Mittwoch, Februar 17, 2016

Scholz Holding GmbH – Anlegern drohen erhebliche Verluste

Den Gläubigern der von der Scholz Holding GmbH emittierten Schuldverschreibung (WKN: A1MLSS/ ISIN: AT0000A0U9JS) stehen harte Zeiten bevor. Hintergrund sind die Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten bei der Scholz Gruppe. Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von € 182.500.000, eine Laufzeit bis März 2017 und sieht eine Verzinsung von 8,5 % p.a. vor. Der Kurs der Anleihe ist im Februar 2016 bis auf ca. 4 % gefallen.


Im Dezember 2015 hatte die Scholz Holding GmbH noch mitgeteilt, dass die Scholz Gruppe mit ihren bestehenden Finanzierungspartnern eine zusätzliche Finanzierungslinie im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro vereinbart habe und dadurch die Finanzierung der Gruppe für das kommende Jahr und damit auch für den laufenden Investorenprozess gesichert sei. Am 14.01.2016 teilte die Scholz Holding GmbH sodann mit, dass sie im Rahmen ihrer Verhandlungen mit bestimmten Gläubigern über eine mögliche Strukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten ihren Geschäftssitz von Essingen nach London verlegen wird.

Kurze Zeit später kam die Mitteilung, dass die Rechtsanwältin Frau Dr. Ulla Reisch vom Handelsgericht Wien (die Anleihe wurde nach österreichischem Recht begeben) als Kuratorin bestellt wurde, um eine gemeinsame Vertretung der Anleihegläubiger zu gewährleisten. Die Kuratorin soll die Interessen der Anleihegläubiger bei der Restrukturierung wahrnehmen und entsprechende Verhandlungen führen. So soll wohl unter anderem eine Stundung der am 08.03.2016 fälligen Zinszahlungen an die Anleihegläubiger erreicht werden.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfiehlt Anleihegläubigern der Scholz Holding GmbH, denen die Anleihe von einem Berater empfohlen wurde und die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche anwaltlich beraten zu lassen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages gegenüber dem Anlageberater geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbbreu

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu


Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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