Mittwoch, März 06, 2019

Nachrangdarlehen, Chance oder Risiko für Anleger?

Bei Nachrangdarlehen müssen die Anleger bangen, ob sie ihr Geld pünktlich bekommen, sobald die Gesellschaft in eine Krise gerät. Die jeweilige Gesellschaft kann Zins- und Rückzahlung aussetzen, wenn anderenfalls die Insolvenz droht. 

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. „Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist“, warnt ein ESK Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors auch den nachstehenden Bericht. der am  28.02.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Einzelfälle oder UDI-typisch?

UDI nutzte neues Anlegerkapital, um alte Probleme zu kaschieren.

Auch wenn Georg Hetz sich von seiner UDI weitgehend verabschiedet hat, so werden Fragen aus seiner verantwortlichen Zeit bleiben. Dabei geht es vor allem um das System UDI, das der neue Chef Stefan Keller erklären muss. Hat der Anbieter vorsätzlich frisches Anlegerkapital systematisch in notleidende Biogasprojekte gesteckt, um Probleme zu verschleiern? Zwei von investmentcheck recherchierte Fälle legen das zumindest Nahe.

TOP 3 Biogas. 

Im Juni 2008 legte UDI den Fonds Top 3 Biogas auf. Sie bewarb ihn unter dem Slogan: „Energie aus der Natur für eine saubere Rendite“. Gesucht wurden 3,0 Millionen Euro Anlegerkapital sowie fünf Prozent Agio. Zuzüglich der Bankkredite in Höhe von 6,93 Millionen Euro finanzierte sie drei Biogasanlagen in Wittenberge, Nemsdorf-Görendorf und Kogel. Den Anlegern versprach UDI Ausschüttungen über insgesamt 318 Prozent in 21 Jahren. Die Tilgung der Darlehen war neben kleinen Anfangstilgungen ab 2010 mit jährlich 590.000 Euro vorgesehen. Die vollständige Tilgung war für Ende 2021 geplant. Per Ende 2017 war eine Restschuld von 2,21 Mio. Euro vorgesehen. Der Jahresabschluss weist hingegen tatsächlich Verbindlichkeiten in Höhe von 6,8 Millionen Euro aus.

Historische Entwicklung 1. 

Bereits Ende 2010 war das anfängliche Eigenkapital von 3,2 Millionen Euro auf 758.000 Euro abgeschmolzen. Bis Ende 2015 baute sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von einer halben Million Euro auf. Durch weitere Verluste in 2016 und 2017 erhöhte sich dieser nun auf 1,7 Millionen Euro. Seit Jahren kriselt es in der Fondsgesellschaft. Für 2016 hat die Geschäftsführung „die Lorenz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ausdrücklich angewiesen, den handelsrechtlichen Jahresabschluss per 31.12.2016 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu erstellen“. Ein Jahr später wird von einer „Fortführungsprognose von BAKER TILLY“ berichtet, die von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit über das Jahr 2018 hinaus ausgeht.

Liquiditätshilfen 1. 

Zum liquiditätsmäßigen Ausgleich der negativen Entwicklung bei den Biogasanlagen war neben dem gesammelten Anlegerkapital frisches Geld notwendig. Das hat der Anbieter durch andere UDI-Produkte bereitgestellt. Bis Ende 2017 waren das insgesamt 1,9 Millionen Euro durch acht verschiedene Emittentengesellschaften. Dabei handelt es sich um folgende Angebote: UDI Genussrecht 1 (Emissionsjahr 2007): 410.500 Euro, UDI Genussrecht 2 (2010): 222.000 Euro, UDI Energie Festzins IV (2012): 178.571 Euro, UDI Energie Festzins VI (2013): 120.000 Euro, UDI Energie Festzins VII (2014): 375.000 Euro, UDI Energie Festzins VIII (2015): 165.000 Euro, UDI Energie Festzins IX (2015): 105.000 Euro und UDI Energie Festzins 12 (2017): 332.117 Euro. Die jeweils in Klammern angeführten Emissionsjahre der jeweiligen UDI-Produkte legen einen gewissen zeitlichen Ablauf nahe. Im Fall des letzten Angebots Nummer 12 begann die Kapitaleinwerbung im Herbst 2017. Das bis Ende 2017 dann an den Fonds TOP 3 Biogas ausgereichte Darlehen wurde zum Jahresende gleich schon weitgehend abgeschrieben.
Biogas Schloss Wendlinghausen. 

Im April 2009 legte der Nürnberger Ökoanbieter den Fonds UDI Biogas Schloss Wendlinghausen auf. Sie bewarben ihn unter dem Slogan: „Bioenergie direkt vom Feld für eine nachwachsende Rendite“. Gesucht wurden 1,67 Millionen Euro Anlegerkapital zuzüglich fünf Prozent Agio. Mit weiteren Bankkrediten in Höhe von 3,97 Millionen Euro finanzierte UDI über die Projektgesellschaft „NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG“ eine Biogasanlage mit einer Nennleistung von 750 kWel sowie ein Nahwärmenetz. Den Anlegern versprach UDI Ausschüttungen über insgesamt 321 Prozent in 21 Jahren. Die Tilgung der Darlehen war neben einer kleinen Anfangstilgung ab 2011 mit jährlich 321.500 Euro vorgesehen. Eine vollständige Tilgung war für Ende 2023 geplant. Per Ende 2017 war eine Restschuld von 1,63 Millionen Euro vorgesehen, die tatsächlich bei 7,5 Millionen Euro lag.

