Mittwoch, März 06, 2019

P&R-Container - Klage gegen Beratungsunternehmen eingereicht

Neben Anmeldung zur Insolvenztabelle sollten Anleger Schadensersatzforderungen gegen den Vertrieb prüfen lassen.

Aufgrund wiederholter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Abschluss mehrerer Containerdirektinvestments bei P&R hat ein von der hier berichtenden Anlegerschutzkanzlei vertretener Anleger Klage vor dem Landgericht Bremen eingereicht. Im Rahmen zweier Kauf- und Verwaltungsverträge investierte der Mandant bei P&R mehr als 70.000,- Euro in Gebrauchtcontainer. Dabei wurde er sowohl mündlich als auch schriftlich falsch beraten, weshalb er nunmehr – neben der Anmeldung seiner Ansprüche zur Insolvenztabelle – das Beratungsunternehmen verklagt hat, nachdem es seine außergerichtlichen Aufforderungen ignorierte.

Die Erfahrung der berichtenden Anwälte und aus den Gesprächen mit zahlreichen P&R-Anlegern zeigen, dass vor Abschluss der Verträge mit den P&R-Gesellschaften flächendeckend falsch aufgeklärt und beraten wurde. Neben ganz individuellen Falschaussagen in den jeweiligen Vertriebsgesprächen fällt dabei insbesondere ins Auge, dass gewisse Fakten nie angesprochen wurden, obwohl sie aufklärungspflichtig waren.

  • So hätten Anlageberater/-vermittler im Rahmen einer sogenannten Plausibilitätsprüfung zum Beispiel erkennen müssen, dass die angeblich zu erwerbenden Container im jeweiligen Vertrag gar nicht hinreichend genug konkretisiert wurden, um daran tatsächlich Eigentum, und damit einen Sachwert zu erwerben,

  • erkennen müssen, dass die von P&R versprochenen Mieten und auch die in Aussicht gestellten Rückkaufpreise ganz erheblich über dem Niveau der am Markt erzielbaren Werte lagen, so dass sich die Feststellung aufdrängen musste, dass dieses Konzept wirtschaftlich nicht aufgehen konnte.

Allein diese beiden Tatsachen wurden in keiner einzigen der von den berichtenden Anwälten bislang geprüften Beratungen erwähnt, obwohl sie hätten erwähnt werden müssen.

Außerdem haben die Anwälte festgestellt, dass in den Vermittlungsgesprächen oftmals ganz bewusst bestehende Risiken verharmlost wurden. Das ist juristisch gesehen ebenfalls eine Pflichtverletzung, die eine Schadensersatzforderung begründet.

Die Insolvenzverfahren der vier deutschen insolventen P&R-Unternehmen laufen. Die Prüftermine wurden auf den 29. Mai 2019 vertagt. Wichtig ist natürlich, dass Anleger ihre Forderungen ordnungsgemäß zur jeweiligen Insolvenztabelle anmelden. Dabei können vor allem unerfahrene Anleger gravierende Fehler machen. Zumal die vom Insolvenzverwalter vorausgefüllten Forderungsanmeldungen leider nicht ansatzweise geeignet sind, die tatsächlich existierenden Ansprüche hinreichend anzumelden.

Die Folgen:

Da die Insolvenzverfahren lediglich eine quotenmäßige Berücksichtigung der Forderungen der Gläubiger ergeben werden, sprich der entstandene Schaden in keinem Fall vollständig ersetzt werden wird, sollten P&R-Anleger stets auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Vertriebs erwägen. Sie sollten sich nicht zu viel Zeit dabei lassen. Zumal die Verjährungsfristen bereits laufen und nicht zu erwarten ist, dass die Insolvenzverfahren abgeschlossen sein werden, bevor Ansprüche gegen den Vertrieb verjährt sind.

Leider mussten die hier berichtenden Anlegerschutzanwälte feststellen, dass einige Rechtsanwaltskanzleien ganz bewusst kein juristisches Vorgehen gegen den Vertrieb anbieten, oder Anlegern sogar von einem Vorgehen gegen den Vertrieb abraten.

Hintergrund: Sie kooperieren in unseriöser Weise mit dem Vertrieb oder einzelnen Beratern, um so Mandate für die Forderungsanmeldungen zu generieren.

Was Sie als Anleger jetzt tun sollten

Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Denn schon aufgrund struktureller Fehler ist der Vertrieb in der Regel haftbar zu machen. Der Vorteil eines Vorgehens gegen den Vertrieb liegt zudem darin, dass dieser meistens über eine Haftpflichtversicherung verfügt, man also – anders als im Insolvenzverfahren – nicht auf „Quoten“ beschränkt wird, sondern Schadensersatz vollständig durchsetzen kann. Zögern Sie daher nicht, jetzt Rechtsrat einzuholen.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft  anschließen.
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hh

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