Samstag, Februar 20, 2016

German Pellets insolvent und kaum noch zu retten

German Pellets ist insolvent, hunderte Millionen Euro vernichtet. Tausende Anleger bangen um ihr Geld. Das Drama um German Pellets hat einen neuen Höhepunkt erreicht


Nach Informationen des Handelsblatts ist das Unternehmen wohl wertlos und ohne finanzkräftigen Investor kaum noch zu retten.

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hatte das Unternehmen am 10. Februar 2016 Antrag auf Insolvenz in Eigenregie durch Firmengründer und Geschäftsführer Peter Leibold gestellt. Dies wurde vom zuständigen Insolvenzgericht abgelehnt und als Verwalterin zur Regelinsolvenz wurde Bettina Schmudde, Kanzlei White & Case, beauftragt. Wie nun bekannt wurde, soll die Insolvenzverwalterin im Unternehmen nur noch eine Bargeldreserve von 5.000 Euro vorgefunden haben.

Im Juni 2015 soll der Kassenstand nach Angaben des Unternehmens noch 14 Mio. Euro betragen haben. Wo dieses Geld geblieben ist, konnte noch nicht ermittelt werden. Auskünften des Unternehmens zufolge sei es „gut möglich, dass dies nicht mehr der Realität entsprach und große Teile der Kassenbestände und Schecks schon verpfändet waren“.

In den letzten Halbjahreszahlen des Unternehmens wurden 154 Mio. Euro als Umlaufvermögen aufgeführt, zu dem keine weiteren Angaben gemacht wurden. Ob diese Vermögen noch werthaltig sind, ist offen. Es ist jedoch zu befürchten, dass auch dieses Geld verloren ist.

In den letzten Jahren sind 178 Mio. Euro als Finanzanlagen in amerikanische Unternehmen geflossen. Die Transaktionen wurden über eine überwiegend durch die Familie Leibold kontrollierte Stiftung durchgeführt. Wie das Handelsblatt treffend zusammenfasst, wurde so aus dem vorrangig zu bedienenden Gläubigerkapital der Anleger nachrangiges Eigenkapital zweier amerikanischer Firmen. Neben Abnahme– und Liefergarantien hatte German Pellets auch Kreditbürgschaften für die zwei Pellet-Werke übernommen. Den beiden amerikanischen Firmen sitzen jedoch ebenfalls die Gläubiger im Nacken. Gut 500 Mio. US-Dollar in Form von Anleihen haben amerikanische Großinvestoren in diese Firmen investiert. Sollten sie nun ebenfalls zusammenbrechen, droht ein Rückgriff auf die Insolvenzmasse der deutschen German Pellets Gruppe.

Es ist zu befürchten, dass das Unternehmen nur noch eine wertlose Hülle ist und die Privatanleger zu Recht um ihre Anlagen bangen. Vor dem Hintergrund dieser Informationen bestehen ernsthafte Zweifel an der Werthaltigkeit des Unternehmens und Anleger müssen mit einem Totalverlust ihres Investments rechnen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei German Pellets investiert hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits viele Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Galgenfrist bis Juni 2016 - Widerrufsjoker abgeschaft. Für Betroffene läuft jetzt die Zeit.

Jetzt ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.2.2016 beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr. Somit ist der Widerrufsjoker, der Kreditnehmern den Ausstieg aus teuren Krediten ermöglicht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, Geschichte  Noch bleibt Verbrauchern aber eine Galgenfrist bis Juni 2016, um mit einem Widerruf viele Tausend Euro zu sparen.


Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, sieht vor, dass Darlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, nur noch mit einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden können. Wichtig ist dabei: Das Gesetz ist durch die Verabschiedung im Bundestag noch nicht in Kraft getreten. Dies wird erst am 21. März 2016 der Fall sein, so dass die dreimonatige Frist bis 21. Juni läuft.

Unter Verbraucheranwälten ist diese Rückwirkung des Gesetzes (also die Regelung für in der Vergangenheit abgeschlossene Kredite) höchst umstritten. Das kümmert die Bundesregierung allerdings nicht. Offenbar unter dem Druck der Banken opfert man nun den Verbraucherschutz. Das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz spricht zwar beschönigend von "einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern".

Sehr wichtig ist es nun, dass betroffene Verbraucher diese letzte Möglichkeit zum Widerruf auch wahrnehmen. In einem ersten Schritt sollte der eigene Kreditvertrag von einem kompetenten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf fehlerhafte Widerrufsklauseln geprüft werden.

