Montag, August 22, 2016

Wenn Webseiten gehackt werden, so ist das eine nervige Sache, aber offensichtlich in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn Seiten professionell gehackt werden mit dem Zweck der Unterbindung der Verbreitung unliebsamer Nachrichten ist dies nicht nur für die Opfer mieser Kapitalanlagen und schlechter Anlageberatung  übel, sondern auch für die Besucher der jeweiligen Homepages die nach Informationen suchen.


So wurden jetzt wiederholt mehrere vom BSZ e.V. betriebene Internetseiten gehackt und vom Provider vom Netz genommen. Die beauftragte Internetagentur braucht nunmehr eine Woche um den Schaden zu beheben! Auf die Frage ob das nicht schneller gehe, erhalten wir die Auskunft: „Wir machen auch nur unsere Arbeit“.  Mit der Prognose: „Dass kann die nächste Woche dann wieder passieren“!  Na prima!

„Kapitalanlagebetrüger oder Falschberater, wer sind die größeren Kapitalvernichter?“ So titelte der Beitrag des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. der am 19. August 2016 ins Netz gestellt wurde. „Anlageberatung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.   Durch falsche Anlageberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das ist skandalös!

Auslöser für diesen Beitrag war eine Pressemitteilung des Bankenverbandes unter dem Titel „Achtung Anlagebetrug: Auf Warnsignale achten“.

Vor dem Hintergrund, dass sich bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. täglich verzweifelte Kleinanleger melden die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben, berichtete der BSZ e.V. dass es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts sind bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Der BSZ e.V. stellte weiterhin fest, dass sich viele Kapitalanlagestrategien oft als Reinfälle erweisen. Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.

Offensichtlich haben diese offenen Worte nicht jedem gefallen. Anstatt sich mit Argumenten auszutauschen hat man die Seiten des BSZ e.V. gehackt und lahm gelegt.

Der BSZ e. V. ist es gewohnt nach kritischen Berichten mit Spam-Mails und Verleumdungen überschwemmt zu werden. „Wir werden aber nicht unsere Zeit und auch keinerlei finanzielle Mittel investieren um die Täter zu stellen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. 

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage immer wieder Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres  Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Ein besserer Anlegerschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit über 17 Jahren bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de (zur Zeit gehackt) , www.kapitalanleger-echo.de (zur Zeit gehackt)   und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen auch gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Fazit:
Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige Helfer seines Mandanten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Tim Reckmann / www.pixelio.de

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, August 19, 2016

Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR: Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Die schlechten Nachrichten reißen für die Gesellschafter des „Fondsdinosauriers“ aus dem Jahr 1995 nicht ab. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.


Hintergrund

Da die Gesellschaft das zum Erwerb der Fondsimmobilie im Jahr 1995 aufgenommene Darlehen nicht mehr bedient, werden nun die einzelnen Gesellschafter auf der Grundlage ihrer Stellung als GbR-Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen. Entsprechende Anwaltsschreiben sind den Gesellschaftern schon im Frühjahr ins Haus geflattert. Seither zieht sich die Angelegenheit in die Länge. Es kann sich aber um eine trügerische Ruhe handeln, wenn sich die betreffende Bank zum Handeln entschließt und die Anleger verklagt. Dann entstehen erhebliche weitere Kostenrisiken.

Empfehlung

Gegen die von der finanzierenden Bank erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Berechnung der geltend gemachten Forderungen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Alexander Schaal rät dazu, sich zeitnah über rechtliche Möglichkeiten und Risiken zu informieren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits Anleger des Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR. Sie bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR“  eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Alexander Schaal

vbdrschaa

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

tify'> 

BWF-STIFTUNG: GELD STATT GOLD FÜR DIE ANLEGER

 „Geld statt Gold – auf diese einfache Formel dürfen Anleger der BWF-Stiftung angesichts der aktuellen Rechtsprechung hoffen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Christof Bernhardt.


