Mittwoch, März 06, 2019

Nachrangdarlehen, Chance oder Risiko für Anleger?

Bei Nachrangdarlehen müssen die Anleger bangen, ob sie ihr Geld pünktlich bekommen, sobald die Gesellschaft in eine Krise gerät. Die jeweilige Gesellschaft kann Zins- und Rückzahlung aussetzen, wenn anderenfalls die Insolvenz droht. 

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. „Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist“, warnt ein ESK Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors auch den nachstehenden Bericht. der am  28.02.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Einzelfälle oder UDI-typisch?

UDI nutzte neues Anlegerkapital, um alte Probleme zu kaschieren.

Auch wenn Georg Hetz sich von seiner UDI weitgehend verabschiedet hat, so werden Fragen aus seiner verantwortlichen Zeit bleiben. Dabei geht es vor allem um das System UDI, das der neue Chef Stefan Keller erklären muss. Hat der Anbieter vorsätzlich frisches Anlegerkapital systematisch in notleidende Biogasprojekte gesteckt, um Probleme zu verschleiern? Zwei von investmentcheck recherchierte Fälle legen das zumindest Nahe.

TOP 3 Biogas. 

Im Juni 2008 legte UDI den Fonds Top 3 Biogas auf. Sie bewarb ihn unter dem Slogan: „Energie aus der Natur für eine saubere Rendite“. Gesucht wurden 3,0 Millionen Euro Anlegerkapital sowie fünf Prozent Agio. Zuzüglich der Bankkredite in Höhe von 6,93 Millionen Euro finanzierte sie drei Biogasanlagen in Wittenberge, Nemsdorf-Görendorf und Kogel. Den Anlegern versprach UDI Ausschüttungen über insgesamt 318 Prozent in 21 Jahren. Die Tilgung der Darlehen war neben kleinen Anfangstilgungen ab 2010 mit jährlich 590.000 Euro vorgesehen. Die vollständige Tilgung war für Ende 2021 geplant. Per Ende 2017 war eine Restschuld von 2,21 Mio. Euro vorgesehen. Der Jahresabschluss weist hingegen tatsächlich Verbindlichkeiten in Höhe von 6,8 Millionen Euro aus.

Historische Entwicklung 1. 

Bereits Ende 2010 war das anfängliche Eigenkapital von 3,2 Millionen Euro auf 758.000 Euro abgeschmolzen. Bis Ende 2015 baute sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von einer halben Million Euro auf. Durch weitere Verluste in 2016 und 2017 erhöhte sich dieser nun auf 1,7 Millionen Euro. Seit Jahren kriselt es in der Fondsgesellschaft. Für 2016 hat die Geschäftsführung „die Lorenz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ausdrücklich angewiesen, den handelsrechtlichen Jahresabschluss per 31.12.2016 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu erstellen“. Ein Jahr später wird von einer „Fortführungsprognose von BAKER TILLY“ berichtet, die von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit über das Jahr 2018 hinaus ausgeht.

Liquiditätshilfen 1. 

Zum liquiditätsmäßigen Ausgleich der negativen Entwicklung bei den Biogasanlagen war neben dem gesammelten Anlegerkapital frisches Geld notwendig. Das hat der Anbieter durch andere UDI-Produkte bereitgestellt. Bis Ende 2017 waren das insgesamt 1,9 Millionen Euro durch acht verschiedene Emittentengesellschaften. Dabei handelt es sich um folgende Angebote: UDI Genussrecht 1 (Emissionsjahr 2007): 410.500 Euro, UDI Genussrecht 2 (2010): 222.000 Euro, UDI Energie Festzins IV (2012): 178.571 Euro, UDI Energie Festzins VI (2013): 120.000 Euro, UDI Energie Festzins VII (2014): 375.000 Euro, UDI Energie Festzins VIII (2015): 165.000 Euro, UDI Energie Festzins IX (2015): 105.000 Euro und UDI Energie Festzins 12 (2017): 332.117 Euro. Die jeweils in Klammern angeführten Emissionsjahre der jeweiligen UDI-Produkte legen einen gewissen zeitlichen Ablauf nahe. Im Fall des letzten Angebots Nummer 12 begann die Kapitaleinwerbung im Herbst 2017. Das bis Ende 2017 dann an den Fonds TOP 3 Biogas ausgereichte Darlehen wurde zum Jahresende gleich schon weitgehend abgeschrieben.
Biogas Schloss Wendlinghausen. 

