Der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. ist im Jahr 1998 als nicht auf Gewinn orientierter Verein
angetreten, um durch ständige Berichterstattung über heikle Kapitalanlageangebote
einen besseren Anlegerschutz zu erreichen.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, fühlten sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit
Abmahnungen zu überziehen. Meist waren die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte im
Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“
Genossenschaften, Aktien- oder Edelmetallhändler“ zu finden.
Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung,
sondern der Erzielung von Gebühren und hauptsächlich der Verzögerung des endgültigen Aus für das
fragliche Anlagevehikel. So wurde und wird jede große Anlagepleite in Deutschland
durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal
fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert werden.
Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang
im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg
so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt
sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der
Anlagebetrüger geschlagen geben.
Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung
des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und
Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld
verbrennt, es sind unseriöse Finanzanbieter die das besorgen!
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist diesen Leuten das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Der abgemahnte Anlegerschützer, will er einen Prozess
vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er
für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe
bezahlen wird. So hat die Kanzlei CBH Rechtsanwälte in einem von der GENO
Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ e.V. angestrengten Verfahren
beantragt, dem BSZ e.V. unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250 000.00 € und für den
Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft, oder einer
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250
000.00 €, Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre).
So scheuen sich
mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement
bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine
kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können.
Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die
Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit
allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei
entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als
der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an
Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können,
bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt
man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen
Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der
Dumme!
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren
konfrontiert in dem ein Anwalt ein Unternehmen vertritt über dessen fragliches
Geschäftsmodell in vielen Medien äußerst negativ berichtet wurde. Man muss sich
wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der
Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner
Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen
Anlageberater erwartet man ja auch, dass er sein Angebot kritisch prüft und
hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine
gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt
werden sollte. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit
wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und
Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt
werden.
Anlageverluste
beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit.
Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können
Informationshindernisse, wie Datenschutz, Bank- und Steuergeheimnis etc.
zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen
wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von
qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen
aus dem Mitgliederbereich und anderen Quellen sind dann auch die
Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.
Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist
einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de ,www.kapitalanleger-echo.de und
auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue
Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den
Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand
gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der
in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und
seinesgleichen sucht!!
Allerdings macht man
sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ
Vorstand Horst Roosen.
Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule. So hat die
GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. die BSZ e. V. Veröffentlichungen über ihr
Geschäftsmodell durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.
Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen
zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich
rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ
e.V. somit keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.
Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:
„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“
Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes
Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.
Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann,
wurde der Weg der Abmahnung gewählt.
- In
ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO
Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das
Geschäftsmodell ihrer Mandantin als ein erfolgreiche alternative
Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive
Darstellung beruht, wird leider nicht erläutert.
Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da ein komplett
anderes Bild. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die GENO
ermitteln.
Nachstehend einige
Links mit Berichten zur Geno:
Focus online: Keine Wohnung und das Geld ist weg
Dreiste Genossenschaft: Anleger zahlen 10.000 Euro für Wohnungen, die sie nie
bekommen.
Stiftung Warentest: Genossenschaften: Wie dubiose
Anbieter das gute Image missbrauchen.
SWR Fernsehen MARKTCHECK: Immobilienkauf: Wie Anbieter
ahnungslose Kunden ködern. Das Angebot: einfach Genossenschaftsanteile kaufen
und schon bald in die Wunschimmobilie einziehen. Verlockend, aber mitunter ein Geschäft
mit ruinösen Folgen.
FraudAnwalt: GENOGEN EG: STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT
WEGEN BETRUG
Die GenoGen eG mit Hauptsitz im beschaulichen Borken warb
einmal mit dem Slogan -„Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung“.
Dieses Versprechen konnte die GENO Wohnbaugenossenschaft eGgegenüber ihren
Mitgliedern nunmehr nicht mehr einhalten – die Staatsanwaltschaft ermittelt
gegen den Verantwortlichen Maik Paul wegen bandenmäßigen Betrugs. Fraudanwalt
rät Genossen dringend davon ab ihre Ratensparverträge weiterhin zu bedienen,
unklar ist, wie viel Geld veruntreut wurde.
- Entgegen
der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden Kanzlei, die Internetseiten
des Vereins stellen Werbeplattformen für Rechtsanwälte dar, dienen diese
ausschließlich der Verbraucherinformation.
Wenn man die in diesem Bericht genannten Links der
Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem
Anlegerschutz dienen. In seiner 21 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte
der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch
Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten.
Die leidtragenden
waren stets die Anleger.
Nach Medienberichten soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart
bezüglich der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG Fragebögen an die
Genossenschaftsmitglieder geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich
davon zusätzliche Informationen. Die Behörde soll wegen des Verdachts des
Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen
ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG. ermitteln.
