Dienstag, März 05, 2019

Rückabwicklung/ Schadenersatz bei Fremdwährungs-Darlehen

Über viele Jahre wurden von österreichischen Banken und Sparkassen Fremdwährungsdarlehen in Kombination mit fondsgebundenen Lebensversicherungen vertrieben, zumeist ohne Sach - und situationsgemäße Aufklärung der Kreditnehmer. Die Kreditnehmer mussten vielfach hohe Mehrkosten tragen oder aber zusätzliche Sicherheiten erbringen, da die Tilgungsträger sich leider auch entgegen den Vorhersagen negativ entwickelt haben.

Seit Anfang der 2000er Jahre haben österreichische Banken und Sparkassen Fremdwährungsdarlehen in Kombinationen mit fondsgebundenen Lebensversicherungen (FLV) in Deutschland vertrieben, insbesondere zum Abschluss oder gar zur Umschuldung von Baufinanzierungen.

Die Darlehen wurden zumeist in Euro gewährt, und anschließend in eine ausländische Währung konvertiert (z. B. japanische Yen oder Schweizer Franken). Fremdwährungs-Darlehen in Deutschland zur Immobilienfinanzierung. Den Kunden wurde erklärt, dass Fremdwährungsfinanzierungen deutlich günstiger und besser seien, wie viele solcher Kreditnehmer bekundet haben.

Es wurde von einer enormen Zinsdifferenz gesprochen, und durch den Abschluss einer endfälligen, bei Ablauf des Darlehens fälligen und zu dessen Ausgleich gedachten fondsgebundenen Lebensversicherung könne man zusätzlich eine Menge Geld sparen. Durch Absicherungsinstrumente wie Zins- und Währungscaps, die viele Kunden überdies zusätzlich vermittelt bekamen, bestehe zudem so gut wie kein Risiko

Die Realität jedoch ist, dass diese Fremdwährungsdarlehen mit sehr hohen Risiken wie Währungs- und Zinsschwankungen belastet sind. Bei nahezu allen Kreditnehmern haben diese Fremdwährungsdarlehen enorme Mehrkosten verursacht und die FLV haben vielfach beileibe nicht die Renditen gebracht, die nötig gewesen wären, um das Darlehen im Zeitpunkt seiner Fälligkeit auch nur in der ursprünglich erwarteten Höhe auszugleichen. Es klafft eine erhebliche Lücke, die der Kunde ausgleichen muss, was zu massiven Belastungen führt oder geführt hat.

Kunden, welche eine solche Immobilienfinanzierung über eine Österreichische Bank oder Sparkasse abgeschlossen haben, ist zu raten, schnellstmöglich tätig zu werden und Schadenersatz zu verlangen respektive eine Reduktion der aktuell von den Banken und Sparkassen einverlangten Beträge.

Ein dem ESK verbundenes Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, Bankern, Steuerberatern und
Wirtschaftswissenschaftlern analysiert die Fremdwährungsfinanzierungsstrukturen in jeglicher Hinsicht und recherchiert die Fehler der Banken. Derzeit werden Möglichkeiten der Rückabwicklung/ Anpassung solcher Darlehen geprüft, zudem Schadenersatzansprüche solcher Kunden, die ihre Darlehen bereits abgelöst haben.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems:

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Die ESK Partner bieten Betroffenen:

Ein kostenloses Erstgespräch, nach dem jeder entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche der Bank gegenüber geltend machen wird. Viele Betroffene nutzen bereits die jahrelange Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Als Fördermitglied des ESK können Betroffene die umfangreiche Erfahrung und das Spezialwissen aus der langjährigen Tätigkeit der ESK Partner nutzen,


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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