Im April 2009 legte der Nürnberger Ökoanbieter den Fonds UDI Biogas Schloss Wendlinghausen auf. Sie bewarben ihn unter dem Slogan: „Bioenergie direkt vom Feld für eine nachwachsende Rendite“. Gesucht wurden 1,67 Millionen Euro Anlegerkapital zuzüglich fünf Prozent Agio. Mit weiteren Bankkrediten in Höhe von 3,97 Millionen Euro finanzierte UDI über die Projektgesellschaft „NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG“ eine Biogasanlage mit einer Nennleistung von 750 kWel sowie ein Nahwärmenetz. Den Anlegern versprach UDI Ausschüttungen über insgesamt 321 Prozent in 21 Jahren. Die Tilgung der Darlehen war neben einer kleinen Anfangstilgung ab 2011 mit jährlich 321.500 Euro vorgesehen. Eine vollständige Tilgung war für Ende 2023 geplant. Per Ende 2017 war eine Restschuld von 1,63 Millionen Euro vorgesehen, die tatsächlich bei 7,5 Millionen Euro lag.

Historische Entwicklung 2. Ende 2011 waren die Kommanditanteile an der NaWaRo bereits auf einen Wert von 836.000 Euro abgeschmolzen, obwohl sie in der Bilanz der Fondsgesellschaft noch mit 1,5 Millionen Euro als Finanzanlage verbucht waren. Ab 2014 ergab sich bei der NaWaRo ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 613.000 Euro. Die Kommanditanteile der Fondsgesellschaft standen dort allerdings noch mit 900.000 Euro als Finanzanlage in der Bilanz. Die Jahre bis 2016 ging es deutlich bergab. Per Ende 2017 steht bei NaWaRo ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2,54 Millionen Euro in der Bilanz. In der Fondsgesellschaft ist die Beteiligung auf einen Euro abgeschrieben und der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag liegt bei 439.000 Euro. Die Bilanzerstellung erfolgte unter dem Ansatz der Unternehmensfortführung, wobei der Abschlussersteller darauf hinweist, dass er diese nicht überprüfte.

Liquiditätshilfen 2. 

Zum liquiditätsmäßigen Ausgleich der negativen Entwicklung bei der Biogasanlage auf Schloss & Gut Wendlinghausen in Ostwestfalen war neben dem anfänglich gesammelten Anlegerkapital frisches Geld notwendig. Das hat der Anbieter durch andere UDI-Produkte bereitgestellt. Bis Ende 2017 waren das insgesamt 3,8 Millionen Euro durch neun verschiedene Emittentengesellschaften. Dabei handelt es sich um folgende Angebote: UDI Genussrecht 1 (Emissionsjahr 2007): 49.000 Euro, UDI Energie Festzins IV (2012): 113.300 Euro, UDI Energie Festzins V (2013): 32.227 Euro, UDI Energie Festzins VI (2013): 1.315.099 Euro, UDI Energie Festzins VII (2014): 239.963 Euro, UDI Energie Festzins VIII (2015): 444.316 Euro, UDI Energie Festzins IX (2015): 376.054 Euro, UDI Sprint Festzins IIV (2016): 470.735 Euro und UDI Energie Festzins 12 (2017): 747.552 Euro. Die jeweils in Klammern angeführten Emissionsjahre der jeweiligen UDI-Produkte legen einen gewissen zeitlichen Ablauf nahe. Im Fall des letzten Angebots Nummer 12 begann die Kapitaleinwerbung im Herbst 2017. Das bis Ende 2017 dann an die Projektgesellschaft NaWaRo ausgereichte Darlehen wurde zum Jahresende gleich weitgehend abgeschrieben.

UDI Energie Festzins 12. 

Wie ausführlich mit diesen beiden Beispielen dargelegt, hat UDI über Jahre hinweg frisches Anlegerkapital in die schlecht laufenden Biogasanlagen gesteckt. Umgekehrt zeigt beispielsweise ein Blick auf den ab Herbst 2017 verkauften UDI Energie Festzins 12, dass dessen Geld nur Wochen nach Emissionsbeginn zu erheblichen Teilen in abschreibungsbedürftige Projekte floss. Von 15 Millionen Euro wurden 11,5 Millionen Euro bis Ende 2017 ausgereicht. Davon mussten 1,8 Millionen Euro gleich „außerplanmäßig“ abgeschrieben werden. Betroffen von den Abschreibungen sind sieben der 15 Investments, was einen Zufall durch unvorhersehbare Ereignisse unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Loipfinger’s Meinung. 

