Samstag, Juni 25, 2016

Steilmann: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

Wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den insolventen Modekonzern Steilmann.

Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet, konnte Steilmann offenbar die Rechnungen von Lieferanten nicht mehr bezahlen. Es folgte die Strafanzeige.

Die Ermittlungen werden zeigen müssen, ob der Steilmann-Konzern noch Waren bestellt hat, obwohl die Insolvenz schon ersichtlich war. Erst im November 2015 hatte Steilmann den Sprung an die Börse gewagt. Dieser Sprung geriet zwar relativ kurz, aber rund 9 Millionen Euro haben die Anleger in die Steilmann-Aktie investiert. Rund fünf Monate später folgte dann die Hiobsbotschaft für die Aktionäre: Steilmann ist pleite. „Auch die Insolvenz fünf Monate nach dem Börsengang wird die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen sicher interessieren. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung – aber dieser Vorgang ist schon sehr ungewöhnlich“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da für die Aktionäre im Insolvenzverfahren vermutlich ohnehin nichts zu holen ist, können die Ermittlungen Hoffnungen machen. „Sollten im Emissionsprospekt schon bewusst falsche Angaben gemacht worden sein, um das Papier für die Investoren interessant zu machen, dürften Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Cäsar-Preller.

Nicht nur die Aktionäre, auch die Anleihe-Anleger sind Opfer der Steilmann-Pleite geworden. Über drei Mittelstandsanleihen hatte das Unternehmen rund 88 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld steht im Feuer. „Die Anleihe-Gläubiger können im Insolvenzverfahren immer noch auf eine Quote hoffen. Sie wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um die Forderungen zu decken. Daher müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Cäsar-Preller. Ein Weg die Verluste zu minimieren, könnte auch für die Anleiheanleger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

In den Emissionsprospekten hätten auch die Risiken der Anleihen deutlich aufgezeigt werden müssen. Fehlende, falsche oder irreführende Angaben können zu Ansprüchen aus Prospekthaftung führen. Auch in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger über die Risiken informiert werden müssen. Ist die Aufklärung ausgeblieben, können auch Ansprüche gegen die Vermittler / Berater entstanden sein.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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cp

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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