Mit tonnenweise Falschgold hatte die BWF-Stiftung rund 6000 Anleger hinters Licht geführt und sie um gut 55 Millionen Euro gebracht haben. Die Anleger hatten mit ihren Goldanlagen bei der BWF-Stiftung auf ordentliche Renditen gehofft und platzten aus allen Träumen als bekannt wurde, dass das Gold der BWF-Stiftung zum überwiegenden Teil nicht echt ist. Inzwischen wird den mutmaßlichen Verantwortlichen der Prozess gemacht. Rechtanwalt Bernhardt: „Das mag zwar eine Genugtuung sein, bringt den Anlegern aber nicht ihr Geld zurück. Allerdings bestehen gute Aussichten, sich das Geld auf dem Klageweg zurückzuholen.“

Denn Schadensersatzansprüche können sich nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen der BWF-Stiftung selbst richten, sondern auch gegen die Vermittler und Berater, die so Anlageprodukte wie „Gold Standard“ oder „Gold plus“ den nichtsahnenden Anlegern schmackhaft gemacht haben. Denn verschiedene Gerichte sehen die Vermittler bzw. Berater in der Schadensersatzpflicht – auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Ein Urteil hat inzwischen aber Rechtskraft erlangt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Landgericht Verden einen Versicherungsmakler, der die Anlageprodukte der BWF-Stiftung an ein Ehepaar vermittelt hatte, rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er die Eheleute fehlerhaft beraten habe.

„Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Vermittler die Plausibilität der Finanzprodukte prüfen müssen. Und da hätten ihnen eigentlich auffallen müssen, dass etwas nicht stimmt“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben die Anleger gute Aussichten, sich zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuholen. Zumal sie im Insolvenzverfahren auf keine hohe Quote hoffen können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, August 18, 2016

IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK - Brexit kann negative Auswirkungen auf Immobilienfonds haben.


Die Briten haben gewählt und sich für den Austritt aus der Europäischen Union entschieden. Der bevorstehende Brexit kann viele wirtschaftliche Folgen in Großbritannien haben und auch den Immobilienmarkt treffen. Das kann negative Konsequenzen für geschlossene Immobilienfonds wie den IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK haben.

„Durch den Brexit könnte die Nachfrage nach Immobilien in Großbritannien und speziell in den Handelsmetropolen wie London nachlassen, da viele Unternehmen negative Auswirkungen des Austritts aus der EU befürchten und ihren Geschäftssitz lieber innerhalb der Union haben möchte. Dadurch könnten die Mieteinahmen sinken“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Das könnte auch der im Oktober 2006 aufgelegte geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK zu spüren bekommen. Der Fonds beteiligte sich indirekt an einem Immobilienensemble, das aus dem UBS Central London Office Value Added Fund (UBS Clova), dem CBRE UK Property Fund und dem bereits seit 2013 insolventen IVG/AXA Greater London Fund bestand. Anleger steuerten bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Britischen Pfund rund 117 Millionen GBP bei. Schon durch die Finanzkrise 2008 geriet der britische Immobilienmarkt ins Wanken und die erhofften Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Durch den bevorstehenden Brexit könnte es zu neuerlichen Problemen kommen.

Anleger können aber handeln, bevor es zu spät ist. Sie können prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da sich die Anleger seit Oktober 2006 an dem Fonds beteiligen konnten, könnten aber mögliche Ansprüche schon bald verjähren. Die Verjährung tritt auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft ein.

Rechtsanwalt Kanz: „Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn Investitionen in Immobilien sind keineswegs so krisenfest wie sie häufig dargestellt wurden. Sinkende Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds belasten. Für die Anleger wiegt das Totalverlust-Risiko besonders schwer. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, August 17, 2016

Magellan Container: Keine Mieteinnahmen für die Anleger

Anleger der Magellan-Container können weiterhin keine Auszahlungen aus den Mieteinkünften erwarten. Das teilte der vorläufige Insolvenzverwalter jetzt mit.  Darüber hinaus herrsche große Unklarheit, ob die Anleger überhaupt eigentumsrechtliche Aussonderungsansprüche haben. Diese Frage muss wohl gerichtlich geklärt werden.