Bis Redaktionsschluss hat UDI zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgegeben. Sollte diese noch erfolgen, dann wird sie nachgeliefert. Allerdings ist es schwer vorstellbar, wie UDI sein Tun plausibel rechtfertigen könnte. Für mich wurden die Anleger der UDI-Festzins-Produkte missbraucht, um Probleme zu verschleiern. Neben UDI profitieren davon auch die Banken, die die Biogasanlagen finanzierten. Deren Kredite wurden über die Jahre durch nachrangige Forderungen von Anlegern ersetzt. Ein Skandal, der schon einige Investoren zu Anlegerschutzanwälten trieb. Immer mehr erkennen, dass ihr Geld massiv in Gefahr ist. In Fällen wie beim Top 3 Fonds oder UDI Biogasfonds Schloss Wendlinghausen würde es wohl an ein Wunder grenzen, wenn die Buchverluste noch aufgeholt werden können.

Link zum Beitrag   https://www.investmentcheck.de/?nv=5814&srch=&id=4265


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Für die Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls einer Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der ESK die  Fördergemeinschaften gegründet. Oft bestehen gute Gründe einen Sachverhalt gründlich prüfen zu lassen und der entsprechenden Fördergemeinschaft  beizutreten.

Über die ESK Fördergemeinschaft:

In vielen Fällen konnten die ESK Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des ESK. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
  
Ein Antrag zur Aufnahme in eine ESK Fördergemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels, Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden.


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829



Was ist zu tun, wenn Kapitalanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert werden?

Die gute Nachricht: Ausschüttungen sind durch die Fondsgesellschaft nach der BGH-Rechtsprechung nicht ohne weiteres rückforderbar.

Der gute Rat: Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden.

Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden.

  • Dem Anleger steht, falls ein Rückforderungsanspruch bestehen würde, hilfsweise ein Aufrechnungsanspruch wegen Prospekthaftung zu. Wenn eine Gesellschaft Ausschüttungen nicht aus Gewinnen leisten kann, sondern eine rückzahlbare Entnahme darstellt, so ist der beitretende Kommanditist deutlich darüber aufzuklären (OLG Karlsruhe, Az. 4 U 9/08).

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den ESK Fördermitgliedern der Fördergemeinschaft Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

  • Dieser ESK Anlegerschutzanwalt vertritt Anleger bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen im Rahmen der Auseinandersetzung sowohl mit der Fondsgesellschaft als auch mit einem Insolvenzverwalter.

Fazit

Die Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

  • Durch die BGH-Urteile können sogar Anleger in Schiffsfonds, die ihre Ausschüttungen bereits wieder an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, nun ihrerseits die erneute Rückzahlung verlangen. Auch beim Insolvenzverwalter ist dies zu prüfen, weil es häufig um mehrere tausend Euro geht, die dann ebenso weg sind wie das Schiff des Schiffsfonds. Anleger sollten sich unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Es kommt auf die Verträge des Schiffsfonds an.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, bestehen für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der ESK die  Fördergemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Über die ESK Fördergemeinschaft:

In vielen Fällen konnten die ESK Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des ESK . bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der ESK Fördergemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Ein Antrag zur Aufnahme in die ESK Fördergemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden.

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P&R-Container - Klage gegen Beratungsunternehmen eingereicht

Neben Anmeldung zur Insolvenztabelle sollten Anleger Schadensersatzforderungen gegen den Vertrieb prüfen lassen.

Aufgrund wiederholter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Abschluss mehrerer Containerdirektinvestments bei P&R hat ein von der hier berichtenden Anlegerschutzkanzlei vertretener Anleger Klage vor dem Landgericht Bremen eingereicht. Im Rahmen zweier Kauf- und Verwaltungsverträge investierte der Mandant bei P&R mehr als 70.000,- Euro in Gebrauchtcontainer. Dabei wurde er sowohl mündlich als auch schriftlich falsch beraten, weshalb er nunmehr – neben der Anmeldung seiner Ansprüche zur Insolvenztabelle – das Beratungsunternehmen verklagt hat, nachdem es seine außergerichtlichen Aufforderungen ignorierte.

Die Erfahrung der berichtenden Anwälte und aus den Gesprächen mit zahlreichen P&R-Anlegern zeigen, dass vor Abschluss der Verträge mit den P&R-Gesellschaften flächendeckend falsch aufgeklärt und beraten wurde. Neben ganz individuellen Falschaussagen in den jeweiligen Vertriebsgesprächen fällt dabei insbesondere ins Auge, dass gewisse Fakten nie angesprochen wurden, obwohl sie aufklärungspflichtig waren.

  • So hätten Anlageberater/-vermittler im Rahmen einer sogenannten Plausibilitätsprüfung zum Beispiel erkennen müssen, dass die angeblich zu erwerbenden Container im jeweiligen Vertrag gar nicht hinreichend genug konkretisiert wurden, um daran tatsächlich Eigentum, und damit einen Sachwert zu erwerben,

  • erkennen müssen, dass die von P&R versprochenen Mieten und auch die in Aussicht gestellten Rückkaufpreise ganz erheblich über dem Niveau der am Markt erzielbaren Werte lagen, so dass sich die Feststellung aufdrängen musste, dass dieses Konzept wirtschaftlich nicht aufgehen konnte.

