Neben Anmeldung zur Insolvenztabelle sollten Anleger
Schadensersatzforderungen gegen den Vertrieb prüfen lassen.
Aufgrund wiederholter Falschberatung im Zusammenhang mit dem
Abschluss mehrerer Containerdirektinvestments bei P&R hat ein von der hier
berichtenden Anlegerschutzkanzlei vertretener Anleger Klage vor dem Landgericht
Bremen eingereicht. Im Rahmen zweier Kauf- und Verwaltungsverträge investierte
der Mandant bei P&R mehr als 70.000,- Euro in Gebrauchtcontainer. Dabei
wurde er sowohl mündlich als auch schriftlich falsch beraten, weshalb er
nunmehr – neben der Anmeldung seiner Ansprüche zur Insolvenztabelle – das
Beratungsunternehmen verklagt hat, nachdem es seine außergerichtlichen Aufforderungen
ignorierte.
Die Erfahrung der berichtenden Anwälte und aus den
Gesprächen mit zahlreichen P&R-Anlegern zeigen, dass vor Abschluss der
Verträge mit den P&R-Gesellschaften flächendeckend falsch aufgeklärt und
beraten wurde. Neben ganz individuellen Falschaussagen in den jeweiligen
Vertriebsgesprächen fällt dabei insbesondere ins Auge, dass gewisse Fakten nie
angesprochen wurden, obwohl sie aufklärungspflichtig waren.
- So
hätten Anlageberater/-vermittler im Rahmen einer sogenannten
Plausibilitätsprüfung zum Beispiel erkennen müssen, dass die angeblich zu
erwerbenden Container im jeweiligen Vertrag gar nicht hinreichend genug
konkretisiert wurden, um daran tatsächlich Eigentum, und damit einen
Sachwert zu erwerben,
- erkennen
müssen, dass die von P&R versprochenen Mieten und auch die in Aussicht
gestellten Rückkaufpreise ganz erheblich über dem Niveau der am Markt
erzielbaren Werte lagen, so dass sich die Feststellung aufdrängen musste,
dass dieses Konzept wirtschaftlich nicht aufgehen konnte.
Allein diese beiden Tatsachen wurden in keiner einzigen der
von den berichtenden Anwälten bislang geprüften Beratungen erwähnt, obwohl sie
hätten erwähnt werden müssen.
Außerdem haben die Anwälte festgestellt, dass in den
Vermittlungsgesprächen oftmals ganz bewusst bestehende Risiken verharmlost
wurden. Das ist juristisch gesehen ebenfalls eine Pflichtverletzung, die eine
Schadensersatzforderung begründet.
Die Insolvenzverfahren der vier deutschen insolventen
P&R-Unternehmen laufen. Die Prüftermine wurden auf den 29. Mai 2019
vertagt. Wichtig ist natürlich, dass Anleger ihre Forderungen ordnungsgemäß zur
jeweiligen Insolvenztabelle anmelden. Dabei können vor allem unerfahrene
Anleger gravierende Fehler machen. Zumal die vom Insolvenzverwalter
vorausgefüllten Forderungsanmeldungen leider nicht ansatzweise geeignet sind,
die tatsächlich existierenden Ansprüche hinreichend anzumelden.
Die Folgen:
Da die Insolvenzverfahren lediglich eine quotenmäßige
Berücksichtigung der Forderungen der Gläubiger ergeben werden, sprich der
entstandene Schaden in keinem Fall vollständig ersetzt werden wird, sollten
P&R-Anleger stets auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Vertriebs
erwägen. Sie sollten sich nicht zu viel Zeit dabei lassen. Zumal die
Verjährungsfristen bereits laufen und nicht zu erwarten ist, dass die
Insolvenzverfahren abgeschlossen sein werden, bevor Ansprüche gegen den
Vertrieb verjährt sind.
Leider mussten die hier berichtenden Anlegerschutzanwälte
feststellen, dass einige Rechtsanwaltskanzleien ganz bewusst kein juristisches
Vorgehen gegen den Vertrieb anbieten, oder Anlegern sogar von einem Vorgehen
gegen den Vertrieb abraten.
Hintergrund: Sie kooperieren in unseriöser Weise
mit dem Vertrieb oder einzelnen Beratern, um so Mandate für die
Forderungsanmeldungen zu generieren.
Was Sie als Anleger
jetzt tun sollten
Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Denn schon
aufgrund struktureller Fehler ist der Vertrieb in der Regel haftbar zu machen.
Der Vorteil eines Vorgehens gegen den Vertrieb liegt zudem darin, dass dieser
meistens über eine Haftpflichtversicherung verfügt, man also – anders als im
Insolvenzverfahren – nicht auf „Quoten“ beschränkt wird, sondern Schadensersatz
vollständig durchsetzen kann. Zögern Sie daher nicht, jetzt Rechtsrat
einzuholen.
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene
können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK
Fördergemeinschaft anschließen.
.
Ein Antrag zur Aufnahme in die ESK Fördergemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
hh
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen