In einem weiteren Fall hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann für einen geschädigten Anleger des gescheiterten Immobilienfonds IVG EuroSelect 14, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Commerzbank AG mit Urteil vom 31.05.2016 durch das
Landgericht Duisburg zur Zahlung von über EUR 13.000,00 Schadensersatz zzgl.
Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die entstanden
außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Anlegers tragen.
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg sah es als
erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen
Beratung in doppelter Hinsicht verletzt hatte. Das Landgericht war nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Anleger weder anleger-
noch anlagegerecht durch die Commerzbank AG beraten wurde.
Hierzu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frederick Gisevius:
„Einmal mehr ist das Gericht unserem Vortrag erfolgt, wonach die Anleger des
IVG EuroSelect 14 von der Commerzbank nicht zutreffend über die Risiken dieses
Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Beachtenswert ist an der hiesigen
Entscheidung, dass das Landgericht Duisburg auch zu dem Ergebnis gelangt ist,
dass bereits die Anlageempfehlung an sich fehlerhaft war, da unser Mandant eine
sichere Anlage zur Altersvorsorge tätigen wollte. Das Landgericht Duisburg ist
unserem Vortrag daher vollumfänglich gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass geschädigte Kapitalanleger
nicht schutzlos gestellt sind und nicht zögern sollten ihre bestehenden Rechte
durchzusetzen. "Anleger, die über die tatsächlichen Risiken ihrer
Kapitalanlage nicht aufgeklärt wurden, sollten daher mit einem erfahrenen
Anwalt in einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner
ein Vorgehen möglich ist“, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Euroselect anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft IVG Euroselect kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frederick Gisevius
brüllgev
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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