Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Handel mit binären
Optionen, Forex oder Kryptowährungen Ermittlungen gegen internationale
Tätergruppe – Umfangreiches Beweismaterial sichergestellt – Hauptverdächtiger
festgenommen.
„Es ist erfreulich, dass den Behörden nun ein empfindlicher
Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun
ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte
Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“ sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. und seit 1989 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Über Handelsplattformen im Internet gelingt es Kriminellen
immer wieder, Anleger und Verbraucher mit riskanten Finanzprodukten wie binäre
Optionen, Forex und ähnliche oder auch Kryptowährungen zu betrügen. Dem
österreichischen Bundeskriminalamt (BK) ist nun eine empfindlicher Schlag gegen
eine internationale Tätergruppierung gelungen, die europaweit mehrere tausend
Verbraucher mit derartigen Finanzprodukten um etwa 100 Millionen Euro pro Jahr
geschädigt haben soll. Wie das BK heute mitteilte, wurde ein Hauptverdächtiger
festgenommen.
Ein Expertenteam des Bundeskriminalamts und des LKA Niederösterreich
ermittelt bereits seit September 2017 gegen die internationale
Tätergruppierung. Nun ist ihnen in Zusammenarbeit mit Ermittlern aus
Deutschland, Bulgarien und der Tschechischen Republik ein empfindlicher Schlag
gegen die internationale Cyber-Kriminalität gelungen. Dabei wurden in Sofia
Räumlichkeiten von insgesamt 21 Firmen sowie vier Privatadressen von
Verdächtigen durchsucht und einige Terabyte Daten, Geschäftsunterlagen und ein
sechsstelliger Geldbetrag sowie 14 Konten sichergestellt. Zudem wurde ein
Hauptverdächtiger festgenommen, der nun in Auslieferungshaft in Bulgarien
sitzt.
Das kriminelle Netzwerk habe seine Opfer hauptsächlich über
soziale Netzwerke, Anrufe aus Call-Centern oder mit Massenmails angeworben. Die
Opfer wurden in dem Glauben gelassen, dass es bei den Finanzprodukten kaum ein
Risiko gebe, obwohl es sich um hochriskante Produkte handelte. Zudem konnten
die Kurse mittels einer Software im Sinne der Täter beeinflusst werden.
Gewinnauszahlungen an die Anleger wurden nicht geleistet. Stattdessen wurden
nur Verluste ausgewiesen. Tatsächlich wanderte das Geld der Anleger in
Scheinfirmen und wurde dort gewaschen.
Für die Opfer endete dies regelmäßig mit dem Totalverlust ihres
investierten Kapitals, so das BK.
Für den groß angelegten Betrug haben die Täter ein Netzwerk
aus Scheinfirmen geschaffen. Ein großer Teil dieser Infrastruktur mit
Call-Centern, Software-Entwicklung oder Firmenkonten war in der Tschechischen
Republik oder Bulgarien angesiedelt. Nun wurde in Abstimmung mit den nationalen
Ermittlungsbehörden gegen einen Teil des Netzwerkes vorgegangen, der offenbar
im Internet die Handelsplattformen XTraderFX, Optionstars, OptionstarsGlobal,
Goldenmarkets, SafeMarkets, Cryptopoint und einige weitere betrieben hat. Nach
Angaben des BK soll über diese Plattformen ein Umsatz von mindestens 66
Millionen Euro erwirtschaftet worden sein. Es werde aber davon ausgegangen,
dass der tatsächliche Umsatz noch deutlich höher ist.
Erst im Dezember 2018 hatten die deutsche
Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, das Bundeskriminalamt und die
Landeskriminalämter eine gemeinsame Warnung an Verbraucher herausgegeben. Dabei
wiesen sie auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen
Finanzinstrumenten wie CFDs und binären Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes
sowie Währungen und Kryptowährungen hin. Die Kunden würden dabei mit hohen
Gewinnaussichten und einfacher Handhabung gelockt.
„Umso erfreulicher ist es, dass den Behörden nun ein
empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und
Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff
auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
Betroffenen denen ein Schaden entstanden ist können sich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität
anschließen. Der BSZ e.V. kooperiert mit einer Initiative von Anwälten und
Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Experten die basierend auf den
Ermittlungsergebnissen aus dem Strafverfahren gegen die Betreiber des Systems
vorgehen und auch versuchen für geschädigte Investoren Geld zurückzuholen.
Betroffene Anleger können sich als Fördermitglied der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität
durch die dafür zuständige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kostenlos
Rechtsrat einholen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Cyber-Kriminalität
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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