Allein diese beiden Tatsachen wurden in keiner einzigen der von den berichtenden Anwälten bislang geprüften Beratungen erwähnt, obwohl sie hätten erwähnt werden müssen.

Außerdem haben die Anwälte festgestellt, dass in den Vermittlungsgesprächen oftmals ganz bewusst bestehende Risiken verharmlost wurden. Das ist juristisch gesehen ebenfalls eine Pflichtverletzung, die eine Schadensersatzforderung begründet.

Die Insolvenzverfahren der vier deutschen insolventen P&R-Unternehmen laufen. Die Prüftermine wurden auf den 29. Mai 2019 vertagt. Wichtig ist natürlich, dass Anleger ihre Forderungen ordnungsgemäß zur jeweiligen Insolvenztabelle anmelden. Dabei können vor allem unerfahrene Anleger gravierende Fehler machen. Zumal die vom Insolvenzverwalter vorausgefüllten Forderungsanmeldungen leider nicht ansatzweise geeignet sind, die tatsächlich existierenden Ansprüche hinreichend anzumelden.

Die Folgen:

Da die Insolvenzverfahren lediglich eine quotenmäßige Berücksichtigung der Forderungen der Gläubiger ergeben werden, sprich der entstandene Schaden in keinem Fall vollständig ersetzt werden wird, sollten P&R-Anleger stets auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Vertriebs erwägen. Sie sollten sich nicht zu viel Zeit dabei lassen. Zumal die Verjährungsfristen bereits laufen und nicht zu erwarten ist, dass die Insolvenzverfahren abgeschlossen sein werden, bevor Ansprüche gegen den Vertrieb verjährt sind.

Leider mussten die hier berichtenden Anlegerschutzanwälte feststellen, dass einige Rechtsanwaltskanzleien ganz bewusst kein juristisches Vorgehen gegen den Vertrieb anbieten, oder Anlegern sogar von einem Vorgehen gegen den Vertrieb abraten.

Hintergrund: Sie kooperieren in unseriöser Weise mit dem Vertrieb oder einzelnen Beratern, um so Mandate für die Forderungsanmeldungen zu generieren.

Was Sie als Anleger jetzt tun sollten

Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Denn schon aufgrund struktureller Fehler ist der Vertrieb in der Regel haftbar zu machen. Der Vorteil eines Vorgehens gegen den Vertrieb liegt zudem darin, dass dieser meistens über eine Haftpflichtversicherung verfügt, man also – anders als im Insolvenzverfahren – nicht auf „Quoten“ beschränkt wird, sondern Schadensersatz vollständig durchsetzen kann. Zögern Sie daher nicht, jetzt Rechtsrat einzuholen.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft  anschließen.
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Dienstag, März 05, 2019

GVM Select Vermögensmanagement AG - Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Verantwortliche

Anleger, die in sogenanntes Genussrechtskapital investiert haben, wurden Ende 2018 vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg angeschrieben und darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim (AZ 628 Js 28537/18) gegen Verantwortliche der GVM Select Vermögensmanagement AG wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche ermittle.

Aufgeschreckt durch diese Mitteilung werden sich einige Anleger, die sogenannte Genussrechte bei der GVM Select Vermögensmanagement AG erworben haben, anhand der vom Landeskriminalamt aufgeworfenen Fragen erstmalig intensiver mit dieser Anlageform auseinandergesetzt haben.

Dabei werden die Anleger erkannt haben, dass Sie einen Verkaufsprospekt der damals noch als Göhringer Kapitalmanagement AG firmierenden Unternehmung erst im Nachgang zur Zeichnung erhalten haben. Mit der finanziellen Situation der Göhringer Kapitalmanagement AG dürften sich nur die wenigsten Anleger bei Zeichnung auseinandergesetzt haben – auch nicht über die Verwendung der Gelder. Zwar habe man regelmäßig Informationsschreiben zum Stand der Grundzinsansprüche erhalten, nicht jedoch solche über den Stand des einzelnen Genussrechtskapitals inklusive Gewinn- und Verlustbeteiligung.

Einzelnen Anlegern wird erst in diesem Moment bewusst geworden sein, dass sie bisher überhaupt keine Auszahlungen erhalten haben, sich jedoch in dem Glauben auf eine Auszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt nebst der Überschussbeteiligung und der Grundverzinsung sich vertragstreu verhalten haben. Vor dem Hintergrund der eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim könnten einige Anleger die Rückzahlung des Genussrechtskapitals in Frage stellen.

