Montag, Juni 27, 2016

Nach der Anlagepleite folgt die Schlacht der Rechtsanwälte um die Anleger

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was sie da lesen und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin.


Wird eine Kapitalanlage notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt jetzt die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils Betroffenen-Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Es gibt Verbraucherschützer die bieten auch Rat per Telefon an. Für 1.75 Euro die Minute. Selbst die telefonische Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung kostet 42 Cent pro Minute. Was die eigentliche Beratung kostet und in welchem Umfang diese stattfindet möge jeder für sich selbst herausfinden.

Da gibt es  Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen,  Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt  dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.  Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt der erste Weg dann oft in eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „ Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches Marketingverhalten auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.

Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesen Fällen idealerweise vertraut ist, bearbeiten. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden wegen des großen Zuspruchs von Anlegern stets von mehreren mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle rechtzeitig daran gehindert werden Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  , www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu  neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle:  © Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Kündigung von Bausparverträgen – BGH ist gefordert.

Im Streit um die Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen muss voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit einer höchstrichterlichen Entscheidung für Klarheit sorgen. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist derzeit uneinheitlich.


Kündigung von Bausparverträgen – BGH ist gefordert

Im Kern geht es um die Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dieser regelt, dass ein Darlehensnehmer das Darlehen zehn Jahre nach dessen vollständigen Empfang kündigen könne. Auf diese Regelung beziehen sich zumeist auch die Bausparkassen, wenn sie zuteilungsreife Bausparverträge, wie in den vergangenen Monaten tausendfach geschehen, kündigen. „Rechtlich ist es allerdings extrem umstritten, ob dieser Paragraf von den Bausparkassen angewendet werden kann. So hat das OLG Stuttgart festgestellt, dass diese Regelung dem Schutz der Verbraucher diene. Auch wenn eine Bausparkasse in der Ansparphase die Rolle des Darlehensnehmers übernehme, sei sie nicht schutzbedürftig. Denn gewerbliche Kreditinstitute könnten die Vertragsbedingungen selbst definieren und unerwünscht lange Laufzeiten dadurch ausschließen. Das OLG erklärte in zwei Fällen die Kündigung eines Bausparvertrags für unwirksam“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Christof Bernhardt.

Genau andersherum hat nun das OLG Hamm entschieden. Nach Auffassung des Gerichts können sich die Bausparkassen auf den umstrittenen Paragrafen berufen. Aufgrund der unterschiedlichen obergerichtlichen Rechtsprechung hat der 31. Zivilsenat bewusst die Revision zugelassen. Dadurch haben die Bausparer die Gelegenheit, eine höchstrichterliche Entscheidung durch den BGH herbeiführen können.

„Bis der BGH eine Grundsatzentscheidung fällt, kann allerdings noch einige Zeit vergehen. Bis dahin müssen die Verbraucher die Kündigung ihres Bausparvertrags nicht klaglos akzeptieren. Die Begründung der Bausparkasse steht auf wackeligen Beinen, wie u.a. das OLG Stuttgart bereits erkannt hat“, so  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Es zeigt sich immer wieder, dass Verbraucher die von spezialisierten Rechtsanwälten vertreten werden, gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Ein Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0f96a5b4e7f9f43a05531192360b1412  

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christoph Bernhardt

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden und sich auch in die Unzterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Sonntag, Juni 26, 2016

Der Widerruf von Immobiliendarlehen ist noch längst nicht Geschichte.

Am 12. Juli muss der Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs entscheiden (Az.: XI ZR 564/15). Es geht um die Revision eines Kreditinstituts gegen ein Urteil des OLG Nürnberg vom 11. November 2015 (Az.: 14 U 2439/14).


Das OLG hatte entschieden, dass die verwendete Widerrufsbelehrung mit der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ fehlerhaft ist. Die Fußnote sei für den Verbraucher irreführend, da es für ihn nicht ersichtlich sei, dass sie sich an den Sachbearbeiter der Bank richte. Ebenso ist die Formulierung, dass die „Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginnt“ nach Ansicht des OLG missverständlich, da sie nahelegt, dass die Widerrufsfrist auch zu einem späteren Zeitpunkt beginnen könnte. Insofern entsprechen derartige Widerrufsbelehrungen nicht dem Deutlichkeitsgebot. Dadurch sei die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden und der Widerruf auch Jahre nach Abschluss des Darlehens noch wirksam erfolgt, so das OLG.

