Am 19. Januar 2016 entschied der Bundesgerichtshof über die
Wirksamkeit von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung (Az. XI ZR 388/14).
Darlehensverträge konnten bislang nur bei Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst werden. Der daraus entstehende
Zinsausfallschaden der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank wird
durch die Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt.
Ein Verbraucherschutzverein verklagte die Sparkasse aufgrund
einer verbraucherunfreundlichen Klausel in den Besonderen Vereinbarungen eines
Darlehensvertrages: "Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen
vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen
nicht berücksichtigt."
Bei einem Sondertilgungsrecht reduziert sich die Restschuld,
sodass folglich auch eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der beklagten Sparkasse abgewiesen und
verbraucherfreundlich entschieden. Sondertilgungsrechte sind bei der Berechnung
der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.
Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Steffens prüft Ansprüche
gegen die Bank bei Vorfälligkeitsentschädigungen. Liegt eine vertragliche Vereinbarung
zum Sondertilgungsrecht vor, muss diese nach BGH-Urteil auch von Bestand bei
der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sein. Betroffene könnten
nachträglich Ansprüche bezüglich einer partiellen Rückzahlung der
Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen. Des Weiteren könnte die
Widerrufsbelehrung anwaltlich geprüft werden, da bei eventuell lückenhafter
Aufklärung die Möglichkeit zur Rückforderung der gesamten
Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Vorfälligkeitsentschädigung / Widerrufsbelehrung können von bestimmten BSZ e.V.
Vertrauensanwälten kostenlos prüfen lassen, ob ihre Widerrufsbelehrung
fehlerhaft ist.
Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den
Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen
an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun
die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte.
Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten
für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die
Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.
Weitere Informationen
und einen Antrag
für die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Vorfälligkeitsentschädigung“ können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c8c665ce69002db9dcc7d17ef81679ff
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 17.02.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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