Freitag, Juni 24, 2016

9000 Anleger sind von der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH betroffen

Mit der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH erlebt der graue Kapitalmarkt seinen nächsten Massenschadensfall. Das Geld von rund 9000 Anlegern, die in die Seecontainer investiert haben, steht auf dem Spiel. Insgesamt geht es um ca. 350 Millionen Euro.


Durch Direktinvestments in die Seecontainer der Magellan Maritime Service GmbH wurden die Anleger zu Eigentümern der Container. Nach dem Kauf haben sie das Unternehmen mit der Vermietung und Verwaltung der Container beauftragt, so dass ein Kaufvertrag und ein Verwaltungsvertrag existiert. Dennoch garantierte Magellan den Anlegern Mieteinnahmen, die zuletzt aber nicht mehr ausgezahlt wurden und vor der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens wohl auch nicht ausgezahlt werden.

Immerhin wird nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, so dass weiterhin Mieteinnahmen erzielt werden. „Fraglich ist aber, in welcher Höhe Mieten überhaupt zu erzielen sind. Die Containerschifffahrt befindet sich inzwischen seit Jahren in einer tiefen Krise. Dass diese sich auch auf den Containermarkt auswirkt, ist nun wirklich keine Überraschung. Daher müssen die Anleger finanzielle Verluste befürchten und zuletzt konnte Magellan die Mietzahlungen an die Anleger ja offenbar auch gar nicht mehr leisten. Nach der Insolvenz können die Container auch nicht mehr zurückgekauft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Melanie Hohl.

Mit einer Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens über die Magellan Maritime Service GmbH wird Anfang September gerechnet. Allerdings sind die Anleger als Eigentümer der Container nur indirekt vom Insolvenzverfahren betroffen. Ihre Forderungen dürften sich auf die ausstehenden Mietzahlungen beschränken. Die Container sind nicht Teil der Insolvenzmasse und bleiben im Eigentum der Anleger. „Insofern gibt es keinen Totalverlust für die Anleger, denn sie haben ja die Container. Die Frage ist nur, was sie mit den Containern, die irgendwo auf den Weltmeeren unterwegs sind, anfangen sollen. Renditen durch den Rückkauf der Container sind ebenfalls nicht zu erwarten. Der Schaden für die Anleger ist definitiv entstanden und nun gilt es, die finanziellen Verluste abzuwenden“, so Rechtsanwältin Hohl.

Für sie gibt es mehrere Varianten. So könne geprüft werden, ob der Kaufvertrag widerrufen werden kann. Dann würde dies die Forderung im Insolvenzverfahren erhöhen. „Ob dadurch aber auch mehr für die Anleger rausspringt, ist fraglich. Sinnvoller kann es sein, Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen“, so Rechtsanwältin Hohl.

Parallelen zeigen sich zur Krise der Containerschifffahrt. In den boomenden Jahren wurden Überkapazitäten aufgebaut, die sich dann negativ auf die Charterraten ausgewirkt haben. „Ähnlich ist es bei den Seecontainern. Insofern muss geprüft werden, ob die Mieten für die Magellan-Container überhaupt realistischen Erwartungen entsprachen. Ebenso können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden, die im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung auch die Risiken der Geldanlage umfassend hätten darlegen müssen“, erklärt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Service GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Service GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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