Ab dem 05. - 08. Juli 2016 finden in Schwerin die Gläubigerversammlungen für Gläubiger der German Pellets GmbH, statt, auf denen auch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte anwesend sein werden.
Anleihegläubiger sollten mit der Forderungsanmeldung warten
und abwarten, ob nicht auf den Versammlungen ein sog. „Gemeinsamer Vertreter”
gewählt wird, der die Forderungen anmeldet.
Genussrechtsinhaber müssen wohl ihre Forderungen bis zum 12.
Juli beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Insolvenzquote wird aber wohl lediglich niedrig
ausfallen, weshalb Anleger auch nach weiteren Möglichkeiten der
Schadenskompensation suchen.
Die Anleihegläubiger sind daher auf andere Wege angewiesen,
ihren Totalverlust zu kompensieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr.
Späth & Partner haben daher bereits im April 2016 erste
Prospekthaftungsklagen gegen den geschäftsführender Gesellschafter und Gründer
des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. BSZ e,V. Anlegerschutzanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth dazu: „Die
Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach offenbar vor allem als vollständig
ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in
amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German
Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets
GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen
sein. Aus unserer Sicht liegen damit eindeutige Prospektfehler vor.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben außerdem
Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016
zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr
zuvor, Anfang 2015. Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurde die Situation
bei German Pellets deutlich zu positiv dargestellt, womit unserer Ansicht nach
Schadensersatzansprüche der Anleger gegeben sind." Geschädigte Anleger
sollten sich so schnell wie möglich melden, um eine schnelle gerichtliche
Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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