Eigentlich schien alles ganz klar zu sein als sich die Anleger an den Container-Investments der Magellan Maritime Services beteiligten. Sie kauften die Container, beauftragten Magellan mir der Vermietung und erhielten garantierte Mieteinkünfte und später sollten die Container zurückverkauft werden. Nach der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH scheint inzwischen nicht mehr vieles klar zu sein. Offensichtlich ist noch nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container geworden sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter und auch ein Gutachter kommen jedenfalls zu dem Schluss, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Mieteinkünfte haben. Diese liegen nach Angaben des Insolvenzverwalters auch deutlich unter den garantierten Zahlungen, die den Anlegern von der Magellan Maritime Services zugesichert wurden.

„Für die Anleger wird die Lage immer konfuser und unübersichtlicher. Es ist jedoch klar, dass sie vorläufig nicht auf Auszahlungen hoffen dürfen. Mit welcher Quote sie im Insolvenzverfahren rechnen können, ist ebenfalls noch völlig ungewiss. Angesichts drohender Verluste können die Anleger ihre rechtlichen Optionen prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

So könne u.a. geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So hätten die Anleger über die Risiken ihres Investments und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Ebenso kann geprüft werden, ob der Widerruf der Kaufverträge möglich ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das reguläre Insolvenzverfahren über die Magellan Maritime Services GmbH wird voraussichtlich Anfang September eröffnet. Dann können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Foto:  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
tify'> 

OLG Bamberg hält Kündigung von Bausparverträgen für unwirksam

Die massenhaften Kündigungen von Bausparverträgen durch die Bausparkassen bleiben weiter ein juristischer Zankapfel. Als zweites Oberlandesgericht nach dem OLG Stuttgart hat sich nun das OLG Bamberg auf Seiten der Bausparer gestellt.


Mit Urteil vom 10. August 2016 erklärte das OLG Bamberg die Kündigung dreier Bausparverträge aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 für unwirksam. Die Bausparverträge waren mit 2,5 bis 3 Prozent verzinst. Die Bausparer hatten die Verträge jedoch nie für ein Bauspardarlehen genutzt und erhielten schließlich die Kündigung durch die Bausparkasse. „Das ist der klassische Fall. Die Bausparverträge sind seit einigen Jahren zuteilungsreif, das Darlehen wird aber nicht in Anspruch genommen. Um nicht länger die vergleichsweise hohen Zinsen zahlen zu müssen, kündigen die Bausparkassen diese Altverträge“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Umstritten bleibt dabei aber, ob die Bausparkassen überhaupt das Recht haben, die Bausparverträge zu kündigen. In der Regel beziehen sie sich dabei auf § 489 BGB. Dieser regelt, dass ein Darlehensnehmer das Darlehen zehn Jahre nach dessen vollständigen Empfang kündigen kann. Bei der Beurteilung, ob sich diese Regelung überhaupt auf Bausparkassen anwenden lässt oder ob sie eine reine Schutzregelung für die Verbraucher ist, scheiden sich die Geister. Wie schon das OLG Stuttgart entschied nun auch das OLG Bamberg, dass sich Bausparkassen nicht auf diese Regelung berufen können.

Andere Oberlandesgerichte vertreten eine andere Auffassung. So auch das OLG Koblenz in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: 8 U 11/16). Demnach können sich die Bausparkassen auf dieses Sonderkündigungsrecht berufen. Eine endgültige Entscheidung wird wohl der BGH treffen müssen, bei dem schon mehrere Revisionsverfahren anhängig sind. Mit einem höchstrichterlichen Urteil wird aber nicht vor 2017 gerechnet.

„Bis dahin sollten die Bausparer die Kündigung ihrer Bausparverträge nicht einfach akzeptieren, sondern sich dagegen zur Wehr setzen. Der BGH hat in vielen Fällen eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, August 16, 2016

DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff: Fondsgesellschaft bittet zur Kasse

Die Fondsgesellschaft fordert von Anlegern die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.


Hintergrund

Wegen des – wieder einmal – „nicht vorhersehbaren“ Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Fonds den Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten aber trotzdem abschreiben. Besonders schmerzhaft ist dies für diejenigen Gesellschafter, die noch im Januar 2016 an der angebotenen Kapitalerhöhung teilgenommen haben.

Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht die Fondsgesellschaft nun Ansprüche auf Rückzahlung eines Großteils der zu Anfang der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch erhöhen.

Empfehlung

Gegen die von der Gesellschaft erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Alexander Schaal erklärt dazu: „Nach meiner festen Überzeugung sind die geltend gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um „Darlehen“ der Gesellschaft noch besteht eine wirksam vereinbarte „Innenhaftung“ oder eine Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter.“ Anleger sollten deshalb keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar verfolgt die Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 schon seit mehreren Jahren. Dabei hat sie Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei Erwerb des riskanten Fonds erfolgreich vertreten. Sie bietet den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar

vb

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für Anleger.

Erfolgreiche Rückabwicklung gefloppter Fondsbeteiligungen.

Wieder einmal erweisen sich Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bankberatern als leere Versprechungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, vertritt Zeichner des Schifffonds CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG. Der letzte feststellbare Zweitmarktkurs betrug im Juli 2015 nur noch 7,5 % des Nennbetrags. Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des desolaten Verlaufs auch dieser Beteiligung massiv geschädigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, den Fonds wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend. Beim Vertrieb dieser Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung einer beratenden Bank handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf seit Jahren immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurde die Anlage unseren Mandanten unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente neben verheimlichten Provisionen genutzt werden. Letztlich muss kaum ein Anleger auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, sich ohne Einleitung eines Rechtsstreits zu einigen, hat spürbar weiter zugenommen.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen: Senden Sie uns zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich eines Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Anwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen angesichts deren langjährigen einschlägigen Erfahrungen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

jg

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


WIDERRUF VON ANSCHLUSSFINANZIERUNGEN BEI IMMOBILIENDARLEHEN

Die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, ist am 21. Juni 2016 endgültig abgelaufen. Wurden für diese Darlehen Anschlussfinanzierungen abgeschlossen, kann ein Widerruf unter Umständen noch möglich sein.


Ein Beispiel: Ein Verbraucher hat 2003 ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen. Die Zinsbindung lief 2011 ab und der Verbraucher hat bei dem gleichen Kreditinstitut das Darlehen verlängert. „Der Widerruf für das Immobiliendarlehen aus 2003 hätte bis spätestens 21. Juni 2016 erklärt werden müssen. Für den Widerruf der Anschlussfinanzierung in 2011 stellt sich jetzt die Frage, ob ein komplett neuer Kreditvertrag abgeschlossen wurde oder ob der bestehende Vertrag nur verlängert wurde. Dann wäre es eine reine Prolongation und kein Widerruf mehr möglich“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn dann gilt der Ursprungsvertrag. Selbst wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt, hätte der Widerruf noch fristgerecht erfolgen müssen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich bei dem Darlehen um eine „echte“ Anschlussfinanzierung handelt. Dann wurde ein eigenständiger neuer Kredit abgeschlossen, der unabhängig von dem Ursprungsdarlehen zu sehen ist. „Das ist z.B. häufig dann der Fall, wenn der Verbraucher noch zusätzliches Kapital aufgenommen hat, etwa weil das Bauvorhaben teurer geworden ist oder auch wenn der Kreditnehmer gewechselt hat. Das kann der Fall sein, wenn das Darlehen zunächst nur auf den Namen einer Person lief und später eine weitere Person hinzukam“, so Rechtsanwalt Kanz. Dann kann der Widerruf noch möglich sein, sofern dieses „neue“ Darlehen nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das war auch nach 2010 noch oft genug der Fall. Angesichts der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre kann sich auch der Widerruf bei jüngeren Darlehen durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Wurde ein zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen und der Widerruf von der Bank abgelehnt, bestehen gute Chancen, den Widerruf dennoch durchzusetzen. Die Gerichte und nicht zuletzt der BGH haben mit aktuellen Urteilen die Position des Verbrauchers beim Darlehenswiderrufs erheblich gestärkt. Daher sollten sie sich von einer Ablehnung durch die Bank nicht entmutigen lassen, sondern ihr Recht auch durchsetzen. Es geht schließlich um ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.