BGH entscheidet erneut über Schrottimmobilien! Bestellen Sie jetzt noch bis Mitte März 2008 das Buch von RA Dr. Walter Späth zum Subskriptionspreis!
Unser aktuelles Buchprojekt, „Schrottimmobilien- Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung, Anlegerschutz beim Immobilienerwerb, Staatshaftung, von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, befindet sich gerade in der Druckerei. Das Werk wird einen Umfang von 287 Seiten haben, einen soliden und schönen Hardcovereinband erhalten, im hochwertigen Offset-Druckverfahren gedruckt werden und ist zur Zeit noch zum Subskriptionspreis von 34,90 € erhältlich.
Das Buch wird viele aktuelle Informationen für geschädigte Schrottimmobilienkäufer und interessierte Fachleute wie Anlegerschützer und Rechtsanwälte zur aktuellen Rechtsprechung, zu einer möglichen Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland und zu aktuellen Entwicklungen bereit halten, bei denen Betroffene besonders vorsichtig sein sollten. Anleger, die eine Immobilie als Kapitalanlagemodell erwerben wollen, erhalten viele wichtige Hinweise und Tipps, worauf beim Immobilienerwerb zu achten ist und somit der Erwerb einer Schrottimmobilie vermieden werden kann.
Die hohe Nachfrage nach dem Buch bestätigt uns, dass hier nach wie vor viel Aufklärung für Fachleute und geschädigte Anleger im Themenkomplex „Schrottimmobilien“ nötig ist und somit ein hoher Informationsbedarf besteht. Leider wird sich daher auch die Auslieferung des Buches teilweise bis Mitte März 2008 verzögern, wir bitten um Ihr Verständnis.
Nun aber die gute Nachricht: Die Subskriptionspreis-Frist, also der Zeitraum, bis zu dem das Buch noch zum günstigen Subskriptionspreis erworben werden kann, konnte von uns noch bis Mitte März verlängert werden. Interessierte, die bis einschließlich 15. März 2008 ihre Bestellung beim BSZ e.V. für das Buch aufgeben, erhalten somit noch den Vorteil des Vorzugspreises von 34,90 €. Bitte bedenken Sie, dass der reguläre Verkaufspreis für das Buch ab dem 16. März 2008 bei 39,90 € inkl. MwSt, Porto und Verpackung liegen wird. Nutzen Sie daher noch die Chance, dieses hochwertige Buch mit vielen wertvollen Informationen noch zum Subskriptionspreis zu erwerben.
Beim Thema „Schrottimmobilien“ handelt es sich auch um ein Dauerthema, was zeigt, dass das Buch eine hochaktuelle Materie aufgreift. So hat der XI. Zivilsenat des BGH mit Datum vom 26.02.2008 erneut entschieden, dass Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn sie durch falsche Angaben etwa über die erzielbaren Mieteinnahmen getäuscht wurden. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird nach Zurückverweisung der Sache die erforderlichen Feststellungen treffen müssen. Hierbei wird eventuell auch ein Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen einer Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank infolge Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des beklagten Anlegers durch evident unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers zur angeblich mit dem Appartement erzielbaren Miete zu prüfen sein.
„Institutionalisiertes Zusammenwirken“ ist hier einer der Begriffe, dessen Voraussetzungen auch in dem aktuellen Buch von Herrn Dr. Späth intensiv beleuchtet werden (die Rechtsprechung in dem Buch wurde bis einschließlich Ende 2007 berücksichtigt).
Bestellungen bitte an:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 A
D-64807 Dieburg
Telefon 06071- 823780
Telefax 06071- 23295
Internet http://www.fachanwalt-hotline.de/
E-Mail BSZ-eV@t-online.de
Direkter Link zum Bestellformular:
Unser aktuelles Buchprojekt, „Schrottimmobilien- Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung, Anlegerschutz beim Immobilienerwerb, Staatshaftung, von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, befindet sich gerade in der Druckerei. Das Werk wird einen Umfang von 287 Seiten haben, einen soliden und schönen Hardcovereinband erhalten, im hochwertigen Offset-Druckverfahren gedruckt werden und ist zur Zeit noch zum Subskriptionspreis von 34,90 € erhältlich.
Das Buch wird viele aktuelle Informationen für geschädigte Schrottimmobilienkäufer und interessierte Fachleute wie Anlegerschützer und Rechtsanwälte zur aktuellen Rechtsprechung, zu einer möglichen Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland und zu aktuellen Entwicklungen bereit halten, bei denen Betroffene besonders vorsichtig sein sollten. Anleger, die eine Immobilie als Kapitalanlagemodell erwerben wollen, erhalten viele wichtige Hinweise und Tipps, worauf beim Immobilienerwerb zu achten ist und somit der Erwerb einer Schrottimmobilie vermieden werden kann.
Die hohe Nachfrage nach dem Buch bestätigt uns, dass hier nach wie vor viel Aufklärung für Fachleute und geschädigte Anleger im Themenkomplex „Schrottimmobilien“ nötig ist und somit ein hoher Informationsbedarf besteht. Leider wird sich daher auch die Auslieferung des Buches teilweise bis Mitte März 2008 verzögern, wir bitten um Ihr Verständnis.
Nun aber die gute Nachricht: Die Subskriptionspreis-Frist, also der Zeitraum, bis zu dem das Buch noch zum günstigen Subskriptionspreis erworben werden kann, konnte von uns noch bis Mitte März verlängert werden. Interessierte, die bis einschließlich 15. März 2008 ihre Bestellung beim BSZ e.V. für das Buch aufgeben, erhalten somit noch den Vorteil des Vorzugspreises von 34,90 €. Bitte bedenken Sie, dass der reguläre Verkaufspreis für das Buch ab dem 16. März 2008 bei 39,90 € inkl. MwSt, Porto und Verpackung liegen wird. Nutzen Sie daher noch die Chance, dieses hochwertige Buch mit vielen wertvollen Informationen noch zum Subskriptionspreis zu erwerben.
Beim Thema „Schrottimmobilien“ handelt es sich auch um ein Dauerthema, was zeigt, dass das Buch eine hochaktuelle Materie aufgreift. So hat der XI. Zivilsenat des BGH mit Datum vom 26.02.2008 erneut entschieden, dass Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn sie durch falsche Angaben etwa über die erzielbaren Mieteinnahmen getäuscht wurden. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird nach Zurückverweisung der Sache die erforderlichen Feststellungen treffen müssen. Hierbei wird eventuell auch ein Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen einer Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank infolge Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des beklagten Anlegers durch evident unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers zur angeblich mit dem Appartement erzielbaren Miete zu prüfen sein.
„Institutionalisiertes Zusammenwirken“ ist hier einer der Begriffe, dessen Voraussetzungen auch in dem aktuellen Buch von Herrn Dr. Späth intensiv beleuchtet werden (die Rechtsprechung in dem Buch wurde bis einschließlich Ende 2007 berücksichtigt).
Bestellungen bitte an:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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