraten. Und wurde verurteilt. Sie muss dem Anleger jetzt € 28.000,00 ersetzen und ihn aus allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Investments in die MPC Siebenundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (MPC Holland 47) freistellen (nicht rechtskräftig).

Der Kunde wollte für seinen schwerbehinderten Sohn vorsorgen und bei der Citibank, die nach der Lehman-Pleite umbenannt wurde und jetzt Targobank AG & Co. KGaA heißt, eigentlich ein Tagesgeldkonto eröffnen. Nachdem er die Filiale betreten und seinen Wunsch geäußert hatte, erklärte ihm die Kundenbetreuerin, dass er sein Geld besser verzinst anlegen könne. Und empfahl stattdessen die streitgegenständliche Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds.

Mit Folgen. Der Fonds lief schlecht. Der Anleger drohte alles zu verlieren. Und klagte mit den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten. Jetzt bekam er Recht. Das Gericht teilte die Einschätzung der Anlegeranwälte und stellte fest, dass der Anleger falsch beraten wurde.

Der BSZ e.V. Ankegerschutzanwalt Christian Hensel, der die Sache vertreten hat, sagt: "Der Richter war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass die Beraterin aus dem erheblichen Provisionsinteresse aus der Vermittlung dieser spekulativen, verlustträchtigen Kapitalanlage von der beabsichtigten Veranlagung ins Tagesgeldkonto abgeraten und stattdessen den Fonds empfohlen hat. Obwohl der Fonds für die Vorsorge, wegen der Ausschüttungs- und Verlustrisiken und der eingeschränkten Handelbarkeit für die Absicherung ungeeignet ist."

"Nach unserer Einschätzung," ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "ist das kein Einzelfall. Denn viele Targobank-Mitarbeiter bekommen Provisionen aus der Vermittlung dieser Beteiligungen. Und die Höhe der Provisionen folgt vereinfacht gesagt aus dem Risiko des jeweiligen Investments. Je höher die Risiken, desto höher die Provisionen. Und für ein Tagesgeldkonto, das risikolos ist, gibt es keine Provisionen. Deshalb ist die Versuchung, Kunden tendenziell riskantere Investments anzudienen, entsprechend groß.", findet Rechtsanwalt Gröpper

Die Bank kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen der Einlegung des Rechtsmittels gelassen entgegen. Das Urteil ist, finden sie, gut gemacht.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MPC Holland Immobilienfonds" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

gröpköp

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