Mit Transferrechten und Fußballern und ihren Vereinen werden hohe Millionenbeträge umgesetzt. Das Publikumsinteresse an Fußball ist quer durch alle Gesellschaftsschichten ungebrochen hoch.
Dass dann ein Kapitalanlageangebot unter dem
Motto "Fußball als lukrative Anlageklasse!" gepaart mit einem
Zinsversptrechen von 7,96 Prozen p.a., auf breites Interesse stößt, ist dann nicht
weiters verwunderlich. So konnte das Hanseatisches Fussball Kontor
von ca. 2500 Anlegern mit Nachrangdarlehen dem Vernehmen nach 24 Millionen Euro
einsammeln.
Für die Anleger scheint das Fußballmärchen
von einer lukrativen Geldanlage jetzt ausgeträumt zu sein. Laut Pressemitteilungen soll sich die Hanseatisches
Fußball Kontor GmbH im Insolvenzverfahren befinden. Auch soll es Anzeigen wegen
Kapitalanlagebetrug und Unterschlagung geben.
Wie das fondstelegramm am 23.06.2016 berichtete
hat das Amtsgericht Schwerin dem Antrag von vier Gläubigern auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gegen die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH stattgegeben
und Rechtsanwalt Stephan Münzel aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt (Az.: 580 IN 325/16.
Es ist immer wieder das gleiche
Muster mit dem Anleger dazu verleitet werden Unternehmen Nachrangdarlehen zur
Verfügung zu stellen. Die Anleger werden
mit Aussagen gelockt, dass sie mit geringem Kapitalaufwand in einem überschaubaren
Zeitraum bei hoher Sicherheit eine hohe Rendite erzielen können. Bei derartigen
Werbeaussagen rät BSZ e.V. Vorstand Horst Roosen zur Vorsicht. Allgemein gilt:
je höher die Zinsen, umso höher sind auch die mit einer Anlage verbundenen
Risiken.
Auf der Internetseite http://www.fussballkontor.de finden Sie
unter der Rubrik Meinungen Pressestimmen zum Angebot Hanseatisches Fussball
Kontor
Bund
der Steuerzahler Deutschland e.V.: „ Dieses Investment bietet das beste Alibi
für`s regelmäßige Fußballschauen: Schatz ich muss noch meine Kapitalanlage
boobachten“.
finanzwelt:
„Angesichts
der bekannten Weise hohen Wertsteigerungspotentials und der professionellen
Herangehensweise der Initiatoren eignet es sich durchaus zur
Portfoliobeimischung.“
Wirtschaftswoche:
Eine
Streuung des Risikos ist in der Tat ratsam – Talente länger halten, teuer
verkaufen.“
Frankfurter
Allgemeine: „Jedes
Tor freut auch die Investoren – Spieler werden wie Aktien an der Börse
gehandelt.“
Ein Anleger muss sich klar machen, was ein
Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz müssten
erst alle vorrangigen Gläubiger bedient werden - etwa Lieferanten oder
Mitarbeiter. Die Nachrangigen bekommen in der Regel nichts mehr! Die Anleger
gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es
handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein
Totalverlust für die Anleger möglich ist.
Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit
der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost,
so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des
Darlehensvertrages gerichtet sind.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor
GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=e85eb6858b52ddb15a794bbd3f67c91d
Bildquelle: © Gila Hanssen / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2016
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