Den Gläubigern der von der Scholz Holding GmbH emittierten Schuldverschreibung (WKN: A1MLSS/ ISIN: AT0000A0U9JS) stehen harte Zeiten bevor. Hintergrund sind die Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten bei der Scholz Gruppe. Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von € 182.500.000, eine Laufzeit bis März 2017 und sieht eine Verzinsung von 8,5 % p.a. vor. Der Kurs der Anleihe ist im Februar 2016 bis auf ca. 4 % gefallen.
Im Dezember 2015 hatte die Scholz Holding GmbH noch mitgeteilt,
dass die Scholz Gruppe mit ihren bestehenden Finanzierungspartnern eine
zusätzliche Finanzierungslinie im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro vereinbart
habe und dadurch die Finanzierung der Gruppe für das kommende Jahr und damit
auch für den laufenden Investorenprozess gesichert sei. Am 14.01.2016 teilte
die Scholz Holding GmbH sodann mit, dass sie im Rahmen ihrer Verhandlungen mit
bestimmten Gläubigern über eine mögliche Strukturierung ihrer
Finanzverbindlichkeiten ihren Geschäftssitz von Essingen nach London verlegen
wird.
Kurze Zeit später kam die Mitteilung, dass die
Rechtsanwältin Frau Dr. Ulla Reisch vom Handelsgericht Wien (die Anleihe wurde
nach österreichischem Recht begeben) als Kuratorin bestellt wurde, um eine
gemeinsame Vertretung der Anleihegläubiger zu gewährleisten. Die Kuratorin soll
die Interessen der Anleihegläubiger bei der Restrukturierung wahrnehmen und
entsprechende Verhandlungen führen. So soll wohl unter anderem eine Stundung
der am 08.03.2016 fälligen Zinszahlungen an die Anleihegläubiger erreicht
werden.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB empfiehlt Anleihegläubigern der Scholz Holding GmbH,
denen die Anleihe von einem Berater empfohlen wurde und die sich schlecht
beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich
hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche anwaltlich
beraten zu lassen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben
Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese
den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der
anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger
ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend
ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger
ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden.
Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich
Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages
gegenüber dem Anlageberater geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch
die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag
zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllbbreu
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu
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Dieser Text gibt den
Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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