„Genussrechtskapital sollte nicht mit festverzinslichem Festgeld verwechselt werden“, so der hier berichtende Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Es handelt sich eben nicht um Kapital zur Absicherung der Zukunft, sondern um Wagniskapital, welches sowohl am Gewinn als auch am Verlust eines Unternehmens teilnimmt - und zwar bis zu vollen Höhe. Die Genussrechtsansprüche des Genussrechtsinhabers können sich dadurch bis auf null reduzieren.“

Anleger, die auf eine sichere Verzinsung gehofft haben sollten, werden spätestens beim Studium der Genussrechtsbedingungen, die sich eher unscheinbar auf der Rückseite des Zeichnungsscheins finden, enttäuscht. Hiernach kann auch der Grundverzinsungsanspruch verfallen, siehe § 3 Ziffer 3 der Genussrechtsbedingungen.

„Eine ausgewogene Darstellung von Vorteilen und Risiken lässt das Kurzprospekt der Göhringer Kapitalmanagement AG bezüglich des Ratenzahlungsvertrags zum Erwerb von Genussrechtskapital des Typs C vermissen. Dezidierte Risikohinweise sind nicht ersichtlich. Die Angaben sind teilweise widersprüchlich“, so der Rechtsanwalt.

„Anleger die in Genussrechtskapital der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, investiert haben, sollten kurzfristig eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen“, rät der berichtende Fachanwalt..

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft  anschließen.
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Rückabwicklung/ Schadenersatz bei Fremdwährungs-Darlehen

Über viele Jahre wurden von österreichischen Banken und Sparkassen Fremdwährungsdarlehen in Kombination mit fondsgebundenen Lebensversicherungen vertrieben, zumeist ohne Sach - und situationsgemäße Aufklärung der Kreditnehmer. Die Kreditnehmer mussten vielfach hohe Mehrkosten tragen oder aber zusätzliche Sicherheiten erbringen, da die Tilgungsträger sich leider auch entgegen den Vorhersagen negativ entwickelt haben.

Seit Anfang der 2000er Jahre haben österreichische Banken und Sparkassen Fremdwährungsdarlehen in Kombinationen mit fondsgebundenen Lebensversicherungen (FLV) in Deutschland vertrieben, insbesondere zum Abschluss oder gar zur Umschuldung von Baufinanzierungen.

Die Darlehen wurden zumeist in Euro gewährt, und anschließend in eine ausländische Währung konvertiert (z. B. japanische Yen oder Schweizer Franken). Fremdwährungs-Darlehen in Deutschland zur Immobilienfinanzierung. Den Kunden wurde erklärt, dass Fremdwährungsfinanzierungen deutlich günstiger und besser seien, wie viele solcher Kreditnehmer bekundet haben.

Es wurde von einer enormen Zinsdifferenz gesprochen, und durch den Abschluss einer endfälligen, bei Ablauf des Darlehens fälligen und zu dessen Ausgleich gedachten fondsgebundenen Lebensversicherung könne man zusätzlich eine Menge Geld sparen. Durch Absicherungsinstrumente wie Zins- und Währungscaps, die viele Kunden überdies zusätzlich vermittelt bekamen, bestehe zudem so gut wie kein Risiko

Die Realität jedoch ist, dass diese Fremdwährungsdarlehen mit sehr hohen Risiken wie Währungs- und Zinsschwankungen belastet sind. Bei nahezu allen Kreditnehmern haben diese Fremdwährungsdarlehen enorme Mehrkosten verursacht und die FLV haben vielfach beileibe nicht die Renditen gebracht, die nötig gewesen wären, um das Darlehen im Zeitpunkt seiner Fälligkeit auch nur in der ursprünglich erwarteten Höhe auszugleichen. Es klafft eine erhebliche Lücke, die der Kunde ausgleichen muss, was zu massiven Belastungen führt oder geführt hat.

Kunden, welche eine solche Immobilienfinanzierung über eine Österreichische Bank oder Sparkasse abgeschlossen haben, ist zu raten, schnellstmöglich tätig zu werden und Schadenersatz zu verlangen respektive eine Reduktion der aktuell von den Banken und Sparkassen einverlangten Beträge.

Ein dem ESK verbundenes Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, Bankern, Steuerberatern und
Wirtschaftswissenschaftlern analysiert die Fremdwährungsfinanzierungsstrukturen in jeglicher Hinsicht und recherchiert die Fehler der Banken. Derzeit werden Möglichkeiten der Rückabwicklung/ Anpassung solcher Darlehen geprüft, zudem Schadenersatzansprüche solcher Kunden, die ihre Darlehen bereits abgelöst haben.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems:

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Die ESK Partner bieten Betroffenen:

Ein kostenloses Erstgespräch, nach dem jeder entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche der Bank gegenüber geltend machen wird. Viele Betroffene nutzen bereits die jahrelange Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Als Fördermitglied des ESK können Betroffene die umfangreiche Erfahrung und das Spezialwissen aus der langjährigen Tätigkeit der ESK Partner nutzen,


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Freitag, März 01, 2019

Wer seine berechtigten Ansprüche nicht durchsetzt macht sich selbst zum Opfer.

Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig handeln.

Gerade bei Kapitalanlagen neigen Anleger nach dem Prinzip Hoffnung, immer wieder zu Nachkäufen, zu übereilten Handlungen oder vertrauen sich dem falschen Helfer an und werfen so gutes Geld' dem schlechten hinterher.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten sich Versicherte an dem Spiel den „schwarzen Peter“ hin und her zu schieben, auf keinen Fall beteiligen. Denn am Ende des Tages ist leider meistens der Kunde der Angeschmierte. Er ist zermürbt und gibt auf oder lässt sich mit einem miesen Vergleich abspeisen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems:

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. 

Mit dem von EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt tätig.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko.

Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

In diesen Fällen wird schnell geholfen:

  • Kapitalanlage gescheitert oder gekündigt, Geld bleibt aus
  • Versicherung zahlt nicht
  • Anwaltsfehler
  • Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt
  • Zinsen werden nicht bezahlt
  • Rechnungen werden nicht bezahlt
  • Ware verschickt, Kunde zahlt nicht
  • Darlehen wird nicht bedient
  • Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
  • Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
  • Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
  • Gutschein wird nicht ausbezahlt
  • Miete wird nicht bezahlt

Das EXPRESS Inkasso System wird auch gerne von Versand- und Internethändlern genutzt.

Betroffene, die einen berechtigten Anspruch ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen möchten, können per  E-Mail, Fax oder Post  ihre Unterlagen einreichen.



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express-inkasso@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com

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Mittwoch, Februar 27, 2019

Gelungener Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Jetzt Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte nehmen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Handel mit binären Optionen, Forex oder Kryptowährungen Ermittlungen gegen internationale Tätergruppe – Umfangreiches Beweismaterial sichergestellt – Hauptverdächtiger festgenommen.

„Es ist erfreulich, dass den Behörden nun ein empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1989 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Über Handelsplattformen im Internet gelingt es Kriminellen immer wieder, Anleger und Verbraucher mit riskanten Finanzprodukten wie binäre Optionen, Forex und ähnliche oder auch Kryptowährungen zu betrügen. Dem österreichischen Bundeskriminalamt (BK) ist nun eine empfindlicher Schlag gegen eine internationale Tätergruppierung gelungen, die europaweit mehrere tausend Verbraucher mit derartigen Finanzprodukten um etwa 100 Millionen Euro pro Jahr geschädigt haben soll. Wie das BK heute mitteilte, wurde ein Hauptverdächtiger festgenommen.

Ein Expertenteam des Bundeskriminalamts und des LKA Niederösterreich ermittelt bereits seit September 2017 gegen die internationale Tätergruppierung. Nun ist ihnen in Zusammenarbeit mit Ermittlern aus Deutschland, Bulgarien und der Tschechischen Republik ein empfindlicher Schlag gegen die internationale Cyber-Kriminalität gelungen. Dabei wurden in Sofia Räumlichkeiten von insgesamt 21 Firmen sowie vier Privatadressen von Verdächtigen durchsucht und einige Terabyte Daten, Geschäftsunterlagen und ein sechsstelliger Geldbetrag sowie 14 Konten sichergestellt. Zudem wurde ein Hauptverdächtiger festgenommen, der nun in Auslieferungshaft in Bulgarien sitzt.

Das kriminelle Netzwerk habe seine Opfer hauptsächlich über soziale Netzwerke, Anrufe aus Call-Centern oder mit Massenmails angeworben. Die Opfer wurden in dem Glauben gelassen, dass es bei den Finanzprodukten kaum ein Risiko gebe, obwohl es sich um hochriskante Produkte handelte. Zudem konnten die Kurse mittels einer Software im Sinne der Täter beeinflusst werden. Gewinnauszahlungen an die Anleger wurden nicht geleistet. Stattdessen wurden nur Verluste ausgewiesen. Tatsächlich wanderte das Geld der Anleger in Scheinfirmen und wurde dort gewaschen.  Für die Opfer endete dies regelmäßig mit dem Totalverlust ihres investierten Kapitals, so das BK.