Besonders im Zeitraum zwischen 2002 und 2010, für den nun die gesetzliche Neuregelung besonders streng ausfällt, ist die Fehlerquote mit rund 80 Prozent besonders hoch. Das heißt nichts anderes, als dass vier von fünf Immobilienkredite aus diesem Zeitraum angreifbar sind und den Kreditnehmern damit die Möglichkeit bieten, ihren Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen.

Folge eines solchen Widerrufs ist eine Rückabwicklung des Darlehens. Das bedeutet zum einen, dass der Kreditnehmer aus seinem Darlehensvertrag entlassen wird und die aktuell niedrigen Zinsen sofort für eine Umschuldung nutzen kann. Zum anderen bedeutet eine Rückabwicklung aber auch, dass das Kreditinstitut dem Kunden eine Entschädigung für in der Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen bezahlen muss. Nicht selten wird dadurch die Restschuld, die der Bank noch geschuldet wird, um zehn Prozent oder mehr reduziert.

Eine solche vollständige Rückabwicklung des Kredits ist zumeist nur durch eine Klage und ein Gerichtsverfahren zu erreichen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Banken auch ohne Prozess die Kunden aus ihren Verträgen aussteigen lassen, wenn diese von einem erfahrenen Anwalt vertreten werden und außergerichtlich kompromissbereit sind. Dies bedeutet, dass der Kunde zwar auf die Entschädigungszahlung der Bank verzichtet. Im Gegenzug bekommt er aber den sofortigen Ausstieg aus dem Darlehen und damit zumeist mindestens eine Halbierung der Kreditzinsen mit sofortiger Wirkung. Dies ist besonders dann lohnend, wenn die Zinsbindung des alten Darlehens noch mehrere Jahre läuft.

Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wollen Sie sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern.. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten hoch. Weil die Zinsen für Kredite sehr stark gesunken sind, können Kreditkunden auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzelfall haben die Banken,  Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken über 100 000 Euro herauszugeben.

Sie können Ihren Kreditvertrag übrigens auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank,  Sparkasseoder Volks- und Raiffeisenbank  Ihnen diese zu erstatten. Zusätzlich muss sie in jedem Fall herausgeben, was sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.

Es geht um viel Geld, es lohnt sich dafür seine Rechte zu nutzen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Donnerstag, Februar 18, 2016

GERMAN PELLETS GMBH: Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH fragt man sich bei dem BSZ e.V. ob man nach Prokon nicht schlauer geworden ist. Gerade bei Anleihen und Genussrechten, wo die Anleger keinerlei Mitspracherecht haben, sollte man doch annehmen können, dass die staatlichen Aufsichtstellen ein wachsames Auge auf dieses Treiben haben. Man schaut der riesigen Kapitalvernichtung zu und gibt den Initiatoren weiterhin die Möglichkeit den globalen erfolgreichen Big Player zu spielen und die Anlegergelder in tiefe Taschen im Ausland zu versenken.


Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH ist es nur noch eine Randnotiz, dass die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating von „C“ (watch) auf „D“ wie Default oder Ausfall herabgestuft hat. „Es ist aber auch ein Fingerzeig auf das, was den Anlegern der Anleihen und Genussrechte drohen könnte – nämlich der Totalverlust ihres investierten Geldes“.

Für die rund 10.000 bis 12.000 Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Insgesamt dürfte es um rund 260 Millionen Euro gehen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können sie ihre Forderungen immerhin beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob das viel nützen wird, steht jedoch in den Sternen. Denn es gibt noch viele andere Gläubiger. „Unterm Strich dürfen die Anleger wohl nicht mit einer hohen Insolvenzquote in einem Insolvenzverfahren rechnen. Daher sollten sie ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.

Dem BSZ e.V. wurde berichtet, dass German Pellets Anleihegelder an eine Stiftung gezahlt haben soll, die es dann als Eigenkapital in Produktionsfirmen in den USA gesteckt haben soll. Auch eine österreichische Stiftung der German Pellets GmbH soll in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sein.

Es ist erkennbar zu schlicht gedacht, wenn man glaubt die Pleite sei durch Überschuldung herbeigeführt worden sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Hier kann man ein Muster wie bei Prokon feststellen. Da wie dort gab es eine äußerst fragwürdige und sehr schwer nachvollziehbare  Finanzstrategien und dubiose Geldflüsse. Auch hier wurden die Anleger mit nie zu erreichenden Gewinnversprechen in den boomenden Markt „erneuerbare Energie“ gelockt.  Wie bei Prokon wurde auch bei German Pellets viele Millionen Anlegergeld in das Ausland transferiert. Die Staatsanwaltschaft soll hier bereits tätig geworden sein.