Historische Entwicklung 2. Ende 2011 waren die Kommanditanteile an der NaWaRo bereits auf einen Wert von 836.000 Euro abgeschmolzen, obwohl sie in der Bilanz der Fondsgesellschaft noch mit 1,5 Millionen Euro als Finanzanlage verbucht waren. Ab 2014 ergab sich bei der NaWaRo ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 613.000 Euro. Die Kommanditanteile der Fondsgesellschaft standen dort allerdings noch mit 900.000 Euro als Finanzanlage in der Bilanz. Die Jahre bis 2016 ging es deutlich bergab. Per Ende 2017 steht bei NaWaRo ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2,54 Millionen Euro in der Bilanz. In der Fondsgesellschaft ist die Beteiligung auf einen Euro abgeschrieben und der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag liegt bei 439.000 Euro. Die Bilanzerstellung erfolgte unter dem Ansatz der Unternehmensfortführung, wobei der Abschlussersteller darauf hinweist, dass er diese nicht überprüfte.

Liquiditätshilfen 2. 

Zum liquiditätsmäßigen Ausgleich der negativen Entwicklung bei der Biogasanlage auf Schloss & Gut Wendlinghausen in Ostwestfalen war neben dem anfänglich gesammelten Anlegerkapital frisches Geld notwendig. Das hat der Anbieter durch andere UDI-Produkte bereitgestellt. Bis Ende 2017 waren das insgesamt 3,8 Millionen Euro durch neun verschiedene Emittentengesellschaften. Dabei handelt es sich um folgende Angebote: UDI Genussrecht 1 (Emissionsjahr 2007): 49.000 Euro, UDI Energie Festzins IV (2012): 113.300 Euro, UDI Energie Festzins V (2013): 32.227 Euro, UDI Energie Festzins VI (2013): 1.315.099 Euro, UDI Energie Festzins VII (2014): 239.963 Euro, UDI Energie Festzins VIII (2015): 444.316 Euro, UDI Energie Festzins IX (2015): 376.054 Euro, UDI Sprint Festzins IIV (2016): 470.735 Euro und UDI Energie Festzins 12 (2017): 747.552 Euro. Die jeweils in Klammern angeführten Emissionsjahre der jeweiligen UDI-Produkte legen einen gewissen zeitlichen Ablauf nahe. Im Fall des letzten Angebots Nummer 12 begann die Kapitaleinwerbung im Herbst 2017. Das bis Ende 2017 dann an die Projektgesellschaft NaWaRo ausgereichte Darlehen wurde zum Jahresende gleich weitgehend abgeschrieben.

UDI Energie Festzins 12. 

Wie ausführlich mit diesen beiden Beispielen dargelegt, hat UDI über Jahre hinweg frisches Anlegerkapital in die schlecht laufenden Biogasanlagen gesteckt. Umgekehrt zeigt beispielsweise ein Blick auf den ab Herbst 2017 verkauften UDI Energie Festzins 12, dass dessen Geld nur Wochen nach Emissionsbeginn zu erheblichen Teilen in abschreibungsbedürftige Projekte floss. Von 15 Millionen Euro wurden 11,5 Millionen Euro bis Ende 2017 ausgereicht. Davon mussten 1,8 Millionen Euro gleich „außerplanmäßig“ abgeschrieben werden. Betroffen von den Abschreibungen sind sieben der 15 Investments, was einen Zufall durch unvorhersehbare Ereignisse unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Loipfinger’s Meinung. 

Bis Redaktionsschluss hat UDI zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgegeben. Sollte diese noch erfolgen, dann wird sie nachgeliefert. Allerdings ist es schwer vorstellbar, wie UDI sein Tun plausibel rechtfertigen könnte. Für mich wurden die Anleger der UDI-Festzins-Produkte missbraucht, um Probleme zu verschleiern. Neben UDI profitieren davon auch die Banken, die die Biogasanlagen finanzierten. Deren Kredite wurden über die Jahre durch nachrangige Forderungen von Anlegern ersetzt. Ein Skandal, der schon einige Investoren zu Anlegerschutzanwälten trieb. Immer mehr erkennen, dass ihr Geld massiv in Gefahr ist. In Fällen wie beim Top 3 Fonds oder UDI Biogasfonds Schloss Wendlinghausen würde es wohl an ein Wunder grenzen, wenn die Buchverluste noch aufgeholt werden können.

Link zum Beitrag   https://www.investmentcheck.de/?nv=5814&srch=&id=4265


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Für die Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls einer Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der ESK die  Fördergemeinschaften gegründet. Oft bestehen gute Gründe einen Sachverhalt gründlich prüfen zu lassen und der entsprechenden Fördergemeinschaft  beizutreten.

Über die ESK Fördergemeinschaft:

In vielen Fällen konnten die ESK Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des ESK. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
  
Ein Antrag zur Aufnahme in eine ESK Fördergemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels, Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden.


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