Dienstag, Februar 26, 2019

WIE EINE AUS DEM RUDER GELAUFENE PARALLELJUSTIZ DEN ANLEGERSCHUTZ AUSHEBELT.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist im Jahr 1998 als nicht auf Gewinn orientierter Verein angetreten, um durch ständige Berichterstattung über heikle Kapitalanlageangebote einen besseren Anlegerschutz zu erreichen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlten sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Meist waren die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ Genossenschaften, Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.
 

Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern  der Erzielung von Gebühren  und hauptsächlich  der Verzögerung des endgültigen Aus für das fragliche Anlagevehikel. So wurde und wird jede große Anlagepleite in Deutschland durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert werden.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind unseriöse Finanzanbieter die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist diesen Leuten das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Der abgemahnte Anlegerschützer, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe bezahlen wird. So hat die Kanzlei CBH Rechtsanwälte in einem von der GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ e.V. angestrengten Verfahren beantragt, dem BSZ e.V. unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250 000.00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250 000.00 €, Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre).

So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können.

Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
  
So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
  
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein Unternehmen vertritt über dessen fragliches Geschäftsmodell in vielen Medien äußerst negativ berichtet wurde. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man ja auch, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
  
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit.

Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  ,www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen.

Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule. So hat die GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. die BSZ e. V. Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell  durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.

Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:

„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen. Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann, wurde der Weg der Abmahnung gewählt.

  • In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als ein erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wird leider nicht erläutert.

Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da ein komplett anderes Bild. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die GENO ermitteln.

Nachstehend einige Links mit Berichten zur Geno:

Focus online: Keine Wohnung und das Geld ist weg Dreiste Genossenschaft: Anleger zahlen 10.000 Euro für Wohnungen, die sie nie bekommen.

Stiftung Warentest: Genossenschaften: Wie dubiose Anbieter das gute Image missbrauchen.

SWR Fernsehen MARKTCHECK: Immobilienkauf: Wie Anbieter ahnungslose Kunden ködern. Das Angebot: einfach Genossenschaftsanteile kaufen und schon bald in die Wunschimmobilie einziehen. Verlockend, aber mitunter ein Geschäft mit ruinösen Folgen.

FraudAnwalt: GENOGEN EG: STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT WEGEN BETRUG
Die GenoGen eG mit Hauptsitz im beschaulichen Borken warb einmal mit dem Slogan -„Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung“. Dieses Versprechen konnte die GENO Wohnbaugenossenschaft eGgegenüber ihren Mitgliedern nunmehr nicht mehr einhalten – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Verantwortlichen Maik Paul wegen bandenmäßigen Betrugs. Fraudanwalt rät Genossen dringend davon ab ihre Ratensparverträge weiterhin zu bedienen, unklar ist, wie viel Geld veruntreut wurde.
  
  • Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucherinformation.
  
Wenn man die in diesem Bericht genannten Links der Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem Anlegerschutz dienen. In seiner 21 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten.

Die leidtragenden waren stets die Anleger.

Nach Medienberichten soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezüglich der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG Fragebögen an die Genossenschaftsmitglieder geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich davon zusätzliche Informationen. Die Behörde soll wegen des Verdachts des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG. ermitteln.

Bei dem BSZ e.V. hat man sich noch einmal den Antrag der CBH Rechtsanwälte bezüglich einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO gegen den BSZ e.V. angesehen. Dabei ist aufgefallen, dass die abmahnende Kanzlei Informationen besitzen müsste, die der Staatsanwaltschaft Stuttgart vielleicht nicht bekannt sind. Wie sonst ist es möglich, dass diese Kanzlei zu einer völlig gegenteiligen  wirtschaftlichen Bewertung der GENO kommt, als es die ganze Fachpresse tut.

