Freitag, Juni 24, 2016

Anleger des IVG Euroselect 14 bekommt vom Landgericht Duisburg Schadensersatz zugesprochen.

In einem weiteren Fall hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann für einen geschädigten Anleger des gescheiterten Immobilienfonds IVG EuroSelect 14, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.


Im zugrunde liegenden Fall wurde die Commerzbank  AG mit Urteil vom 31.05.2016 durch das Landgericht Duisburg zur Zahlung von über EUR 13.000,00 Schadensersatz zzgl. Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die entstanden außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Anlegers tragen.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Beratung in doppelter Hinsicht verletzt hatte. Das Landgericht war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Anleger weder anleger- noch anlagegerecht durch die Commerzbank AG beraten wurde.

Hierzu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frederick Gisevius: „Einmal mehr ist das Gericht unserem Vortrag erfolgt, wonach die Anleger des IVG EuroSelect 14 von der Commerzbank nicht zutreffend über die Risiken dieses Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Beachtenswert ist an der hiesigen Entscheidung, dass das Landgericht Duisburg auch zu dem Ergebnis gelangt ist, dass bereits die Anlageempfehlung an sich fehlerhaft war, da unser Mandant eine sichere Anlage zur Altersvorsorge tätigen wollte. Das Landgericht Duisburg ist unserem Vortrag daher vollumfänglich gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass geschädigte Kapitalanleger nicht schutzlos gestellt sind und nicht zögern sollten ihre bestehenden Rechte durchzusetzen. "Anleger, die über die tatsächlichen Risiken ihrer Kapitalanlage nicht aufgeklärt wurden, sollten daher mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist“, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Euroselect anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Euroselect kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frederick Gisevius

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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