Für den groß angelegten Betrug haben die Täter ein Netzwerk aus Scheinfirmen geschaffen. Ein großer Teil dieser Infrastruktur mit Call-Centern, Software-Entwicklung oder Firmenkonten war in der Tschechischen Republik oder Bulgarien angesiedelt. Nun wurde in Abstimmung mit den nationalen Ermittlungsbehörden gegen einen Teil des Netzwerkes vorgegangen, der offenbar im Internet die Handelsplattformen XTraderFX, Optionstars, OptionstarsGlobal, Goldenmarkets, SafeMarkets, Cryptopoint und einige weitere betrieben hat. Nach Angaben des BK soll über diese Plattformen ein Umsatz von mindestens 66 Millionen Euro erwirtschaftet worden sein. Es werde aber davon ausgegangen, dass der tatsächliche Umsatz noch deutlich höher ist.

Erst im Dezember 2018 hatten die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter eine gemeinsame Warnung an Verbraucher herausgegeben. Dabei wiesen sie auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten wie CFDs und binären Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen hin. Die Kunden würden dabei mit hohen Gewinnaussichten und einfacher Handhabung gelockt.

„Umso erfreulicher ist es, dass den Behörden nun ein empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Betroffenen denen ein Schaden entstanden ist  können sich der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität anschließen. Der BSZ e.V. kooperiert mit einer Initiative von Anwälten und Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Experten die  basierend auf den Ermittlungsergebnissen aus dem Strafverfahren gegen die Betreiber des Systems vorgehen und auch versuchen für geschädigte Investoren  Geld zurückzuholen.

Betroffene Anleger können sich als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität durch die dafür zuständige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kostenlos Rechtsrat einholen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Dienstag, Februar 26, 2019

WIE EINE AUS DEM RUDER GELAUFENE PARALLELJUSTIZ DEN ANLEGERSCHUTZ AUSHEBELT.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist im Jahr 1998 als nicht auf Gewinn orientierter Verein angetreten, um durch ständige Berichterstattung über heikle Kapitalanlageangebote einen besseren Anlegerschutz zu erreichen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlten sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Meist waren die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ Genossenschaften, Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.
 

Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern  der Erzielung von Gebühren  und hauptsächlich  der Verzögerung des endgültigen Aus für das fragliche Anlagevehikel. So wurde und wird jede große Anlagepleite in Deutschland durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert werden.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind unseriöse Finanzanbieter die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist diesen Leuten das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Der abgemahnte Anlegerschützer, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe bezahlen wird. So hat die Kanzlei CBH Rechtsanwälte in einem von der GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ e.V. angestrengten Verfahren beantragt, dem BSZ e.V. unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250 000.00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250 000.00 €, Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre).

So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können.

Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
  
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
  
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein Unternehmen vertritt über dessen fragliches Geschäftsmodell in vielen Medien äußerst negativ berichtet wurde. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man ja auch, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
  
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit.

Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  ,www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen.

Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule. So hat die GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. die BSZ e. V. Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell  durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.

Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:

„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen. Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann, wurde der Weg der Abmahnung gewählt.

  • In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als ein erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wird leider nicht erläutert.

Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da ein komplett anderes Bild. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die GENO ermitteln.

Nachstehend einige Links mit Berichten zur Geno:

Focus online: Keine Wohnung und das Geld ist weg Dreiste Genossenschaft: Anleger zahlen 10.000 Euro für Wohnungen, die sie nie bekommen.

Stiftung Warentest: Genossenschaften: Wie dubiose Anbieter das gute Image missbrauchen.

SWR Fernsehen MARKTCHECK: Immobilienkauf: Wie Anbieter ahnungslose Kunden ködern. Das Angebot: einfach Genossenschaftsanteile kaufen und schon bald in die Wunschimmobilie einziehen. Verlockend, aber mitunter ein Geschäft mit ruinösen Folgen.

FraudAnwalt: GENOGEN EG: STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT WEGEN BETRUG
Die GenoGen eG mit Hauptsitz im beschaulichen Borken warb einmal mit dem Slogan -„Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung“. Dieses Versprechen konnte die GENO Wohnbaugenossenschaft eGgegenüber ihren Mitgliedern nunmehr nicht mehr einhalten – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Verantwortlichen Maik Paul wegen bandenmäßigen Betrugs. Fraudanwalt rät Genossen dringend davon ab ihre Ratensparverträge weiterhin zu bedienen, unklar ist, wie viel Geld veruntreut wurde.
  
  • Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucherinformation.
  
Wenn man die in diesem Bericht genannten Links der Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem Anlegerschutz dienen. In seiner 21 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten.

Die leidtragenden waren stets die Anleger.

Nach Medienberichten soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezüglich der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG Fragebögen an die Genossenschaftsmitglieder geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich davon zusätzliche Informationen. Die Behörde soll wegen des Verdachts des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG. ermitteln.

