Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was sie da lesen und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin.
Wird eine Kapitalanlage notleidend, läuft ein immer
wiederkehrender Mechanismus ab: Die
Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.
Im Internet schlägt jetzt die Stunde der Anlegerschützer und
Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei
Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis
gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst
viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra
Seiten nur für die jeweils Betroffenen-Anleger werden ins Netz gestellt. Der
Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte.
Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der
Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser
Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?
Es gibt Verbraucherschützer die bieten auch Rat per Telefon
an. Für 1.75 Euro die Minute. Selbst die telefonische Terminvereinbarung für
eine persönliche Beratung kostet 42 Cent pro Minute. Was die eigentliche
Beratung kostet und in welchem Umfang diese stattfindet möge jeder für sich
selbst herausfinden.
Da gibt es
Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein
unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau
wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass
Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon
immer fehlerhaft sind. Das Extrakt dieses
Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert. Die armen Anleger werden überflutet mit
Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen.
Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem,
der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui
bono? Die Rechnung kommt später!
Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben
möchten, führt der erste Weg dann oft in eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem
man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben
hat, besteht die anwaltliche „ Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht,
dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege.
Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches
Marketingverhalten auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen
Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen
Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen
Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.
Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht
unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch
nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der
rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen
Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Der BSZ e.V. weist
darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und
Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen
Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende
nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon
abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch
spezialisierte Fachanwälte zu erhalten. Deshalb
gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt, der mit diesen Fällen idealerweise vertraut ist, bearbeiten. Die
BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden wegen des großen Zuspruchs von
Anlegern stets von mehreren mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien
betreut.
Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger
ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede
Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. Der BSZ e.V. bietet dank
seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen
Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ
e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie
Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und
wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle rechtzeitig daran gehindert werden
Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.
Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es
keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite
gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“
Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden
im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de
, www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie
tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch
überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen
Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die
juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und
festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist
einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren,
einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen
Sie das BSZ e.V. Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten
und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche
Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben
im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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