Viele Kreditkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG
- kurz Apobank - fragen sich, wie sie von den aktuell historisch niedrigen
Zinsen profitieren können, um vom höheren Zinssatz ihres Darlehens weg zu
kommen.
Dazu kann der Widerrufsjoker eingesetzt werden!
Was ist der Widerrufsjoker?
Unter Widerrufsjoker verstehen die auf Verbraucherrecht
spezialisierten Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Lösung von
einem Darlehensvertrag durch einen erklärten Widerruf.
Was sind die Voraussetzungen eines Widerrufs eines Vertrages
bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank)?
Zunächst muss das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumen. Das
tut es bei sogenannten Verbraucherdarlehensverträgen.
Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Finanzierung durch
die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Richard-Oskar-Mattern-Straße 6 in
40547 Düsseldorf beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.
Dieses Widerrufsrecht muss gegenüber der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank eG form- und fristgerecht ausgeübt werden.
Dazu genügt die Textform, also sogar eine E-Mail ohne
Unterschrift. Jedoch beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage.
Die 14 Tage sind bereits abgelaufen? Weit gefehlt.
Denn entscheidend ist, wann die Widerrufsfrist zu laufen
beginnt! Für Darlehensverträge zum Zwecke der Finanzierung einer
selbstgenutzten Immobilie, die zwischen November 2002 und Ende 2010
abgeschlossen worden sind, beginnt die Widerrufsfrist erst mit einer
ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Sofern die Belehrung nicht den
Anforderungen der Rechtsprechung und des Gesetzgebers genügt, ist der Widerruf
von Verbraucherdarlehen grundsätzlich unbefristet.
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung der Deutsche Apotheker-
und Ärztebank eG?
Ob die Widerrufsbelehrung den Anforderungen der
Rechtsprechung genügt, kann der juristische Laie kaum noch beurteilen. Diese
Aufgabe übernehmen unsere auf Verbraucherrecht spezialisierten BSZ e.V.
Vertrauensanwälte, die die insoweit neueste Rechtsprechung der Landgerichte,
Oberlandesgerichte und insbesondere des Bundesgerichtshofes zum Teil selbst
erstritten haben.
Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers
erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher
eindeutige Belehrung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG.
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem
Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden,
dieses auszuüben. Er ist daher auch über den Beginn der Widerrufsfrist
eindeutig zu informieren. An einer solchen hinreichenden Belehrung könnte es
bei einigen von der Apobank verwendeten Vertragsformularen fehlen.
Folgen eines Widerrufs bei der Deutschen Apotheker- und
Ärztebank eG
Bei einem wirksamen Widerruf ist der Verbraucher an seine
auf den Abschluss des Darlehensvertrags mit der Deutschen Apotheker- und
Ärztebank eG gerichtete Willenserklärung - wie der Jurist sagt - nicht mehr
gebunden. Durch den Widerruf entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis.
Die Einzelheiten sind komplex und für den juristischen Laien wohl von
untergeordneter Rolle. Wichtig ist das Ergebnis:
Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 13.06.2014
abgeschlossen wurden, sind bei einem wirksamen Widerruf der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank eG die ausgezahlte Nettodarlehenssumme zurückzuzahlen.
Weiter muss der Verbraucher Wertersatz für das genutzte
Kapital leisten. Dabei ist grundsätzlich der vertraglich vereinbarte
Darlehenszins bei der Berechnung des Wertersatzes zu Grunde zu legen.
Allerdings steht dem Verbraucher der Nachweis offen, dass der Wert des
Gebrauchsvorteils niedriger war. Dadurch kann statt des vertraglich
vereinbarten Darlehenszinses der unter Umständen deutlich günstigere Marktzins
maßgeblich sein. Auf diesem Wege kommt der Verbraucher rückwirkend sogar
günstiger an das bisher gewährte Darlehen.
Jedenfalls fällt keine sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung an. Demnach muss die Apobank die Rückzahlung der
Nettodarlehenssumme, soweit noch nicht getilgt, akzeptieren ohne eine
Vorfälligkeitsentschädigung dafür zu erlangen!
Das heißt für den Verbraucher als Darlehensnehmer: Die
Finanzierung mit den deutlich höheren Zinsen seit Ende 2002 ( bis teilweise 9
%) kann mit den aktuell historisch niedrigen Zinsen (Tiefstände von teilweise
knapp über 1 %) umgeschichtet werden! So sind je nach Konstellation monatlich
bis zu mehreren Hundert Euro und über die gesamte Finanzierungszeit bis zu
mehreren Zehntausend Euro Ersparnis drin.
Darlehen bereits abgewickelt?
Selbst bei bereits getilgten Darlehen oder anderweitig
abgewickelten Darlehensverträgen ist ein Widerruf grundsätzlich möglich und
damit die Rückzahlung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu
erlangen. Die Einzelheiten dazu sind umstritten.
Gibt es ein Kostenrisiko?
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine
kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte
immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein
erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation
zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag
für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.02. 2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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