Jetzt ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.2.2016 beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr. Somit ist der Widerrufsjoker, der Kreditnehmern den Ausstieg aus teuren Krediten ermöglicht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, Geschichte Noch bleibt Verbrauchern aber eine Galgenfrist bis Juni 2016, um mit einem Widerruf viele Tausend Euro zu sparen.
Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, sieht
vor, dass Darlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, nur noch mit
einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden
können. Wichtig ist dabei: Das Gesetz ist durch die Verabschiedung im Bundestag
noch nicht in Kraft getreten. Dies wird erst am 21. März 2016 der Fall sein, so
dass die dreimonatige Frist bis 21. Juni läuft.
Unter Verbraucheranwälten ist diese
Rückwirkung des Gesetzes (also die Regelung für in der Vergangenheit
abgeschlossene Kredite) höchst umstritten. Das kümmert die Bundesregierung
allerdings nicht. Offenbar unter dem Druck der Banken opfert man nun den
Verbraucherschutz. Das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
spricht zwar beschönigend von "einen angemessenen Ausgleich zwischen dem
Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von
Verbraucherinnen und Verbrauchern".
Sehr wichtig ist es nun, dass betroffene
Verbraucher diese letzte Möglichkeit zum Widerruf auch wahrnehmen. In einem
ersten Schritt sollte der eigene Kreditvertrag von einem kompetenten Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht auf fehlerhafte Widerrufsklauseln geprüft
werden.
Besonders im Zeitraum zwischen 2002 und 2010,
für den nun die gesetzliche Neuregelung besonders streng ausfällt, ist die
Fehlerquote mit rund 80 Prozent besonders hoch. Das heißt nichts anderes, als
dass vier von fünf Immobilienkredite aus diesem Zeitraum angreifbar sind und
den Kreditnehmern damit die Möglichkeit bieten, ihren Darlehensvertrag auch
heute noch zu widerrufen.
Folge eines solchen Widerrufs ist eine
Rückabwicklung des Darlehens. Das bedeutet zum einen, dass der Kreditnehmer aus
seinem Darlehensvertrag entlassen wird und die aktuell niedrigen Zinsen sofort
für eine Umschuldung nutzen kann. Zum anderen bedeutet eine Rückabwicklung aber
auch, dass das Kreditinstitut dem Kunden eine Entschädigung für in der
Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen bezahlen muss. Nicht selten wird dadurch
die Restschuld, die der Bank noch geschuldet wird, um zehn Prozent oder mehr
reduziert.
Eine solche vollständige Rückabwicklung des
Kredits ist zumeist nur durch eine Klage und ein Gerichtsverfahren zu
erreichen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Banken auch ohne Prozess
die Kunden aus ihren Verträgen aussteigen lassen, wenn diese von einem
erfahrenen Anwalt vertreten werden und außergerichtlich kompromissbereit sind.
Dies bedeutet, dass der Kunde zwar auf die Entschädigungszahlung der Bank
verzichtet. Im Gegenzug bekommt er aber den sofortigen Ausstieg aus dem
Darlehen und damit zumeist mindestens eine Halbierung der Kreditzinsen mit
sofortiger Wirkung. Dies ist besonders dann lohnend, wenn die Zinsbindung des
alten Darlehens noch mehrere Jahre läuft.
Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wollen
Sie sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich
sofort kümmern.. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten
hoch. Weil die Zinsen für Kredite sehr stark gesunken sind, können Kreditkunden
auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzelfall haben die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken
über 100 000 Euro herauszugeben.
Sie können Ihren Kreditvertrag übrigens auch
widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist. Wenn Sie eine
Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank, Sparkasseoder Volks- und Raiffeisenbank Ihnen diese zu erstatten. Zusätzlich muss sie
in jedem Fall herausgeben, was sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.
Es geht
um viel Geld, es lohnt sich dafür seine Rechte zu nutzen.
Die
Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf
bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf
sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn
ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen
Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs
ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher,
ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in
diesem Fall der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
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Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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