Über die Revision der Bank hat am 12. Juli der BGH zu entscheiden. „Vergleichbare Verhandlungen vor dem BGH sich schon mehrfach geplatzt, weil die Bank ihre Revision noch zurückgezogen hat oder es noch eine kurzfristige Einigung mit dem Verbraucher gab. Man darf gespannt sein, ob die betreffende Bank es nach dem Ende der Widerrufsfrist für zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen nun auf eine Grundsatzentscheidung des BGH ankommen lässt“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Allerdings rechnet er nicht damit, dass es tatsächlich zu der Verhandlung vor dem BGH kommt. „Bei den Banken und Sparkassen liegen wahrscheinlich noch tausende von Darlehenswiderrufen über die noch nicht entschieden wurde und die die Banken vermutlich nicht so einfach akzeptieren werden. In etlichen Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen finden sich derartige missverständliche Angaben zur Widerrufsfrist. Das Risiko, dass der BGH nun höchstrichterlich entscheidet, dass diese Darlehen wirksam widerrufen werden konnten, gehen die Banken vermutlich ein. Zumal davon auszugehen ist, dass der BGH seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung treu bliebe und das Urteil der OLG Nürnberg zumindest weitgehend bestätigen würde“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Verbraucher, die ihre Darlehen vor dem 21. Juni fristgerecht widerrufen haben, kann nun die Auseinandersetzung mit ihrer Bank erst richtig beginnen. „Viele Banken werden sich voraussichtlich auf den Widerruf nicht einlassen. In den meisten Fällen kann der Widerruf aber gerichtlich durchgesetzt oder auch eine außergerichtliche Lösung mit der Bank gefunden werden“, ist Rechtsanwalt Kanz überzeugt.

Am 21. Juni endete übrigens nur das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Darlehen jüngeren Datums können ggf. immer noch widerrufen werden. „Auch in diesen Verträgen lassen sich häufig noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden, so dass der Widerruf noch möglich ist“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehenswiderrufen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf Darlehenswiderruf anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Juni 25, 2016

Steilmann: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

Wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den insolventen Modekonzern Steilmann.

Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet, konnte Steilmann offenbar die Rechnungen von Lieferanten nicht mehr bezahlen. Es folgte die Strafanzeige.

Die Ermittlungen werden zeigen müssen, ob der Steilmann-Konzern noch Waren bestellt hat, obwohl die Insolvenz schon ersichtlich war. Erst im November 2015 hatte Steilmann den Sprung an die Börse gewagt. Dieser Sprung geriet zwar relativ kurz, aber rund 9 Millionen Euro haben die Anleger in die Steilmann-Aktie investiert. Rund fünf Monate später folgte dann die Hiobsbotschaft für die Aktionäre: Steilmann ist pleite. „Auch die Insolvenz fünf Monate nach dem Börsengang wird die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen sicher interessieren. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung – aber dieser Vorgang ist schon sehr ungewöhnlich“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da für die Aktionäre im Insolvenzverfahren vermutlich ohnehin nichts zu holen ist, können die Ermittlungen Hoffnungen machen. „Sollten im Emissionsprospekt schon bewusst falsche Angaben gemacht worden sein, um das Papier für die Investoren interessant zu machen, dürften Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Cäsar-Preller.

Nicht nur die Aktionäre, auch die Anleihe-Anleger sind Opfer der Steilmann-Pleite geworden. Über drei Mittelstandsanleihen hatte das Unternehmen rund 88 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld steht im Feuer. „Die Anleihe-Gläubiger können im Insolvenzverfahren immer noch auf eine Quote hoffen. Sie wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um die Forderungen zu decken. Daher müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Cäsar-Preller. Ein Weg die Verluste zu minimieren, könnte auch für die Anleiheanleger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

In den Emissionsprospekten hätten auch die Risiken der Anleihen deutlich aufgezeigt werden müssen. Fehlende, falsche oder irreführende Angaben können zu Ansprüchen aus Prospekthaftung führen. Auch in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger über die Risiken informiert werden müssen. Ist die Aufklärung ausgeblieben, können auch Ansprüche gegen die Vermittler / Berater entstanden sein.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=e85eb6858b52ddb15a794bbd3f67c91d   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Fußball eine lukrative Kapitalanlage?

Mit Transferrechten und Fußballern und ihren Vereinen werden hohe Millionenbeträge umgesetzt. Das Publikumsinteresse an Fußball ist quer durch alle Gesellschaftsschichten ungebrochen hoch.


