Donnerstag, Februar 18, 2016

GERMAN PELLETS GMBH: Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH fragt man sich bei dem BSZ e.V. ob man nach Prokon nicht schlauer geworden ist. Gerade bei Anleihen und Genussrechten, wo die Anleger keinerlei Mitspracherecht haben, sollte man doch annehmen können, dass die staatlichen Aufsichtstellen ein wachsames Auge auf dieses Treiben haben. Man schaut der riesigen Kapitalvernichtung zu und gibt den Initiatoren weiterhin die Möglichkeit den globalen erfolgreichen Big Player zu spielen und die Anlegergelder in tiefe Taschen im Ausland zu versenken.


Nach der Insolvenz der German Pellets GmbH ist es nur noch eine Randnotiz, dass die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating von „C“ (watch) auf „D“ wie Default oder Ausfall herabgestuft hat. „Es ist aber auch ein Fingerzeig auf das, was den Anlegern der Anleihen und Genussrechte drohen könnte – nämlich der Totalverlust ihres investierten Geldes“.

Für die rund 10.000 bis 12.000 Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Insgesamt dürfte es um rund 260 Millionen Euro gehen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können sie ihre Forderungen immerhin beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob das viel nützen wird, steht jedoch in den Sternen. Denn es gibt noch viele andere Gläubiger. „Unterm Strich dürfen die Anleger wohl nicht mit einer hohen Insolvenzquote in einem Insolvenzverfahren rechnen. Daher sollten sie ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.

Dem BSZ e.V. wurde berichtet, dass German Pellets Anleihegelder an eine Stiftung gezahlt haben soll, die es dann als Eigenkapital in Produktionsfirmen in den USA gesteckt haben soll. Auch eine österreichische Stiftung der German Pellets GmbH soll in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sein.

Es ist erkennbar zu schlicht gedacht, wenn man glaubt die Pleite sei durch Überschuldung herbeigeführt worden sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Hier kann man ein Muster wie bei Prokon feststellen. Da wie dort gab es eine äußerst fragwürdige und sehr schwer nachvollziehbare  Finanzstrategien und dubiose Geldflüsse. Auch hier wurden die Anleger mit nie zu erreichenden Gewinnversprechen in den boomenden Markt „erneuerbare Energie“ gelockt.  Wie bei Prokon wurde auch bei German Pellets viele Millionen Anlegergeld in das Ausland transferiert. Die Staatsanwaltschaft soll hier bereits tätig geworden sein.

Wenn man den Presseberichten glauben darf hat die Insolvenzverwalterin bei German Pellets gerade mal 5000 Euro in der Kasse vorgefunden.

Dieser Sachverhalt beschäftigt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Rostock: Vergangene Woche ist bei dieser eine Anzeige wegen möglicher Unterschlagung von Anlagegeldern eingegangen. Die Untersuchungen stehen ganz am Anfang, sagte ein Sprecher der Behörde.

Für die Anleger gilt es zweigleisig zu fahren. „Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  begleiten die Anleger sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Durchsetzung weiterer Forderungen. In Betracht kommt dabei u.a. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. aus Prospektfehlern entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß sind. Es können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein. „Um Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern, kann auch geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest gegen die Unternehmensverantwortlichen durchgesetzt werden kann. Dazu muss allerdings schnell gehandelt werden. Denn es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“!

Um die Interessen der vielen Anleger zu bündeln, prüft eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zudem, ob ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) möglich ist. Ein KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Dabei werden die Ansprüche der Anleger in einem Verfahren verbindlich geregelt. Für die Anleger stellt das eine Zeit- und Kostenersparnis dar.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

hitz

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Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Thorben Wengert / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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