Samstag, Juni 25, 2016

Fußball eine lukrative Kapitalanlage?

Mit Transferrechten und Fußballern und ihren Vereinen werden hohe Millionenbeträge umgesetzt. Das Publikumsinteresse an Fußball ist quer durch alle Gesellschaftsschichten ungebrochen hoch.


Dass dann ein Kapitalanlageangebot unter dem Motto "Fußball als lukrative Anlageklasse!" gepaart mit einem Zinsversptrechen von 7,96 Prozen p.a., auf breites Interesse stößt, ist dann nicht  weiters verwunderlich.  So konnte das Hanseatisches Fussball Kontor von ca. 2500 Anlegern mit Nachrangdarlehen dem Vernehmen nach 24 Millionen Euro einsammeln.

Für die Anleger scheint das Fußballmärchen von einer lukrativen Geldanlage jetzt ausgeträumt zu sein. Laut  Pressemitteilungen soll sich die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH im Insolvenzverfahren befinden. Auch soll es Anzeigen wegen Kapitalanlagebetrug und Unterschlagung geben.

Wie das fondstelegramm am 23.06.2016 berichtete hat das Amtsgericht Schwerin dem Antrag von vier Gläubigern auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH stattgegeben und Rechtsanwalt Stephan Münzel aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az.: 580 IN 325/16.

Es ist immer wieder das gleiche Muster mit dem Anleger dazu verleitet werden Unternehmen Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen.  Die Anleger werden mit Aussagen gelockt, dass sie mit geringem Kapitalaufwand in einem überschaubaren Zeitraum bei hoher Sicherheit eine hohe Rendite erzielen können. Bei derartigen Werbeaussagen rät BSZ e.V. Vorstand Horst Roosen zur Vorsicht. Allgemein gilt: je höher die Zinsen, umso höher sind auch die mit einer Anlage verbundenen Risiken.

Auf der Internetseite http://www.fussballkontor.de finden Sie unter der Rubrik Meinungen Pressestimmen zum Angebot Hanseatisches Fussball Kontor

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.: „ Dieses Investment bietet das beste Alibi für`s regelmäßige Fußballschauen: Schatz ich muss noch meine Kapitalanlage boobachten“.

finanzwelt: „Angesichts der bekannten Weise hohen Wertsteigerungspotentials und der professionellen Herangehensweise der Initiatoren eignet es sich durchaus zur Portfoliobeimischung.“

Wirtschaftswoche: Eine Streuung des Risikos ist in der Tat ratsam – Talente länger halten, teuer verkaufen.“

Frankfurter Allgemeine: „Jedes Tor freut auch die Investoren – Spieler werden wie Aktien an der Börse gehandelt.“

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz müssten erst alle vorrangigen Gläubiger bedient werden - etwa Lieferanten oder Mitarbeiter. Die Nachrangigen bekommen in der Regel nichts mehr! Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.

Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gerichtet sind.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Keine Kommentare: