Mittwoch, Februar 27, 2019

Gelungener Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Jetzt Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte nehmen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Handel mit binären Optionen, Forex oder Kryptowährungen Ermittlungen gegen internationale Tätergruppe – Umfangreiches Beweismaterial sichergestellt – Hauptverdächtiger festgenommen.

„Es ist erfreulich, dass den Behörden nun ein empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1989 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Über Handelsplattformen im Internet gelingt es Kriminellen immer wieder, Anleger und Verbraucher mit riskanten Finanzprodukten wie binäre Optionen, Forex und ähnliche oder auch Kryptowährungen zu betrügen. Dem österreichischen Bundeskriminalamt (BK) ist nun eine empfindlicher Schlag gegen eine internationale Tätergruppierung gelungen, die europaweit mehrere tausend Verbraucher mit derartigen Finanzprodukten um etwa 100 Millionen Euro pro Jahr geschädigt haben soll. Wie das BK heute mitteilte, wurde ein Hauptverdächtiger festgenommen.

Ein Expertenteam des Bundeskriminalamts und des LKA Niederösterreich ermittelt bereits seit September 2017 gegen die internationale Tätergruppierung. Nun ist ihnen in Zusammenarbeit mit Ermittlern aus Deutschland, Bulgarien und der Tschechischen Republik ein empfindlicher Schlag gegen die internationale Cyber-Kriminalität gelungen. Dabei wurden in Sofia Räumlichkeiten von insgesamt 21 Firmen sowie vier Privatadressen von Verdächtigen durchsucht und einige Terabyte Daten, Geschäftsunterlagen und ein sechsstelliger Geldbetrag sowie 14 Konten sichergestellt. Zudem wurde ein Hauptverdächtiger festgenommen, der nun in Auslieferungshaft in Bulgarien sitzt.

Das kriminelle Netzwerk habe seine Opfer hauptsächlich über soziale Netzwerke, Anrufe aus Call-Centern oder mit Massenmails angeworben. Die Opfer wurden in dem Glauben gelassen, dass es bei den Finanzprodukten kaum ein Risiko gebe, obwohl es sich um hochriskante Produkte handelte. Zudem konnten die Kurse mittels einer Software im Sinne der Täter beeinflusst werden. Gewinnauszahlungen an die Anleger wurden nicht geleistet. Stattdessen wurden nur Verluste ausgewiesen. Tatsächlich wanderte das Geld der Anleger in Scheinfirmen und wurde dort gewaschen.  Für die Opfer endete dies regelmäßig mit dem Totalverlust ihres investierten Kapitals, so das BK.

Für den groß angelegten Betrug haben die Täter ein Netzwerk aus Scheinfirmen geschaffen. Ein großer Teil dieser Infrastruktur mit Call-Centern, Software-Entwicklung oder Firmenkonten war in der Tschechischen Republik oder Bulgarien angesiedelt. Nun wurde in Abstimmung mit den nationalen Ermittlungsbehörden gegen einen Teil des Netzwerkes vorgegangen, der offenbar im Internet die Handelsplattformen XTraderFX, Optionstars, OptionstarsGlobal, Goldenmarkets, SafeMarkets, Cryptopoint und einige weitere betrieben hat. Nach Angaben des BK soll über diese Plattformen ein Umsatz von mindestens 66 Millionen Euro erwirtschaftet worden sein. Es werde aber davon ausgegangen, dass der tatsächliche Umsatz noch deutlich höher ist.

Erst im Dezember 2018 hatten die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter eine gemeinsame Warnung an Verbraucher herausgegeben. Dabei wiesen sie auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten wie CFDs und binären Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen hin. Die Kunden würden dabei mit hohen Gewinnaussichten und einfacher Handhabung gelockt.

„Umso erfreulicher ist es, dass den Behörden nun ein empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Betroffenen denen ein Schaden entstanden ist  können sich der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität anschließen. Der BSZ e.V. kooperiert mit einer Initiative von Anwälten und Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Experten die  basierend auf den Ermittlungsergebnissen aus dem Strafverfahren gegen die Betreiber des Systems vorgehen und auch versuchen für geschädigte Investoren  Geld zurückzuholen.

Betroffene Anleger können sich als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität durch die dafür zuständige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kostenlos Rechtsrat einholen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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