Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH fragt man sich bei dem BSZ e.V. ob man nach Prokon nicht schlauer geworden ist. Gerade bei Anleihen und Genussrechten, wo die Anleger keinerlei Mitspracherecht haben, sollte man doch annehmen können, dass die staatlichen Aufsichtstellen ein wachsames Auge auf dieses Treiben haben. Man schaut der riesigen Kapitalvernichtung zu und gibt den Initiatoren weiterhin die Möglichkeit den globalen erfolgreichen Big Player zu spielen und die Anlegergelder in tiefe Taschen im Ausland zu versenken.
Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH ist es nur noch
eine Randnotiz, dass die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating von „C“
(watch) auf „D“ wie Default oder Ausfall herabgestuft hat. „Es ist aber auch
ein Fingerzeig auf das, was den Anlegern der Anleihen und Genussrechte drohen
könnte – nämlich der Totalverlust ihres investierten Geldes“.
Für die rund 10.000 bis 12.000 Anleger steht viel Geld auf
dem Spiel. Insgesamt dürfte es um rund 260 Millionen Euro gehen. Sollte das
reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können sie ihre Forderungen
immerhin beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob das viel nützen wird, steht
jedoch in den Sternen. Denn es gibt noch viele andere Gläubiger. „Unterm Strich
dürfen die Anleger wohl nicht mit einer hohen Insolvenzquote in einem
Insolvenzverfahren rechnen. Daher sollten sie ihre weiteren rechtlichen
Möglichkeiten prüfen“.
Dem BSZ e.V. wurde berichtet, dass German Pellets
Anleihegelder an eine Stiftung gezahlt haben soll, die es dann als Eigenkapital
in Produktionsfirmen in den USA gesteckt haben soll. Auch eine österreichische
Stiftung der German Pellets GmbH soll in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten
sein.
Es ist erkennbar zu schlicht gedacht, wenn man glaubt die
Pleite sei durch Überschuldung herbeigeführt worden sagt Horst Roosen, Vorstand
des BSZ e.V. Hier kann man ein Muster wie bei Prokon feststellen. Da wie dort
gab es eine äußerst fragwürdige und sehr schwer nachvollziehbare Finanzstrategien und dubiose Geldflüsse. Auch
hier wurden die Anleger mit nie zu erreichenden Gewinnversprechen in den
boomenden Markt „erneuerbare Energie“ gelockt. Wie bei Prokon wurde auch bei German Pellets
viele Millionen Anlegergeld in das Ausland transferiert. Die Staatsanwaltschaft
soll hier bereits tätig geworden sein.
Wenn man den Presseberichten glauben darf hat die Insolvenzverwalterin
bei German Pellets gerade mal 5000 Euro in der Kasse vorgefunden.
Dieser Sachverhalt beschäftigt mittlerweile auch die
Staatsanwaltschaft Rostock: Vergangene Woche ist bei dieser eine Anzeige wegen
möglicher Unterschlagung von Anlagegeldern eingegangen. Die Untersuchungen
stehen ganz am Anfang, sagte ein Sprecher der Behörde.
Für die Anleger gilt es zweigleisig zu fahren. „Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte begleiten die
Anleger sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Durchsetzung weiterer
Forderungen. In Betracht kommt dabei u.a. auch die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. aus Prospektfehlern entstanden
sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder nicht
wahrheitsgemäß sind. Es können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen
fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein. „Um Vermögenswerte für die
Gläubiger zu sichern, kann auch geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest gegen
die Unternehmensverantwortlichen durchgesetzt werden kann. Dazu muss allerdings
schnell gehandelt werden. Denn es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst“!
Um die Interessen der vielen Anleger zu bündeln, prüft eine BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei zudem, ob ein Musterverfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) möglich ist. Ein
KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Dabei
werden die Ansprüche der Anleger in einem Verfahren verbindlich geregelt. Für
die Anleger stellt das eine Zeit- und Kostenersparnis dar.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen
Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag
zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
hitz
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Telefon: 06071-9816810
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Bildquelle: © Thorben Wengert / www.pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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