Wenn man den Presseberichten glauben darf hat die Insolvenzverwalterin bei German Pellets gerade mal 5000 Euro in der Kasse vorgefunden.

Dieser Sachverhalt beschäftigt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Rostock: Vergangene Woche ist bei dieser eine Anzeige wegen möglicher Unterschlagung von Anlagegeldern eingegangen. Die Untersuchungen stehen ganz am Anfang, sagte ein Sprecher der Behörde.

Für die Anleger gilt es zweigleisig zu fahren. „Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  begleiten die Anleger sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Durchsetzung weiterer Forderungen. In Betracht kommt dabei u.a. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. aus Prospektfehlern entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß sind. Es können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein. „Um Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern, kann auch geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest gegen die Unternehmensverantwortlichen durchgesetzt werden kann. Dazu muss allerdings schnell gehandelt werden. Denn es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“!

Um die Interessen der vielen Anleger zu bündeln, prüft eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zudem, ob ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) möglich ist. Ein KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Dabei werden die Ansprüche der Anleger in einem Verfahren verbindlich geregelt. Für die Anleger stellt das eine Zeit- und Kostenersparnis dar.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Wölbern Fonds 03 Pro Klima: Landgericht Berlin verurteilt die Deutsche Bank Privat- Und Geschäftskunden AG.

Sie muss dem Kunden Schadensersatz wegen Falschberatung im Zuge der Vermittlung des Fonds Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co. KG zahlen. Sie hatte ihn nicht auf das Risiko des Widerauflebens der Kommanditistenhaftung hingewiesen.

Viele Fonds der Hamburger Wölbern-Gruppe drohten nach dem Raubzug des ehemaligen Chefs Heinrich Maria Schulte (der hatte über mehrere Jahre hinweg aus zahlreichen Fonds € 148 Mio. veruntreut) pleite zu gehen.

Das alarmierte den sicherheitsorientierten Anleger des Fonds Wölbern Private Equity Futur 03 GmbH & Co. KG (Wölbern Pro Klima). Und ließ sich von den auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke beraten.

Nach der umfassenden Anamnese des Falls gingen die Hamburger Anlegeranwälte davon aus, dass der Betroffene von seiner Hausbank, der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, nicht anleger- und nicht anlagegerecht beraten wurde. Dem sicherheitsorientierten Kunden wurde nämlich nicht gesagt, dass er unter bestimmten Voraussetzungen die Ausschüttungen zurückzahlen muss. "Aber darauf müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Das hat jetzt das Berliner Landgericht bestätigt und die Bank verurteilt, dem Anleger den ganzen Einsatz zu erstatten und gleichzeitig von allen Forderungen aus und im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung freizustellen.

Der Einwand der Bank, im Prospekt sei auf das Ausschüttungsregressrisiko hingewiesen worden, zog nicht, weil das Berliner Landgericht zutreffend klarstellte, dass die Übergabe des Prospekts nur dann die Beratung ergänzen und/ oder ersetzen könne, wenn der Prospekt rechtzeitig übergeben worden ist. "Im vorliegenden Fall", sagt Gröpper, "ist der 166-seitige Prospekt erst am Zeichnungstag übergeben worden. Der Anleger konnte den Inhalt des Prospekts nicht rechtzeitig zur Kenntnis nehmen."

Das Gericht folgte dem Vortrag der Rechtsanwälte und stellte klar, dass die Übergabe des Prospekts am Zeichnungstag nicht rechtzeitig gewesen ist und erklärte auch noch, dass der Anleger nicht verpflichtet ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratung im Nachhinein durch die Durchsicht des Prospekts zu kontrollieren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Mittwoch, Februar 17, 2016

Scholz Holding GmbH – Anlegern drohen erhebliche Verluste

Den Gläubigern der von der Scholz Holding GmbH emittierten Schuldverschreibung (WKN: A1MLSS/ ISIN: AT0000A0U9JS) stehen harte Zeiten bevor. Hintergrund sind die Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten bei der Scholz Gruppe. Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von € 182.500.000, eine Laufzeit bis März 2017 und sieht eine Verzinsung von 8,5 % p.a. vor. Der Kurs der Anleihe ist im Februar 2016 bis auf ca. 4 % gefallen.