CBH Rechtsanwälte schreibt im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07. Juli 2017. Zitat:

„Das Geschäftsmodell der Antragstellerin funktioniert dagegen auch dann, wenn ihr keine neuen Mitglieder beitreten. Selbst in diesem Falle wäre eine Zuteilung von Immobilien für ihre Mitglieder möglich. Die Antragstellerin hat sogar einen Mitgliederschwund von ca. 10000 auf ca. 5000 Mitglieder verkraften müssen, ohne dass ihr Geschäftsmodell zusammengebrochen wäre. Derzeit (vorläufiger Stand 2016) beträgt das Auseinandersetzungsguthaben für ausscheidende Mitglieder ca. 97% des einbezahlten Genossenschaftsguthabens.

Zudem verfügt die Antragstellerin durch die Realisierung von Immobilienwünschen ihrer Mitglieder über Immobilienvermögen. Sie verfügt nach dem Lagebericht für 2015 über ein Vermögen von ca. 26 Mio. Euro (an dem alle Genossenschaftsmitglieder qua Mitgliedschaft beteiligt sind.) und ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet.

Die Antragstellerin erzielt Einnahmen aus Vermietung und Veräußerung von Immobilien, sie verfügt über ein Vermögen von ca. 26 Mio Euro ( an dem ihre Genossenschaftsmitglieder über ihre Mitgliedschaft beteiligt sind) und sie ist in der Lage, für ihre Mitglieder Immobilien zu realisieren. Ferner beträgt das Auseinandersetzungsguthaben ausscheidender Mitglieder ca. 97% des einbezahlten Geschäftsguthabens.

Ein erfolgreich die Einordnung des Geschäftsmodells der Antragstellerin als „Schneeballsystem“ stützender Mindeszbestans an Beweistatsachen wäre nach dem dargelegten Begriffsverständnis Anknüpfungspunkte an täuschende Elemente in dem Geschäftsmodell der Antragstellerin und an einen allein auf die Gewinnfinanzierung für ältere Mitglieder durch neue Mitglieder gerichteten Geschäftswillen der Antragstellerin. Diese fehlen völlig.
Zitat Ende.

Dem BSZ e.V. liegt ein an die Mitglieder der GENO gerichtetes Schreiben der GENO Wohnbaugenossenschaft vom 04.04.2018 vor.  Unterschrieben ist dieser Brief von Jens Meier Vorstandsvorsitzender der GENO Wohnbaugenossenschaft eG. Die zweite Unterschrift stammt von der Sachgebietsleiterin Mitgliederwesen. 

Text dieses Schreibens. Zitat:

„wie sie wissen, waren wir vergangenes Jahr von einer Welle negativer Berichte betroffen, deren rechtsverletzende Inhalte Gegenstand einiger gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden sind.

Diese Auseinandersetzungen sind weitestgehend abgeschlossen. Es steht nur noch eine Entscheidung in einem Verfahren aus, dass wir gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. wegen rechtsverletzender Berichte über uns angestrengt haben. Dieser Verein behauptet nun in dem Verfahren, dass sich Mitglieder unserer Genossenschaft ihm angeschlossen hätten und legt hierfür als Beweis anonymisierte Emails von einigen unserer Mitglieder vor. Um uns in dem Verfahren zu helfen und Schäden von uns abzuwehren, sind wir auf ihre Mithilfe angewiesen. Wir wären ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns folgende Fragen beantworten könnten:

  1. Standen Sie mit dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (www.fachanwalt-hotline.eu) per Email, insbesondere am 25.07. 2017 in Verbindung?
  2. Sind Sie Mitglied des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.oder BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Geno Wohnbaugenossenschaft eG geworden?

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Zitat Ende.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So war auch der BSZ e.V. im Jahr 2018 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern und Sponsoren. Erfüllt sich diese Hoffnung nicht, wird sich der BSZ® e.V. vom Markt verabschieden müssen.

Die finanziellen Forderungen und die Höhe der Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, dass selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum ernsthaften Problem werden kann.

 Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!


Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02 .2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.








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