Freitag, Juni 24, 2016

GERMAN PELLETS VOR DEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNGEN: ANWÄLTE KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ!

Ab dem 05. - 08. Juli 2016 finden in Schwerin die Gläubigerversammlungen für Gläubiger der German Pellets GmbH, statt, auf denen auch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte anwesend sein werden.


Anleihegläubiger sollten mit der Forderungsanmeldung warten und abwarten, ob nicht auf den Versammlungen ein sog. „Gemeinsamer Vertreter” gewählt wird, der die Forderungen anmeldet.

Genussrechtsinhaber müssen wohl ihre Forderungen bis zum 12. Juli beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Insolvenzquote wird aber wohl lediglich niedrig ausfallen, weshalb Anleger auch nach weiteren Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen.

Die Anleihegläubiger sind daher auf andere Wege angewiesen, ihren Totalverlust zu kompensieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner haben daher bereits im April 2016 erste Prospekthaftungsklagen gegen den geschäftsführender Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. BSZ e,V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach offenbar vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit eindeutige Prospektfehler vor.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurde die Situation bei German Pellets deutlich zu positiv dargestellt,  womit unserer Ansicht nach Schadensersatzansprüche der Anleger gegeben sind." Geschädigte Anleger sollten sich so schnell wie möglich melden, um eine schnelle gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

drspä

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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