Im Dezember 2015 hatte die Scholz Holding GmbH noch mitgeteilt, dass die Scholz Gruppe mit ihren bestehenden Finanzierungspartnern eine zusätzliche Finanzierungslinie im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro vereinbart habe und dadurch die Finanzierung der Gruppe für das kommende Jahr und damit auch für den laufenden Investorenprozess gesichert sei. Am 14.01.2016 teilte die Scholz Holding GmbH sodann mit, dass sie im Rahmen ihrer Verhandlungen mit bestimmten Gläubigern über eine mögliche Strukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten ihren Geschäftssitz von Essingen nach London verlegen wird.

Kurze Zeit später kam die Mitteilung, dass die Rechtsanwältin Frau Dr. Ulla Reisch vom Handelsgericht Wien (die Anleihe wurde nach österreichischem Recht begeben) als Kuratorin bestellt wurde, um eine gemeinsame Vertretung der Anleihegläubiger zu gewährleisten. Die Kuratorin soll die Interessen der Anleihegläubiger bei der Restrukturierung wahrnehmen und entsprechende Verhandlungen führen. So soll wohl unter anderem eine Stundung der am 08.03.2016 fälligen Zinszahlungen an die Anleihegläubiger erreicht werden.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfiehlt Anleihegläubigern der Scholz Holding GmbH, denen die Anleihe von einem Berater empfohlen wurde und die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche anwaltlich beraten zu lassen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages gegenüber dem Anlageberater geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu


Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Klage wegen Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG-Anlage

Die DIG AG ist pleite. Erste Anleger reichen über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Klage gegen die Anlageberater ein, die ihnen Inhaberschuldverschreibungen der DIG AG empfohlen haben.


In Anzeigensonderveröffentlichungen warb die Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG dafür, in Immobilien als angeblich „sicherste Altersvorsorge überhaupt“ zu investieren. Eine Immobilie weise einen stabilen Sachwert mit konstanter Wertsteigerung auf und sei weder mit einem Kursrisiko, noch mit einem Wertverlust verbunden, so die DIG AG in einer Anzeige.

Dass die Welt nicht so rosarot ist, mussten Anleger erleben, die ihr Geld der DIG AG anvertrauten und deren Inhaberschuldverschreibungen erwarben: Über das Vermögen der DIG AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, so dass die Anleger hohe Verluste, wenn nicht sogar einen Totalverlust ihrer Anlage befürchten müssen. In den Medien wird von staatsanwaltlichen Durchsuchungen und einem Schneeballsystem berichtet.

Erste Anleger wollen die Verluste nicht auf sich beruhen lassen, sondern haben Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Finanzberater eingereicht, die ihnen den Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen von DIG AG empfohlen haben. Hauptvorwurf an die Anlageberater ist, dass sie nicht die mit den Inhaberschuldverschreibungen verbundenen Risiken deutlich gemacht bzw. diese völlig verharmlost haben. In solchen Fällen kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater in Betracht, die darauf gerichtet sind, dass die Berater den Anlegern das investierte Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu erstatten haben. Grundsätzlich muss ein Anlageberater einen Anleger vor seiner Investition vollständig, richtig und verständlich über die damit einhergehenden Risiken aufklären.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch der die Fälle betreut, empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb der Schuldverschreibungen beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbbomb

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsrechte

Am 19. Januar 2016 entschied der Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Az. XI ZR 388/14).

Darlehensverträge konnten bislang nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst werden. Der daraus entstehende Zinsausfallschaden der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank wird durch die Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt.

Ein Verbraucherschutzverein verklagte die Sparkasse aufgrund einer verbraucherunfreundlichen Klausel in den Besonderen Vereinbarungen eines Darlehensvertrages: "Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."

Bei einem Sondertilgungsrecht reduziert sich die Restschuld, sodass folglich auch eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten ist. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der beklagten Sparkasse abgewiesen und verbraucherfreundlich entschieden. Sondertilgungsrechte sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Steffens prüft Ansprüche gegen die Bank bei Vorfälligkeitsentschädigungen. Liegt eine vertragliche Vereinbarung zum Sondertilgungsrecht vor, muss diese nach BGH-Urteil auch von Bestand bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sein. Betroffene könnten nachträglich Ansprüche bezüglich einer partiellen Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen. Des Weiteren könnte die Widerrufsbelehrung anwaltlich geprüft werden, da bei eventuell lückenhafter Aufklärung die Möglichkeit zur Rückforderung der gesamten Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung / Widerrufsbelehrung können von bestimmten BSZ e.V. Vertrauensanwälten kostenlos prüfen lassen, ob ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.

