Dienstag, März 05, 2019

GVM Select Vermögensmanagement AG - Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Verantwortliche

Anleger, die in sogenanntes Genussrechtskapital investiert haben, wurden Ende 2018 vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg angeschrieben und darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim (AZ 628 Js 28537/18) gegen Verantwortliche der GVM Select Vermögensmanagement AG wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche ermittle.

Aufgeschreckt durch diese Mitteilung werden sich einige Anleger, die sogenannte Genussrechte bei der GVM Select Vermögensmanagement AG erworben haben, anhand der vom Landeskriminalamt aufgeworfenen Fragen erstmalig intensiver mit dieser Anlageform auseinandergesetzt haben.

Dabei werden die Anleger erkannt haben, dass Sie einen Verkaufsprospekt der damals noch als Göhringer Kapitalmanagement AG firmierenden Unternehmung erst im Nachgang zur Zeichnung erhalten haben. Mit der finanziellen Situation der Göhringer Kapitalmanagement AG dürften sich nur die wenigsten Anleger bei Zeichnung auseinandergesetzt haben – auch nicht über die Verwendung der Gelder. Zwar habe man regelmäßig Informationsschreiben zum Stand der Grundzinsansprüche erhalten, nicht jedoch solche über den Stand des einzelnen Genussrechtskapitals inklusive Gewinn- und Verlustbeteiligung.

Einzelnen Anlegern wird erst in diesem Moment bewusst geworden sein, dass sie bisher überhaupt keine Auszahlungen erhalten haben, sich jedoch in dem Glauben auf eine Auszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt nebst der Überschussbeteiligung und der Grundverzinsung sich vertragstreu verhalten haben. Vor dem Hintergrund der eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim könnten einige Anleger die Rückzahlung des Genussrechtskapitals in Frage stellen.

„Genussrechtskapital sollte nicht mit festverzinslichem Festgeld verwechselt werden“, so der hier berichtende Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Es handelt sich eben nicht um Kapital zur Absicherung der Zukunft, sondern um Wagniskapital, welches sowohl am Gewinn als auch am Verlust eines Unternehmens teilnimmt - und zwar bis zu vollen Höhe. Die Genussrechtsansprüche des Genussrechtsinhabers können sich dadurch bis auf null reduzieren.“

Anleger, die auf eine sichere Verzinsung gehofft haben sollten, werden spätestens beim Studium der Genussrechtsbedingungen, die sich eher unscheinbar auf der Rückseite des Zeichnungsscheins finden, enttäuscht. Hiernach kann auch der Grundverzinsungsanspruch verfallen, siehe § 3 Ziffer 3 der Genussrechtsbedingungen.

„Eine ausgewogene Darstellung von Vorteilen und Risiken lässt das Kurzprospekt der Göhringer Kapitalmanagement AG bezüglich des Ratenzahlungsvertrags zum Erwerb von Genussrechtskapital des Typs C vermissen. Dezidierte Risikohinweise sind nicht ersichtlich. Die Angaben sind teilweise widersprüchlich“, so der Rechtsanwalt.

„Anleger die in Genussrechtskapital der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, investiert haben, sollten kurzfristig eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen“, rät der berichtende Fachanwalt..

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