Bei Nachrangdarlehen müssen die Anleger bangen, ob sie ihr
Geld pünktlich bekommen, sobald die Gesellschaft in eine Krise gerät. Die
jeweilige Gesellschaft kann Zins- und Rückzahlung aussetzen, wenn anderenfalls
die Insolvenz droht.
Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. „Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist“, warnt ein ESK Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors auch den nachstehenden Bericht. der am 28.02.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Einzelfälle oder
UDI-typisch?
UDI nutzte neues Anlegerkapital, um alte Probleme zu
kaschieren.
Auch wenn Georg Hetz sich von seiner UDI weitgehend
verabschiedet hat, so werden Fragen aus seiner verantwortlichen Zeit bleiben.
Dabei geht es vor allem um das System UDI, das der neue Chef Stefan Keller
erklären muss. Hat der Anbieter vorsätzlich frisches Anlegerkapital
systematisch in notleidende Biogasprojekte gesteckt, um Probleme zu
verschleiern? Zwei von investmentcheck recherchierte Fälle legen das zumindest
Nahe.
TOP 3 Biogas.
Im Juni 2008 legte UDI den Fonds Top 3 Biogas auf. Sie
bewarb ihn unter dem Slogan: „Energie aus der Natur für eine saubere Rendite“.
Gesucht wurden 3,0 Millionen Euro Anlegerkapital sowie fünf Prozent Agio.
Zuzüglich der Bankkredite in Höhe von 6,93 Millionen Euro finanzierte sie drei
Biogasanlagen in Wittenberge, Nemsdorf-Görendorf und Kogel. Den Anlegern
versprach UDI Ausschüttungen über insgesamt 318 Prozent in 21 Jahren. Die
Tilgung der Darlehen war neben kleinen Anfangstilgungen ab 2010 mit jährlich
590.000 Euro vorgesehen. Die vollständige Tilgung war für Ende 2021 geplant.
Per Ende 2017 war eine Restschuld von 2,21 Mio. Euro vorgesehen. Der
Jahresabschluss weist hingegen tatsächlich Verbindlichkeiten in Höhe von 6,8
Millionen Euro aus.
Historische
Entwicklung 1.
Bereits Ende 2010 war das anfängliche Eigenkapital von 3,2
Millionen Euro auf 758.000 Euro abgeschmolzen. Bis Ende 2015 baute sich ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von einer halben Million
Euro auf. Durch weitere Verluste in 2016 und 2017 erhöhte sich dieser nun auf
1,7 Millionen Euro. Seit Jahren kriselt es in der Fondsgesellschaft. Für 2016
hat die Geschäftsführung „die Lorenz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft
mbH ausdrücklich angewiesen, den handelsrechtlichen Jahresabschluss per 31.12.2016
unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu erstellen“. Ein
Jahr später wird von einer „Fortführungsprognose von BAKER TILLY“ berichtet,
die von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit über das Jahr 2018 hinaus
ausgeht.
Liquiditätshilfen 1.
Zum liquiditätsmäßigen Ausgleich der negativen Entwicklung
bei den Biogasanlagen war neben dem gesammelten Anlegerkapital frisches Geld
notwendig. Das hat der Anbieter durch andere UDI-Produkte bereitgestellt. Bis
Ende 2017 waren das insgesamt 1,9 Millionen Euro durch acht verschiedene
Emittentengesellschaften. Dabei handelt es sich um folgende Angebote: UDI
Genussrecht 1 (Emissionsjahr 2007): 410.500 Euro, UDI Genussrecht 2 (2010):
222.000 Euro, UDI Energie Festzins IV (2012): 178.571 Euro, UDI Energie
Festzins VI (2013): 120.000 Euro, UDI Energie Festzins VII (2014): 375.000
Euro, UDI Energie Festzins VIII (2015): 165.000 Euro, UDI Energie Festzins IX
(2015): 105.000 Euro und UDI Energie Festzins 12 (2017): 332.117 Euro. Die
jeweils in Klammern angeführten Emissionsjahre der jeweiligen UDI-Produkte
legen einen gewissen zeitlichen Ablauf nahe. Im Fall des letzten Angebots
Nummer 12 begann die Kapitaleinwerbung im Herbst 2017. Das bis Ende 2017 dann
an den Fonds TOP 3 Biogas ausgereichte Darlehen wurde zum Jahresende gleich
schon weitgehend abgeschrieben.
Biogas Schloss
Wendlinghausen.
Im April 2009 legte der Nürnberger Ökoanbieter den Fonds UDI
Biogas Schloss Wendlinghausen auf. Sie bewarben ihn unter dem Slogan:
„Bioenergie direkt vom Feld für eine nachwachsende Rendite“. Gesucht wurden
1,67 Millionen Euro Anlegerkapital zuzüglich fünf Prozent Agio. Mit weiteren
Bankkrediten in Höhe von 3,97 Millionen Euro finanzierte UDI über die
Projektgesellschaft „NaWaRo Wendlinghausen GmbH & Co. KG“ eine Biogasanlage
mit einer Nennleistung von 750 kWel sowie ein Nahwärmenetz. Den Anlegern
versprach UDI Ausschüttungen über insgesamt 321 Prozent in 21 Jahren. Die
Tilgung der Darlehen war neben einer kleinen Anfangstilgung ab 2011 mit
jährlich 321.500 Euro vorgesehen. Eine vollständige Tilgung war für Ende 2023
geplant. Per Ende 2017 war eine Restschuld von 1,63 Millionen Euro vorgesehen,
die tatsächlich bei 7,5 Millionen Euro lag.