Dass dann ein Kapitalanlageangebot unter dem Motto "Fußball als lukrative Anlageklasse!" gepaart mit einem Zinsversptrechen von 7,96 Prozen p.a., auf breites Interesse stößt, ist dann nicht  weiters verwunderlich.  So konnte das Hanseatisches Fussball Kontor von ca. 2500 Anlegern mit Nachrangdarlehen dem Vernehmen nach 24 Millionen Euro einsammeln.

Für die Anleger scheint das Fußballmärchen von einer lukrativen Geldanlage jetzt ausgeträumt zu sein. Laut  Pressemitteilungen soll sich die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH im Insolvenzverfahren befinden. Auch soll es Anzeigen wegen Kapitalanlagebetrug und Unterschlagung geben.

Wie das fondstelegramm am 23.06.2016 berichtete hat das Amtsgericht Schwerin dem Antrag von vier Gläubigern auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH stattgegeben und Rechtsanwalt Stephan Münzel aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az.: 580 IN 325/16.

Es ist immer wieder das gleiche Muster mit dem Anleger dazu verleitet werden Unternehmen Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen.  Die Anleger werden mit Aussagen gelockt, dass sie mit geringem Kapitalaufwand in einem überschaubaren Zeitraum bei hoher Sicherheit eine hohe Rendite erzielen können. Bei derartigen Werbeaussagen rät BSZ e.V. Vorstand Horst Roosen zur Vorsicht. Allgemein gilt: je höher die Zinsen, umso höher sind auch die mit einer Anlage verbundenen Risiken.

Auf der Internetseite http://www.fussballkontor.de finden Sie unter der Rubrik Meinungen Pressestimmen zum Angebot Hanseatisches Fussball Kontor

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.: „ Dieses Investment bietet das beste Alibi für`s regelmäßige Fußballschauen: Schatz ich muss noch meine Kapitalanlage boobachten“.

finanzwelt: „Angesichts der bekannten Weise hohen Wertsteigerungspotentials und der professionellen Herangehensweise der Initiatoren eignet es sich durchaus zur Portfoliobeimischung.“

Wirtschaftswoche: Eine Streuung des Risikos ist in der Tat ratsam – Talente länger halten, teuer verkaufen.“

Frankfurter Allgemeine: „Jedes Tor freut auch die Investoren – Spieler werden wie Aktien an der Börse gehandelt.“

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz müssten erst alle vorrangigen Gläubiger bedient werden - etwa Lieferanten oder Mitarbeiter. Die Nachrangigen bekommen in der Regel nichts mehr! Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.

Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gerichtet sind.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Freitag, Juni 24, 2016

9000 Anleger sind von der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH betroffen

Mit der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH erlebt der graue Kapitalmarkt seinen nächsten Massenschadensfall. Das Geld von rund 9000 Anlegern, die in die Seecontainer investiert haben, steht auf dem Spiel. Insgesamt geht es um ca. 350 Millionen Euro.


Durch Direktinvestments in die Seecontainer der Magellan Maritime Service GmbH wurden die Anleger zu Eigentümern der Container. Nach dem Kauf haben sie das Unternehmen mit der Vermietung und Verwaltung der Container beauftragt, so dass ein Kaufvertrag und ein Verwaltungsvertrag existiert. Dennoch garantierte Magellan den Anlegern Mieteinnahmen, die zuletzt aber nicht mehr ausgezahlt wurden und vor der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens wohl auch nicht ausgezahlt werden.

Immerhin wird nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, so dass weiterhin Mieteinnahmen erzielt werden. „Fraglich ist aber, in welcher Höhe Mieten überhaupt zu erzielen sind. Die Containerschifffahrt befindet sich inzwischen seit Jahren in einer tiefen Krise. Dass diese sich auch auf den Containermarkt auswirkt, ist nun wirklich keine Überraschung. Daher müssen die Anleger finanzielle Verluste befürchten und zuletzt konnte Magellan die Mietzahlungen an die Anleger ja offenbar auch gar nicht mehr leisten. Nach der Insolvenz können die Container auch nicht mehr zurückgekauft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl.