Weitere Informationen und einen Antrag für die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG?

Viele Kreditkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG - kurz Apobank - fragen sich, wie sie von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren können, um vom höheren Zinssatz ihres Darlehens weg zu kommen.

Dazu kann der Widerrufsjoker eingesetzt werden!

Was ist der Widerrufsjoker?

Unter Widerrufsjoker verstehen die auf Verbraucherrecht spezialisierten Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Lösung von einem Darlehensvertrag durch einen erklärten Widerruf.

Was sind die Voraussetzungen eines Widerrufs eines Vertrages bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank)?

Zunächst muss das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumen. Das tut es bei sogenannten Verbraucherdarlehensverträgen.

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Finanzierung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Richard-Oskar-Mattern-Straße 6 in 40547 Düsseldorf beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.

Dieses Widerrufsrecht muss gegenüber der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG form- und fristgerecht ausgeübt werden.

Dazu genügt die Textform, also sogar eine E-Mail ohne Unterschrift. Jedoch beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage.

Die 14 Tage sind bereits abgelaufen? Weit gefehlt.

Denn entscheidend ist, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt! Für Darlehensverträge zum Zwecke der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, die zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossen worden sind, beginnt die Widerrufsfrist erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Sofern die Belehrung nicht den Anforderungen der Rechtsprechung und des Gesetzgebers genügt, ist der Widerruf von Verbraucherdarlehen grundsätzlich unbefristet.

Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG?

Ob die Widerrufsbelehrung den Anforderungen der Rechtsprechung genügt, kann der juristische Laie kaum noch beurteilen. Diese Aufgabe übernehmen unsere auf Verbraucherrecht spezialisierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte, die die insoweit neueste Rechtsprechung der Landgerichte, Oberlandesgerichte und insbesondere des Bundesgerichtshofes zum Teil selbst erstritten haben.

Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG.

Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Er ist daher auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren. An einer solchen hinreichenden Belehrung könnte es bei einigen von der Apobank verwendeten Vertragsformularen fehlen.

Folgen eines Widerrufs bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG

Bei einem wirksamen Widerruf ist der Verbraucher an seine auf den Abschluss des Darlehensvertrags mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG gerichtete Willenserklärung - wie der Jurist sagt - nicht mehr gebunden. Durch den Widerruf entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis. Die Einzelheiten sind komplex und für den juristischen Laien wohl von untergeordneter Rolle. Wichtig ist das Ergebnis:

Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, sind bei einem wirksamen Widerruf der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG die ausgezahlte Nettodarlehenssumme zurückzuzahlen.

Weiter muss der Verbraucher Wertersatz für das genutzte Kapital leisten. Dabei ist grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Darlehenszins bei der Berechnung des Wertersatzes zu Grunde zu legen. Allerdings steht dem Verbraucher der Nachweis offen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war. Dadurch kann statt des vertraglich vereinbarten Darlehenszinses der unter Umständen deutlich günstigere Marktzins maßgeblich sein. Auf diesem Wege kommt der Verbraucher rückwirkend sogar günstiger an das bisher gewährte Darlehen.

Jedenfalls fällt keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Demnach muss die Apobank die Rückzahlung der Nettodarlehenssumme, soweit noch nicht getilgt, akzeptieren ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür zu erlangen!

Das heißt für den Verbraucher als Darlehensnehmer: Die Finanzierung mit den deutlich höheren Zinsen seit Ende 2002 ( bis teilweise 9 %) kann mit den aktuell historisch niedrigen Zinsen (Tiefstände von teilweise knapp über 1 %) umgeschichtet werden! So sind je nach Konstellation monatlich bis zu mehreren Hundert Euro und über die gesamte Finanzierungszeit bis zu mehreren Zehntausend Euro Ersparnis drin.

Darlehen bereits abgewickelt?

Selbst bei bereits getilgten Darlehen oder anderweitig abgewickelten Darlehensverträgen ist ein Widerruf grundsätzlich möglich und damit die Rückzahlung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu erlangen. Die Einzelheiten dazu sind umstritten.

Gibt es ein Kostenrisiko?

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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