Donnerstag, Februar 28, 2008

EuropLeasing KG: Haftung von Wirtschaftsprüfern

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger der insolventen EuropLeasing KG. Die Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger werden sich auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft richten, die eine „Mittelverwendungskontrolle“ durchgeführt hatte. Für einen Fachmann war das Geschäftsmodell der EuropLeasing KG erkennbar betrügerisch konzipiert. Durch die Werbung mit einer Mittelverwendungskontrolle wurden die Anleger zusätzlich getäuscht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte den Auftrag schlichtweg ablehnen müssen. Die Kanzlei sieht daher in der Bereitstellung eines „Mittelverwendungskontrollvertrages“ die Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug. Der Kanzlei liegen Nachweise vor, dass die Gesellschaft durch exorbitante Geschäftsführervergütungen von Beginn an ausgeplündert wurde.

Die Klagen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stellen besondere rechtliche Anforderungen, weshalb nur wenige Fach Kanzleien derartige Klagen führen. Gerade in jüngerer Zeit ist der Kanzlei Mattil & Kollegen in mehreren Fällen gelungen, Urteile gegen Wirtschaftsprüfer zu erlangen (z.B. in mehreren Filmfonds).

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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