Mit einer Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens über die Magellan Maritime Service GmbH wird Anfang September gerechnet. Allerdings sind die Anleger als Eigentümer der Container nur indirekt vom Insolvenzverfahren betroffen. Ihre Forderungen dürften sich auf die ausstehenden Mietzahlungen beschränken. Die Container sind nicht Teil der Insolvenzmasse und bleiben im Eigentum der Anleger. „Insofern gibt es keinen Totalverlust für die Anleger, denn sie haben ja die Container. Die Frage ist nur, was sie mit den Containern, die irgendwo auf den Weltmeeren unterwegs sind, anfangen sollen. Renditen durch den Rückkauf der Container sind ebenfalls nicht zu erwarten. Der Schaden für die Anleger ist definitiv entstanden und nun gilt es, die finanziellen Verluste abzuwenden“, so Rechtsanwältin Hohl.

Für sie gibt es mehrere Varianten. So könne geprüft werden, ob der Kaufvertrag widerrufen werden kann. Dann würde dies die Forderung im Insolvenzverfahren erhöhen. „Ob dadurch aber auch mehr für die Anleger rausspringt, ist fraglich. Sinnvoller kann es sein, Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen“, so Rechtsanwältin Hohl.

Parallelen zeigen sich zur Krise der Containerschifffahrt. In den boomenden Jahren wurden Überkapazitäten aufgebaut, die sich dann negativ auf die Charterraten ausgewirkt haben. „Ähnlich ist es bei den Seecontainern. Insofern muss geprüft werden, ob die Mieten für die Magellan-Container überhaupt realistischen Erwartungen entsprachen. Ebenso können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden, die im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung auch die Risiken der Geldanlage umfassend hätten darlegen müssen“, erklärt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Service GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Service GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

brüllhohl

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Anleger des IVG Euroselect 14 bekommt vom Landgericht Duisburg Schadensersatz zugesprochen.

In einem weiteren Fall hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann für einen geschädigten Anleger des gescheiterten Immobilienfonds IVG EuroSelect 14, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.


Im zugrunde liegenden Fall wurde die Commerzbank  AG mit Urteil vom 31.05.2016 durch das Landgericht Duisburg zur Zahlung von über EUR 13.000,00 Schadensersatz zzgl. Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die entstanden außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Anlegers tragen.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Beratung in doppelter Hinsicht verletzt hatte. Das Landgericht war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Anleger weder anleger- noch anlagegerecht durch die Commerzbank AG beraten wurde.

Hierzu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frederick Gisevius: „Einmal mehr ist das Gericht unserem Vortrag erfolgt, wonach die Anleger des IVG EuroSelect 14 von der Commerzbank nicht zutreffend über die Risiken dieses Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Beachtenswert ist an der hiesigen Entscheidung, dass das Landgericht Duisburg auch zu dem Ergebnis gelangt ist, dass bereits die Anlageempfehlung an sich fehlerhaft war, da unser Mandant eine sichere Anlage zur Altersvorsorge tätigen wollte. Das Landgericht Duisburg ist unserem Vortrag daher vollumfänglich gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass geschädigte Kapitalanleger nicht schutzlos gestellt sind und nicht zögern sollten ihre bestehenden Rechte durchzusetzen. "Anleger, die über die tatsächlichen Risiken ihrer Kapitalanlage nicht aufgeklärt wurden, sollten daher mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist“, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Euroselect anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Euroselect kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frederick Gisevius

brüllgev

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



GERMAN PELLETS VOR DEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNGEN: ANWÄLTE KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ!

Ab dem 05. - 08. Juli 2016 finden in Schwerin die Gläubigerversammlungen für Gläubiger der German Pellets GmbH, statt, auf denen auch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte anwesend sein werden.


Anleihegläubiger sollten mit der Forderungsanmeldung warten und abwarten, ob nicht auf den Versammlungen ein sog. „Gemeinsamer Vertreter” gewählt wird, der die Forderungen anmeldet.

Genussrechtsinhaber müssen wohl ihre Forderungen bis zum 12. Juli beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Insolvenzquote wird aber wohl lediglich niedrig ausfallen, weshalb Anleger auch nach weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen.

Die Anleihegläubiger sind daher auf andere Wege angewiesen, ihren Totalverlust zu kompensieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner haben daher bereits im April 2016 erste Prospekthaftungsklagen gegen den geschäftsführender Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. BSZ e,V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach offenbar vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit eindeutige Prospektfehler vor.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurde die Situation bei German Pellets deutlich zu positiv dargestellt,  womit unserer Ansicht nach Schadensersatzansprüche der Anleger gegeben sind." Geschädigte Anleger sollten sich so schnell wie möglich melden, um eine schnelle gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

drspä

Direkter Link zum Kontaktformular:


Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
������������������������������������������������������������������������������������>