Bei dem BSZ e.V. hat man sich noch einmal den Antrag der CBH
Rechtsanwälte bezüglich einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO gegen den
BSZ e.V. angesehen. Dabei ist aufgefallen, dass die abmahnende Kanzlei
Informationen besitzen müsste, die der Staatsanwaltschaft Stuttgart vielleicht
nicht bekannt sind. Wie sonst ist es möglich, dass diese Kanzlei zu einer
völlig gegenteiligen wirtschaftlichen
Bewertung der GENO kommt, als es die ganze Fachpresse tut.
CBH Rechtsanwälte schreibt im Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07. Juli 2017. Zitat:
„Das Geschäftsmodell
der Antragstellerin funktioniert dagegen auch dann, wenn ihr keine neuen
Mitglieder beitreten. Selbst in diesem Falle wäre eine Zuteilung von Immobilien
für ihre Mitglieder möglich. Die Antragstellerin hat sogar einen
Mitgliederschwund von ca. 10000 auf ca. 5000 Mitglieder verkraften müssen, ohne
dass ihr Geschäftsmodell zusammengebrochen wäre. Derzeit (vorläufiger Stand
2016) beträgt das Auseinandersetzungsguthaben für ausscheidende Mitglieder ca.
97% des einbezahlten Genossenschaftsguthabens.
Zudem verfügt die
Antragstellerin durch die Realisierung von Immobilienwünschen ihrer Mitglieder
über Immobilienvermögen. Sie verfügt nach dem Lagebericht für 2015 über ein Vermögen
von ca. 26 Mio. Euro (an dem alle Genossenschaftsmitglieder qua Mitgliedschaft
beteiligt sind.) und ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet.
Die Antragstellerin
erzielt Einnahmen aus Vermietung und Veräußerung von Immobilien, sie verfügt
über ein Vermögen von ca. 26 Mio Euro ( an dem ihre Genossenschaftsmitglieder
über ihre Mitgliedschaft beteiligt sind) und sie ist in der Lage, für ihre
Mitglieder Immobilien zu realisieren. Ferner beträgt das
Auseinandersetzungsguthaben ausscheidender Mitglieder ca. 97% des einbezahlten
Geschäftsguthabens.
Ein erfolgreich die
Einordnung des Geschäftsmodells der Antragstellerin als „Schneeballsystem“
stützender Mindeszbestans an Beweistatsachen wäre nach dem dargelegten
Begriffsverständnis Anknüpfungspunkte an täuschende Elemente in dem
Geschäftsmodell der Antragstellerin und an einen allein auf die
Gewinnfinanzierung für ältere Mitglieder durch neue Mitglieder gerichteten
Geschäftswillen der Antragstellerin. Diese fehlen völlig.
Zitat Ende.
Dem BSZ e.V. liegt ein an die Mitglieder der GENO
gerichtetes Schreiben der GENO Wohnbaugenossenschaft vom 04.04.2018 vor. Unterschrieben ist dieser Brief von Jens
Meier Vorstandsvorsitzender der GENO Wohnbaugenossenschaft eG. Die zweite
Unterschrift stammt von der Sachgebietsleiterin Mitgliederwesen.
Text dieses Schreibens. Zitat:
„wie sie wissen, waren
wir vergangenes Jahr von einer Welle negativer Berichte betroffen, deren
rechtsverletzende Inhalte Gegenstand einiger gerichtlicher Auseinandersetzungen
geworden sind.
Diese
Auseinandersetzungen sind weitestgehend abgeschlossen. Es steht nur noch eine
Entscheidung in einem Verfahren aus, dass wir gegen den BSZ Bund für soziales
und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. wegen rechtsverletzender Berichte über uns
angestrengt haben. Dieser Verein behauptet nun in dem Verfahren, dass sich
Mitglieder unserer Genossenschaft ihm angeschlossen hätten und legt hierfür als
Beweis anonymisierte Emails von einigen unserer Mitglieder vor. Um uns in dem
Verfahren zu helfen und Schäden von uns abzuwehren, sind wir auf ihre Mithilfe
angewiesen. Wir wären ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns folgende Fragen
beantworten könnten:
- Standen Sie mit dem BSZ Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (www.fachanwalt-hotline.eu)
per Email, insbesondere am 25.07. 2017 in Verbindung?
- Sind Sie Mitglied des BSZ Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.oder BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft Geno Wohnbaugenossenschaft eG geworden?
Vielen Dank für Ihre
Mühe!
Zitat Ende.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
So war auch der BSZ e.V. im Jahr 2018 wieder von etlichen
Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die
vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.
Wir hoffen auf
finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt
Teilnehmern und Sponsoren. Erfüllt sich diese Hoffnung nicht, wird sich der BSZ®
e.V. vom Markt verabschieden müssen.
Die finanziellen Forderungen und die Höhe der
Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich
erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne
Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich kann manch ein Zeitgenosse,
welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die
Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch
nachvollziehen, dass selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein
wie den BSZ e.V. zum ernsthaften Problem werden kann.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger-
und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales
und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02 .2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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