Über viele Jahre wurden von österreichischen Banken und
Sparkassen Fremdwährungsdarlehen in Kombination mit fondsgebundenen
Lebensversicherungen vertrieben, zumeist ohne Sach - und situationsgemäße
Aufklärung der Kreditnehmer. Die Kreditnehmer mussten vielfach hohe Mehrkosten
tragen oder aber zusätzliche Sicherheiten erbringen, da die Tilgungsträger sich
leider auch entgegen den Vorhersagen negativ entwickelt haben.
Seit Anfang der 2000er Jahre haben österreichische Banken
und Sparkassen Fremdwährungsdarlehen in Kombinationen mit fondsgebundenen
Lebensversicherungen (FLV) in Deutschland vertrieben, insbesondere zum
Abschluss oder gar zur Umschuldung von Baufinanzierungen.
Die Darlehen wurden zumeist in Euro gewährt, und
anschließend in eine ausländische Währung konvertiert (z. B. japanische Yen
oder Schweizer Franken). Fremdwährungs-Darlehen in Deutschland zur
Immobilienfinanzierung. Den Kunden wurde erklärt, dass
Fremdwährungsfinanzierungen deutlich günstiger und besser seien, wie viele
solcher Kreditnehmer bekundet haben.
Es wurde von einer enormen Zinsdifferenz gesprochen, und
durch den Abschluss einer endfälligen, bei Ablauf des Darlehens fälligen und zu
dessen Ausgleich gedachten fondsgebundenen Lebensversicherung könne man
zusätzlich eine Menge Geld sparen. Durch Absicherungsinstrumente wie Zins- und
Währungscaps, die viele Kunden überdies zusätzlich vermittelt bekamen, bestehe
zudem so gut wie kein Risiko
Die Realität jedoch ist, dass diese Fremdwährungsdarlehen mit
sehr hohen Risiken wie Währungs- und Zinsschwankungen belastet sind. Bei nahezu
allen Kreditnehmern haben diese Fremdwährungsdarlehen enorme Mehrkosten
verursacht und die FLV haben vielfach beileibe nicht die Renditen gebracht, die
nötig gewesen wären, um das Darlehen im Zeitpunkt seiner Fälligkeit auch nur in
der ursprünglich erwarteten Höhe auszugleichen. Es klafft eine erhebliche
Lücke, die der Kunde ausgleichen muss, was zu massiven Belastungen führt oder
geführt hat.
Kunden, welche eine solche Immobilienfinanzierung über eine
Österreichische Bank oder Sparkasse abgeschlossen haben, ist zu raten,
schnellstmöglich tätig zu werden und Schadenersatz zu verlangen respektive eine
Reduktion der aktuell von den Banken und Sparkassen einverlangten Beträge.
Ein dem ESK verbundenes Team aus spezialisierten
Rechtsanwälten, Bankern, Steuerberatern und
Wirtschaftswissenschaftlern analysiert die
Fremdwährungsfinanzierungsstrukturen in jeglicher Hinsicht und recherchiert die
Fehler der Banken. Derzeit werden Möglichkeiten der Rückabwicklung/ Anpassung
solcher Darlehen geprüft, zudem Schadenersatzansprüche solcher Kunden, die ihre
Darlehen bereits abgelöst haben.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich
schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall
gewesen wäre.
Die ESK Partner bieten Betroffenen:
Ein kostenloses Erstgespräch, nach dem jeder entscheiden
kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche der Bank gegenüber geltend
machen wird. Viele Betroffene nutzen bereits die jahrelange Erfahrung der ESK
Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Als Fördermitglied des ESK können Betroffene die umfangreiche
Erfahrung und das Spezialwissen aus der langjährigen Tätigkeit der ESK Partner
nutzen,
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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