Wegen des Verdachts der
Insolvenzverschleppung ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen
den insolventen Modekonzern Steilmann.
Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet,
konnte Steilmann offenbar die Rechnungen von Lieferanten nicht mehr bezahlen.
Es folgte die Strafanzeige.
Die Ermittlungen werden zeigen müssen, ob der
Steilmann-Konzern noch Waren bestellt hat, obwohl die Insolvenz schon
ersichtlich war. Erst im November 2015 hatte Steilmann den Sprung an die Börse
gewagt. Dieser Sprung geriet zwar relativ kurz, aber rund 9 Millionen Euro
haben die Anleger in die Steilmann-Aktie investiert. Rund fünf Monate später
folgte dann die Hiobsbotschaft für die Aktionäre: Steilmann ist pleite. „Auch
die Insolvenz fünf Monate nach dem Börsengang wird die Staatsanwaltschaft bei
ihren Ermittlungen sicher interessieren. Es gilt natürlich die
Unschuldsvermutung – aber dieser Vorgang ist schon sehr ungewöhnlich“, sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Da für die Aktionäre im Insolvenzverfahren vermutlich
ohnehin nichts zu holen ist, können die Ermittlungen Hoffnungen machen.
„Sollten im Emissionsprospekt schon bewusst falsche Angaben gemacht worden
sein, um das Papier für die Investoren interessant zu machen, dürften
Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Cäsar-Preller.
Nicht nur die Aktionäre, auch die
Anleihe-Anleger sind Opfer der Steilmann-Pleite geworden. Über drei Mittelstandsanleihen
hatte das Unternehmen rund 88 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das
Geld steht im Feuer. „Die Anleihe-Gläubiger können im Insolvenzverfahren immer
noch auf eine Quote hoffen. Sie wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht
ausreichen, um die Forderungen zu decken. Daher müssen die Anleger mit
finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Cäsar-Preller. Ein Weg die Verluste zu
minimieren, könnte auch für die Anleiheanleger die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen sein.
In den Emissionsprospekten hätten auch die
Risiken der Anleihen deutlich aufgezeigt werden müssen. Fehlende, falsche oder
irreführende Angaben können zu Ansprüchen aus Prospekthaftung führen. Auch in
den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger über die Risiken informiert
werden müssen. Ist die Aufklärung ausgeblieben, können auch Ansprüche gegen die
Vermittler / Berater entstanden sein.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Steilmann kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2016
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berücksichtigt.
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