Bei dem BSZ e.V. hat man sich noch einmal den Antrag der CBH Rechtsanwälte bezüglich einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO gegen den BSZ e.V. angesehen. Dabei ist aufgefallen, dass die abmahnende Kanzlei Informationen besitzen müsste, die der Staatsanwaltschaft Stuttgart vielleicht nicht bekannt sind. Wie sonst ist es möglich, dass diese Kanzlei zu einer völlig gegenteiligen  wirtschaftlichen Bewertung der GENO kommt, als es die ganze Fachpresse tut.

CBH Rechtsanwälte schreibt im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07. Juli 2017. Zitat:

„Das Geschäftsmodell der Antragstellerin funktioniert dagegen auch dann, wenn ihr keine neuen Mitglieder beitreten. Selbst in diesem Falle wäre eine Zuteilung von Immobilien für ihre Mitglieder möglich. Die Antragstellerin hat sogar einen Mitgliederschwund von ca. 10000 auf ca. 5000 Mitglieder verkraften müssen, ohne dass ihr Geschäftsmodell zusammengebrochen wäre. Derzeit (vorläufiger Stand 2016) beträgt das Auseinandersetzungsguthaben für ausscheidende Mitglieder ca. 97% des einbezahlten Genossenschaftsguthabens.

Zudem verfügt die Antragstellerin durch die Realisierung von Immobilienwünschen ihrer Mitglieder über Immobilienvermögen. Sie verfügt nach dem Lagebericht für 2015 über ein Vermögen von ca. 26 Mio. Euro (an dem alle Genossenschaftsmitglieder qua Mitgliedschaft beteiligt sind.) und ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet.

Die Antragstellerin erzielt Einnahmen aus Vermietung und Veräußerung von Immobilien, sie verfügt über ein Vermögen von ca. 26 Mio Euro ( an dem ihre Genossenschaftsmitglieder über ihre Mitgliedschaft beteiligt sind) und sie ist in der Lage, für ihre Mitglieder Immobilien zu realisieren. Ferner beträgt das Auseinandersetzungsguthaben ausscheidender Mitglieder ca. 97% des einbezahlten Geschäftsguthabens.

Ein erfolgreich die Einordnung des Geschäftsmodells der Antragstellerin als „Schneeballsystem“ stützender Mindeszbestans an Beweistatsachen wäre nach dem dargelegten Begriffsverständnis Anknüpfungspunkte an täuschende Elemente in dem Geschäftsmodell der Antragstellerin und an einen allein auf die Gewinnfinanzierung für ältere Mitglieder durch neue Mitglieder gerichteten Geschäftswillen der Antragstellerin. Diese fehlen völlig.
Zitat Ende.

Dem BSZ e.V. liegt ein an die Mitglieder der GENO gerichtetes Schreiben der GENO Wohnbaugenossenschaft vom 04.04.2018 vor.  Unterschrieben ist dieser Brief von Jens Meier Vorstandsvorsitzender der GENO Wohnbaugenossenschaft eG. Die zweite Unterschrift stammt von der Sachgebietsleiterin Mitgliederwesen. 

Text dieses Schreibens. Zitat:

„wie sie wissen, waren wir vergangenes Jahr von einer Welle negativer Berichte betroffen, deren rechtsverletzende Inhalte Gegenstand einiger gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden sind.

Diese Auseinandersetzungen sind weitestgehend abgeschlossen. Es steht nur noch eine Entscheidung in einem Verfahren aus, dass wir gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. wegen rechtsverletzender Berichte über uns angestrengt haben. Dieser Verein behauptet nun in dem Verfahren, dass sich Mitglieder unserer Genossenschaft ihm angeschlossen hätten und legt hierfür als Beweis anonymisierte Emails von einigen unserer Mitglieder vor. Um uns in dem Verfahren zu helfen und Schäden von uns abzuwehren, sind wir auf ihre Mithilfe angewiesen. Wir wären ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns folgende Fragen beantworten könnten:

  1. Standen Sie mit dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (www.fachanwalt-hotline.eu) per Email, insbesondere am 25.07. 2017 in Verbindung?
  2. Sind Sie Mitglied des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.oder BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Geno Wohnbaugenossenschaft eG geworden?

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Zitat Ende.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So war auch der BSZ e.V. im Jahr 2018 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern und Sponsoren. Erfüllt sich diese Hoffnung nicht, wird sich der BSZ® e.V. vom Markt verabschieden müssen.

Die finanziellen Forderungen und die Höhe der Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, dass selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum ernsthaften Problem werden kann.

 Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!


Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

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Telefax: 06071-9816829
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02 .2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.