Historische
Entwicklung 2. Ende
2011 waren die Kommanditanteile an der NaWaRo bereits auf einen Wert von
836.000 Euro abgeschmolzen, obwohl sie in der Bilanz der Fondsgesellschaft noch
mit 1,5 Millionen Euro als Finanzanlage verbucht waren. Ab 2014 ergab sich bei
der NaWaRo ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 613.000 Euro.
Die Kommanditanteile der Fondsgesellschaft standen dort allerdings noch mit
900.000 Euro als Finanzanlage in der Bilanz. Die Jahre bis 2016 ging es
deutlich bergab. Per Ende 2017 steht bei NaWaRo ein nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2,54 Millionen Euro in der Bilanz. In der
Fondsgesellschaft ist die Beteiligung auf einen Euro abgeschrieben und der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag liegt bei 439.000 Euro. Die
Bilanzerstellung erfolgte unter dem Ansatz der Unternehmensfortführung, wobei
der Abschlussersteller darauf hinweist, dass er diese nicht überprüfte.
Liquiditätshilfen 2.
Zum liquiditätsmäßigen Ausgleich der negativen Entwicklung
bei der Biogasanlage auf Schloss & Gut Wendlinghausen in Ostwestfalen war
neben dem anfänglich gesammelten Anlegerkapital frisches Geld notwendig. Das
hat der Anbieter durch andere UDI-Produkte bereitgestellt. Bis Ende 2017 waren
das insgesamt 3,8 Millionen Euro durch neun verschiedene
Emittentengesellschaften. Dabei handelt es sich um folgende Angebote: UDI
Genussrecht 1 (Emissionsjahr 2007): 49.000 Euro, UDI Energie Festzins IV
(2012): 113.300 Euro, UDI Energie Festzins V (2013): 32.227 Euro, UDI Energie
Festzins VI (2013): 1.315.099 Euro, UDI Energie Festzins VII (2014): 239.963
Euro, UDI Energie Festzins VIII (2015): 444.316 Euro, UDI Energie Festzins IX
(2015): 376.054 Euro, UDI Sprint Festzins IIV (2016): 470.735 Euro und UDI
Energie Festzins 12 (2017): 747.552 Euro. Die jeweils in Klammern angeführten
Emissionsjahre der jeweiligen UDI-Produkte legen einen gewissen zeitlichen
Ablauf nahe. Im Fall des letzten Angebots Nummer 12 begann die
Kapitaleinwerbung im Herbst 2017. Das bis Ende 2017 dann an die
Projektgesellschaft NaWaRo ausgereichte Darlehen wurde zum Jahresende gleich
weitgehend abgeschrieben.
UDI Energie Festzins
12.
Wie ausführlich mit diesen beiden Beispielen dargelegt, hat
UDI über Jahre hinweg frisches Anlegerkapital in die schlecht laufenden
Biogasanlagen gesteckt. Umgekehrt zeigt beispielsweise ein Blick auf den ab Herbst
2017 verkauften UDI Energie Festzins 12, dass dessen Geld nur Wochen nach
Emissionsbeginn zu erheblichen Teilen in abschreibungsbedürftige Projekte
floss. Von 15 Millionen Euro wurden 11,5 Millionen Euro bis Ende 2017
ausgereicht. Davon mussten 1,8 Millionen Euro gleich „außerplanmäßig“
abgeschrieben werden. Betroffen von den Abschreibungen sind sieben der 15
Investments, was einen Zufall durch unvorhersehbare Ereignisse unwahrscheinlich
erscheinen lässt.
Loipfinger’s Meinung.
Bis Redaktionsschluss hat UDI zu den Vorwürfen keine
Stellungnahme abgegeben. Sollte diese noch erfolgen, dann wird sie
nachgeliefert. Allerdings ist es schwer vorstellbar, wie UDI sein Tun plausibel
rechtfertigen könnte. Für mich wurden die Anleger der UDI-Festzins-Produkte missbraucht,
um Probleme zu verschleiern. Neben UDI profitieren davon auch die Banken, die
die Biogasanlagen finanzierten. Deren Kredite wurden über die Jahre durch
nachrangige Forderungen von Anlegern ersetzt. Ein Skandal, der schon einige
Investoren zu Anlegerschutzanwälten trieb. Immer mehr erkennen, dass ihr Geld
massiv in Gefahr ist. In Fällen wie beim Top 3 Fonds oder UDI Biogasfonds
Schloss Wendlinghausen würde es wohl an ein Wunder grenzen, wenn die
Buchverluste noch aufgeholt werden können.
Link zum
Beitrag https://www.investmentcheck.de/?nv=5814&srch=&id=4265
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Für die Beantwortung von Fragen und gegebenenfalls einer
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der ESK
die Fördergemeinschaften gegründet. Oft bestehen gute Gründe einen Sachverhalt
gründlich prüfen zu lassen und der entsprechenden Fördergemeinschaft beizutreten.
Über die ESK
Fördergemeinschaft:
In vielen Fällen konnten die ESK Anlegerschutzanwälte, die
aus Sicht des ESK. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen
Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können
bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch
Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine ESK Fördergemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels, Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem ESK angefordert werden.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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