Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage
Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen
will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig
handeln.
Gerade bei Kapitalanlagen neigen Anleger nach dem Prinzip
Hoffnung, immer wieder zu Nachkäufen, zu übereilten Handlungen oder vertrauen
sich dem falschen Helfer an und werfen so
gutes Geld' dem schlechten hinterher.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten
sich Versicherte an dem Spiel den „schwarzen Peter“ hin und her zu schieben,
auf keinen Fall beteiligen. Denn am Ende des Tages ist leider meistens der
Kunde der Angeschmierte. Er ist zermürbt und gibt auf oder lässt sich mit einem
miesen Vergleich abspeisen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Beim Schadenersatz
geht es um Unrecht und Schuld.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene
Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den
falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld
dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem von EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung! EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren
erfolgreich am Markt tätig.
Ab sofort kann jeder
Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf
Erfolgsbasis beauftragen!
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst
durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine
Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil,
dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber
als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen
gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei
einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Der Geschädigte hat
kein Kostenrisiko.
Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich
einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
In diesen Fällen wird
schnell geholfen:
- Kapitalanlage
gescheitert oder gekündigt, Geld bleibt aus
- Versicherung
zahlt nicht
- Anwaltsfehler
- Trotz
Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt
- Zinsen
werden nicht bezahlt
- Rechnungen
werden nicht bezahlt
- Ware
verschickt, Kunde zahlt nicht
- Darlehen
wird nicht bedient
- Geld
bezahlt aber Ware nicht erhalten
- Geld
bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
- Geld
bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
- Gutschein
wird nicht ausbezahlt
- Miete
wird nicht bezahlt
Das EXPRESS Inkasso System wird auch gerne von Versand- und
Internethändlern genutzt.
Betroffene, die einen berechtigten Anspruch ohne eigenes
Kostenrisiko durchsetzen möchten, können per
E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen
einreichen.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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